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[HB] Frage zu Härtefällen im Rahmen des Senatsbeschlusses von 1997 (Bremen)
Face90:
Hallo zusammen,
ich habe aktuell eine abweichende Auffassung mit der Personalstelle und würde mich freuen, wenn ich hier eine zweite Meinung erhalten könnte.
In Bremen gibt es einen Senatsbeschluss, der die Regelungen zu Beförderungen für Beamte beinhaltet. Konkret geht es um folgende Punkte:
Der Senat legt die Verlängerung von Wartezeiten vor Beförderungen bei Beamten fest:
2. Die Beförderung nach Übernahme höherbewerteter Dienstposten darf frühestens nach 12 Monaten erfolgen.
3. Die Mindestwartezeit für Beförderungen nach Anstellungen bzw. der letzten Beförderung wird auf 24 Monate festgesetzt.
Über Ausnahmen in Härtefällen entscheidet der Senat im Rahmen der Personalvorträge der Senatskommission für das Personalwesen.
Zu meiner Situation:
Aktuell bin ich auf einem Dienstposten nach A13 besoldet, erhalte jedoch Besoldung nach A11. Meine letzte Beförderung war zum 01.01.2024.
Die nächste Beförderung nach A12 wäre daher erst frühestens zum 01.01.2026 möglich. Da ich die Verantwortung für 14 Mitarbeiter trage und entsprechende Aufgaben erfülle, empfinde ich dies als nicht ganz gerecht. Ich vermute, dass eine Ausnahme nach Nr. 3 ("Härtefälle") des Senatsbeschlusses möglich sein könnte.
Daher meine Frage:
Kennt sich jemand mit der Regelung zu Härtefällen gemäß Nr. 3 des Senatsbeschlusses von 1997 aus? Könnte dies auf meine Situation zutreffen, sodass eine schnellere Beförderung möglich wäre?
Vielen Dank für eure Unterstützung!
Beste Grüße
robsn:
Die SKP gibt es nicht mehr,wer derartige Anträge nun bearbeiten würde, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.
Meiner Erfahrung nach ist deine beschriebene Situation eher der Normalfall (in Bremen?) und entspräche nicht den „üblichen“ Kriterien von Verkürzungen. Es wird davon Gebrauch gemacht, wenn man zb zum 1.2. „eingestellt“/ernannt wurde und dieser eine Monat dann zu 11 Monaten zusätzlicher Wartezeit führen würde.
totoughtotame:
Ich befinde mich in einer ähnlichen Lage und habe mich daher schon etwas mit dieser Regelung befasst. Erst einmal finde ich es befremdlich, dass der Senatsbeschluss von 1997 in den einzelnen Häusern sehr unterschiedlich umgesetzt wird, m.a.W. es gibt senatorische Dienststellen, die diesen schlicht nicht mehr anwenden oder auch einzelfallbezogen nicht anwenden. Dies liegt aber im Ermessen der Dienststelle. Ansonsten ist es tatsächlich so, dass eine Beförderung nur max. alle 2 Jahre stattfinden kann. Es gibt zwar keine Senatskommission mehr, aber die Dienststelle (!) kann im Einzelfall einen Antrag an die Härtefallkommission des Beamtenausschusses bei SF stellen, der diese Funktion übernommen hat. Der betroffene Beamte wiederum muss sich also erstmal an die Dienststelle wenden und wenn diese meint, einen Härtefall begründen zu können, kann sie einen Antrag stellen.
Ich will jetzt nicht pessimistisch klingen, aber zumindest nach meiner Erfahrung dürfte der Fall wohl eher nicht ausreichen, um einen Härtefall begründen zu können weil sich hier die ganz "normalen" Nachteile des Laufbahnprinzips manifestieren und nur die Personalverantwortung per se noch nicht eine besondere Härte darstellen dürfte, bei allem Verständnis.
Magda:
--- Zitat von: totoughtotame am 01.01.2025 17:58 ---Ich befinde mich in einer ähnlichen Lage und habe mich daher schon etwas mit dieser Regelung befasst. Erst einmal finde ich es befremdlich, dass der Senatsbeschluss von 1997 in den einzelnen Häusern sehr unterschiedlich umgesetzt wird, m.a.W. es gibt senatorische Dienststellen, die diesen schlicht nicht mehr anwenden oder auch einzelfallbezogen nicht anwenden. Dies liegt aber im Ermessen der Dienststelle. Ansonsten ist es tatsächlich so, dass eine Beförderung nur max. alle 2 Jahre stattfinden kann. Es gibt zwar keine Senatskommission mehr, aber die Dienststelle (!) kann im Einzelfall einen Antrag an die Härtefallkommission des Beamtenausschusses bei SF stellen, der diese Funktion übernommen hat. Der betroffene Beamte wiederum muss sich also erstmal an die Dienststelle wenden und wenn diese meint, einen Härtefall begründen zu können, kann sie einen Antrag stellen.
Ich will jetzt nicht pessimistisch klingen, aber zumindest nach meiner Erfahrung dürfte der Fall wohl eher nicht ausreichen, um einen Härtefall begründen zu können weil sich hier die ganz "normalen" Nachteile des Laufbahnprinzips manifestieren und nur die Personalverantwortung per se noch nicht eine besondere Härte darstellen dürfte, bei allem Verständnis.
--- End quote ---
Welche senatorische Dienststelle hält sich denn nicht an den Beschluss? Mir ist keine bekannt und ich hab schon Erfahrung in einigen Häusern gesammelt. Ich sehe es eher kritisch, dass einige Häuser der Meinung sind, dass es keinen Anspruch auf Beförderung gibt und es vorkommt, dass man nicht alle 2 Jahre befördert wird, sondern unter Umständen auch mal 8 Jahre zwischen zwei Beförderungen wartet.
@Face90
Zum Thema Härtefallregelung kenne ich mich leider nicht aus. Wie ist denn die Unterstützung des Vorgesetzten? Vorhanden oder nicht? Hat der Personalrat eine Meinung zu der Sache?
Wie lange übst du die A13 Stelle denn schon aus und wie fiel die letzte Beurteilung vor der Beförderung aus?
Schmitti:
--- Zitat von: Magda am 02.01.2025 08:57 ---Ich sehe es eher kritisch, dass einige Häuser der Meinung sind, dass es keinen Anspruch auf Beförderung gibt und es vorkommt, dass man nicht alle 2 Jahre befördert wird, sondern unter Umständen auch mal 8 Jahre zwischen zwei Beförderungen wartet
--- End quote ---
Was ist daran "kritisch" oder "Meinung"?
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