Autor Thema: Einstufung  (Read 5851 times)

Mondhändler

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Einstufung
« am: 25.12.2024 12:23 »
Hallo zusammen,

ich werde in wenigen Wochen verbeamtet und erhalte eine Besoldung nach A13.

Ich habe nach einer zweijährigen Bankausbildung 5 Jahre studiert, 3 Jahre bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gearbeitet, war 2 Jahre im gehobenen Dienst beim Land und 3 Jahre im höheren Dienst ebenfalls beim Land.

Kann mir jemand sagen, welche Stufe ich erhalten werde?

Vielen Dank!

LehrerBW

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Antw:Einstufung
« Antwort #1 am: 25.12.2024 14:37 »
Wirst, denke ich, bei Stufe 3 einsteigen.
Studienzeiten u.s.w. werden dir nur bei der Pension angerechnet

Lors1940

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Antw:Einstufung
« Antwort #2 am: 18.06.2025 10:04 »
Hallo zusammen,

ich werde in wenigen Wochen verbeamtet und erhalte eine Besoldung nach A13.

Ich habe nach einer zweijährigen Bankausbildung 5 Jahre studiert, 3 Jahre bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gearbeitet, war 2 Jahre im gehobenen Dienst beim Land und 3 Jahre im höheren Dienst ebenfalls beim Land.

Kann mir jemand sagen, welche Stufe ich erhalten werde?

Vielen Dank!
Hallo!

Basierend auf deinem Werdegang – inklusive relevanter Berufserfahrung im öffentlichen Dienst – ist es gut möglich, dass du bei der Verbeamtung in Stufe 3 oder sogar Stufe 4 eingestuft wirst. Die genaue Zuordnung hängt jedoch von der Anerkennung deiner Tätigkeiten durch die zuständige Behörde. Ich empfehle, dies direkt mit der Personalstelle oder dem Landesamt für Besoldung zu klären – dort kann man dir eine verbindliche Auskunft geben.

Landesdiener

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Antw:Einstufung
« Antwort #3 am: 26.06.2025 15:28 »
Die Anrechnung auf die Erfahrungszeit ist nach meiner Erfahrung recht großzügig, Grundvoraussetzung ist aber eine berufliche Tätigkeit (und keine Ausbildung oder Studium). Zuständig ist die personalverwaltende Dienststelle (nicht das LBV).

Hadvactice

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Antw:Einstufung
« Antwort #4 am: 28.10.2025 08:40 »
Bei meinem Einstieg in den öffentlichen Dienst war mir auch unklar, welche Stufe mir zusteht. Letztlich hängt vieles davon ab, welcher Teil des bisherigen Berufs- und Verwaltungserfahrungen anerkannt wird. Ein offizielles Gespräch mit der Personalabteilung klärt solche Fragen am zuverlässigsten.