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Mondhändler:
Hallo zusammen,
ich werde in wenigen Wochen verbeamtet und erhalte eine Besoldung nach A13.
Ich habe nach einer zweijährigen Bankausbildung 5 Jahre studiert, 3 Jahre bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gearbeitet, war 2 Jahre im gehobenen Dienst beim Land und 3 Jahre im höheren Dienst ebenfalls beim Land.
Kann mir jemand sagen, welche Stufe ich erhalten werde?
Vielen Dank!
LehrerBW:
Wirst, denke ich, bei Stufe 3 einsteigen.
Studienzeiten u.s.w. werden dir nur bei der Pension angerechnet
Lors1940:
--- Zitat von: Mondhändler am 25.12.2024 12:23 ---Hallo zusammen,
ich werde in wenigen Wochen verbeamtet und erhalte eine Besoldung nach A13.
Ich habe nach einer zweijährigen Bankausbildung 5 Jahre studiert, 3 Jahre bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gearbeitet, war 2 Jahre im gehobenen Dienst beim Land und 3 Jahre im höheren Dienst ebenfalls beim Land.
Kann mir jemand sagen, welche Stufe ich erhalten werde?
Vielen Dank!
--- End quote ---
Hallo!
Basierend auf deinem Werdegang – inklusive relevanter Berufserfahrung im öffentlichen Dienst – ist es gut möglich, dass du bei der Verbeamtung in Stufe 3 oder sogar Stufe 4 eingestuft wirst. Die genaue Zuordnung hängt jedoch von der Anerkennung deiner Tätigkeiten durch die zuständige Behörde. Ich empfehle, dies direkt mit der Personalstelle oder dem Landesamt für Besoldung zu klären – dort kann man dir eine verbindliche Auskunft geben.
Landesdiener:
Die Anrechnung auf die Erfahrungszeit ist nach meiner Erfahrung recht großzügig, Grundvoraussetzung ist aber eine berufliche Tätigkeit (und keine Ausbildung oder Studium). Zuständig ist die personalverwaltende Dienststelle (nicht das LBV).
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