Autor Thema: [HB] Frage zu Härtefällen im Rahmen des Senatsbeschlusses von 1997 (Bremen)  (Read 2957 times)

Face90

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Hallo zusammen,

ich habe aktuell eine abweichende Auffassung mit der Personalstelle und würde mich freuen, wenn ich hier eine zweite Meinung erhalten könnte.

In Bremen gibt es einen Senatsbeschluss, der die Regelungen zu Beförderungen für Beamte beinhaltet. Konkret geht es um folgende Punkte:

Der Senat legt die Verlängerung von Wartezeiten vor Beförderungen bei Beamten fest:
2. Die Beförderung nach Übernahme höherbewerteter Dienstposten darf frühestens nach 12 Monaten erfolgen.
3. Die Mindestwartezeit für Beförderungen nach Anstellungen bzw. der letzten Beförderung wird auf 24 Monate festgesetzt.
Über Ausnahmen in Härtefällen entscheidet der Senat im Rahmen der Personalvorträge der Senatskommission für das Personalwesen.

Zu meiner Situation:
Aktuell bin ich auf einem Dienstposten nach A13 besoldet, erhalte jedoch Besoldung nach A11. Meine letzte Beförderung war zum 01.01.2024.

Die nächste Beförderung nach A12 wäre daher erst frühestens zum 01.01.2026 möglich. Da ich die Verantwortung für 14 Mitarbeiter trage und entsprechende Aufgaben erfülle, empfinde ich dies als nicht ganz gerecht. Ich vermute, dass eine Ausnahme nach Nr. 3 ("Härtefälle") des Senatsbeschlusses möglich sein könnte.

Daher meine Frage:
Kennt sich jemand mit der Regelung zu Härtefällen gemäß Nr. 3 des Senatsbeschlusses von 1997 aus? Könnte dies auf meine Situation zutreffen, sodass eine schnellere Beförderung möglich wäre?

Vielen Dank für eure Unterstützung!

Beste Grüße
« Last Edit: 25.12.2024 22:36 von E15TVL »

robsn

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Die SKP gibt es nicht mehr,wer derartige Anträge nun bearbeiten würde, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.

Meiner Erfahrung nach ist deine beschriebene Situation eher der Normalfall (in Bremen?) und entspräche nicht den „üblichen“ Kriterien von Verkürzungen. Es wird davon Gebrauch gemacht, wenn man zb zum 1.2. „eingestellt“/ernannt wurde und dieser eine Monat dann zu 11 Monaten zusätzlicher Wartezeit führen würde.

totoughtotame

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Ich befinde mich in einer ähnlichen Lage und habe mich daher schon etwas mit dieser Regelung befasst. Erst einmal finde ich es befremdlich, dass der Senatsbeschluss von 1997 in den einzelnen Häusern sehr unterschiedlich umgesetzt wird, m.a.W. es gibt senatorische Dienststellen, die diesen schlicht nicht mehr anwenden oder auch einzelfallbezogen nicht anwenden. Dies liegt aber im Ermessen der Dienststelle. Ansonsten ist es tatsächlich so, dass eine Beförderung nur max. alle 2 Jahre stattfinden kann. Es gibt zwar keine Senatskommission mehr, aber die Dienststelle (!) kann im Einzelfall einen Antrag an die Härtefallkommission des Beamtenausschusses bei SF stellen, der diese Funktion übernommen hat. Der betroffene Beamte wiederum muss sich also erstmal an die Dienststelle wenden und wenn diese meint, einen Härtefall begründen zu können, kann sie einen Antrag stellen.
Ich will jetzt nicht pessimistisch klingen, aber zumindest nach meiner Erfahrung dürfte der Fall wohl eher nicht ausreichen, um einen Härtefall begründen zu können weil sich hier die ganz "normalen" Nachteile des Laufbahnprinzips manifestieren und nur die Personalverantwortung per se noch nicht eine besondere Härte darstellen dürfte, bei allem Verständnis.

Magda

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Ich befinde mich in einer ähnlichen Lage und habe mich daher schon etwas mit dieser Regelung befasst. Erst einmal finde ich es befremdlich, dass der Senatsbeschluss von 1997 in den einzelnen Häusern sehr unterschiedlich umgesetzt wird, m.a.W. es gibt senatorische Dienststellen, die diesen schlicht nicht mehr anwenden oder auch einzelfallbezogen nicht anwenden. Dies liegt aber im Ermessen der Dienststelle. Ansonsten ist es tatsächlich so, dass eine Beförderung nur max. alle 2 Jahre stattfinden kann. Es gibt zwar keine Senatskommission mehr, aber die Dienststelle (!) kann im Einzelfall einen Antrag an die Härtefallkommission des Beamtenausschusses bei SF stellen, der diese Funktion übernommen hat. Der betroffene Beamte wiederum muss sich also erstmal an die Dienststelle wenden und wenn diese meint, einen Härtefall begründen zu können, kann sie einen Antrag stellen.
Ich will jetzt nicht pessimistisch klingen, aber zumindest nach meiner Erfahrung dürfte der Fall wohl eher nicht ausreichen, um einen Härtefall begründen zu können weil sich hier die ganz "normalen" Nachteile des Laufbahnprinzips manifestieren und nur die Personalverantwortung per se noch nicht eine besondere Härte darstellen dürfte, bei allem Verständnis.
Welche senatorische Dienststelle hält sich denn nicht an den Beschluss? Mir ist keine bekannt und ich hab schon Erfahrung in einigen Häusern gesammelt. Ich sehe es eher kritisch, dass einige Häuser der Meinung sind, dass es keinen Anspruch auf Beförderung gibt und es vorkommt, dass man nicht alle 2 Jahre befördert wird, sondern unter Umständen auch mal 8 Jahre zwischen zwei Beförderungen wartet.

@Face90
Zum Thema Härtefallregelung kenne ich mich leider nicht aus. Wie ist denn die Unterstützung des Vorgesetzten? Vorhanden oder nicht? Hat der Personalrat eine Meinung zu der Sache?

Wie lange übst du die A13 Stelle denn schon aus und wie fiel die letzte Beurteilung vor der Beförderung aus?

Schmitti

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Ich sehe es eher kritisch, dass einige Häuser der Meinung sind, dass es keinen Anspruch auf Beförderung gibt und es vorkommt, dass man nicht alle 2 Jahre befördert wird, sondern unter Umständen auch mal 8 Jahre zwischen zwei Beförderungen wartet
Was ist daran "kritisch" oder "Meinung"?

Magda

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Ich sehe es eher kritisch, dass einige Häuser der Meinung sind, dass es keinen Anspruch auf Beförderung gibt und es vorkommt, dass man nicht alle 2 Jahre befördert wird, sondern unter Umständen auch mal 8 Jahre zwischen zwei Beförderungen wartet
Was ist daran "kritisch" oder "Meinung"?
Es ist eine Ungleichbehandlung, wenn man in Behörde A mit „Dienst nach Vorschrift“ alle 2 Jahre automatisch befördert wird und in Behörde B teilweise 7 oder 8 Jahre auf eine Beförderung warten muss.

Face90

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Guten Tag,

vielen Dank für eure Meinungen und Tipps.

Ich bin seit zwei Jahren in dieser Position und wurde vor einem Jahr nach A11 befördert.
Meine letzte Beurteilung, die vor etwa zwei Monaten stattfand, wurde nahezu mit "sehr gut" bewertet. Mein Vorgesetzter ist ebenfalls der Meinung, dass meine Leistung gerecht besoldet werden sollte.

Doch wenn man hört, dass es in Bremen der Standardfall ist, schreckt mich das leider ab.

Alphonso

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Ich sehe es eher kritisch, dass einige Häuser der Meinung sind, dass es keinen Anspruch auf Beförderung gibt und es vorkommt, dass man nicht alle 2 Jahre befördert wird, sondern unter Umständen auch mal 8 Jahre zwischen zwei Beförderungen wartet
Was ist daran "kritisch" oder "Meinung"?
Es ist eine Ungleichbehandlung, wenn man in Behörde A mit „Dienst nach Vorschrift“ alle 2 Jahre automatisch befördert wird und in Behörde B teilweise 7 oder 8 Jahre auf eine Beförderung warten muss.

Ich bin hier voll bei Schmitti und kann die Diskussion nicht so ganz verstehen. Es gibt keinen Anspruch auf Beförderung. Einen Härtefall kann ich erst recht nicht erkennen. Verweise auf andere Behörden machen hier auch keinen Sinn.
Den Wunsch haben sicherlich alle am besten jeden tag eine Beförderung bis zur maximalen Besoldungsgruppe des Dienstpostens zu erhalten, aber dafür ist die Beamtenlaufbahn leider die falsche Wahl.

Schmitti

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Ja. Selbst wenn diese Behörden eben eigentlich das gleiche Dach haben, ist der Hinweis auf "Ungleichbehandlung" an der Stelle schlichtweg Unsinn.

totoughtotame

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Ich befinde mich in einer ähnlichen Lage und habe mich daher schon etwas mit dieser Regelung befasst. Erst einmal finde ich es befremdlich, dass der Senatsbeschluss von 1997 in den einzelnen Häusern sehr unterschiedlich umgesetzt wird, m.a.W. es gibt senatorische Dienststellen, die diesen schlicht nicht mehr anwenden oder auch einzelfallbezogen nicht anwenden. Dies liegt aber im Ermessen der Dienststelle. Ansonsten ist es tatsächlich so, dass eine Beförderung nur max. alle 2 Jahre stattfinden kann. Es gibt zwar keine Senatskommission mehr, aber die Dienststelle (!) kann im Einzelfall einen Antrag an die Härtefallkommission des Beamtenausschusses bei SF stellen, der diese Funktion übernommen hat. Der betroffene Beamte wiederum muss sich also erstmal an die Dienststelle wenden und wenn diese meint, einen Härtefall begründen zu können, kann sie einen Antrag stellen.
Ich will jetzt nicht pessimistisch klingen, aber zumindest nach meiner Erfahrung dürfte der Fall wohl eher nicht ausreichen, um einen Härtefall begründen zu können weil sich hier die ganz "normalen" Nachteile des Laufbahnprinzips manifestieren und nur die Personalverantwortung per se noch nicht eine besondere Härte darstellen dürfte, bei allem Verständnis.
Welche senatorische Dienststelle hält sich denn nicht an den Beschluss? Mir ist keine bekannt und ich hab schon Erfahrung in einigen Häusern gesammelt. Ich sehe es eher kritisch, dass einige Häuser der Meinung sind, dass es keinen Anspruch auf Beförderung gibt und es vorkommt, dass man nicht alle 2 Jahre befördert wird, sondern unter Umständen auch mal 8 Jahre zwischen zwei Beförderungen wartet.

@Face90
Zum Thema Härtefallregelung kenne ich mich leider nicht aus. Wie ist denn die Unterstützung des Vorgesetzten? Vorhanden oder nicht? Hat der Personalrat eine Meinung zu der Sache?

Wie lange übst du die A13 Stelle denn schon aus und wie fiel die letzte Beurteilung vor der Beförderung aus?

Mir persönlich sind Fälle von SWAH und SUKW bekannt. Das hat natürlich nur anekdotische Evidenz

totoughtotame

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Ja. Selbst wenn diese Behörden eben eigentlich das gleiche Dach haben, ist der Hinweis auf "Ungleichbehandlung" an der Stelle schlichtweg Unsinn.

Das sehe ich anders. Alle Mitarbeitenden arbeiten für den "Konzern Bremen" und es sollte möglich sein, innerhalb senatorischer Dienststellen Absprachen zu treffen, schon allein aus dem Grund sich nicht gegenseitig das Personal abzujagen. Ansonsten muss mal all diese Angelegenheiten, wie vor noch gar nicht allzu langer Zeit, wieder durch SF regeln lassen

totoughtotame

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Ich sehe es eher kritisch, dass einige Häuser der Meinung sind, dass es keinen Anspruch auf Beförderung gibt und es vorkommt, dass man nicht alle 2 Jahre befördert wird, sondern unter Umständen auch mal 8 Jahre zwischen zwei Beförderungen wartet
Was ist daran "kritisch" oder "Meinung"?
Es ist eine Ungleichbehandlung, wenn man in Behörde A mit „Dienst nach Vorschrift“ alle 2 Jahre automatisch befördert wird und in Behörde B teilweise 7 oder 8 Jahre auf eine Beförderung warten muss.

Ich bin hier voll bei Schmitti und kann die Diskussion nicht so ganz verstehen. Es gibt keinen Anspruch auf Beförderung. Einen Härtefall kann ich erst recht nicht erkennen. Verweise auf andere Behörden machen hier auch keinen Sinn.
Den Wunsch haben sicherlich alle am besten jeden tag eine Beförderung bis zur maximalen Besoldungsgruppe des Dienstpostens zu erhalten, aber dafür ist die Beamtenlaufbahn leider die falsche Wahl.

Natürlich gibt es keinen einklagbaren Anspruch auf Beförderung, aber wenn eine Stelle mit bspw. A 13 bewertet ist und der Stelleninhaber nachweisbare gute Leistung erbringt, wieso sollte man ihn über viele Jahre auf A 11 belassen ? Mir will hierzu kein Grund einfallen.

Magda

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Handelt es sich um eine A13 Endamt gehobener Dienst oder eine A13 Einstiegsamt im höheren Dienst?

Sollte letzteres der Fall sein und du hast die nötige Qualifikation (also den Masterabschluss) könntest du nach 3 Jahren der hauptberuflichen Tätigkeit auf dieser Position in Kombination mit 24 Monaten Wartezeit seit der letzten Beförderung (also zum 01.01.2026) auch direkt auf A13 befördert werden, da du dann nicht alle Ämter durchlaufen musst.

Aber auch dies muss die Hausspitze/Personalabteilung wollen.

Roland80

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Also in SWHT beruft man sich ebenfalls auf diesen Beschluss von 1997.

Ich bin damals zwei Monate vor einer möglichen Beförderung in einem anderen Ressort gewechselt und musste mich erneut neu bewähren. Obwohl ich mich bereits mehrere Jahre auf einem entsprechend bewerteten Dienstposten befand. Und dann auch unabhängig von der in § 20 Abs. 2 Nr. 3 BremBG festgeschriebenen 6 monatigen Frist. Ich durfte ein Jahr warten, plus die Zeit, bis zum nächsten Beförderungstermin. Also war nicht einmal der 01.07. möglich, sondern erst der 01.01. Dies war auch schon ziemlich lächerlich und diese Verweigerungshaltung bei der Personalgewinnung ist nicht nachvollziehbar.

totoughtotame

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Handelt es sich um eine A13 Endamt gehobener Dienst oder eine A13 Einstiegsamt im höheren Dienst?

Sollte letzteres der Fall sein und du hast die nötige Qualifikation (also den Masterabschluss) könntest du nach 3 Jahren der hauptberuflichen Tätigkeit auf dieser Position in Kombination mit 24 Monaten Wartezeit seit der letzten Beförderung (also zum 01.01.2026) auch direkt auf A13 befördert werden, da du dann nicht alle Ämter durchlaufen musst.

Aber auch dies muss die Hausspitze/Personalabteilung wollen.
Das ganze war eher ein willkürliches Beispiel. Ich hätte schon die Laufbahn des gehobenen Dienstes gemeint.