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[HB] Frage zu Härtefällen im Rahmen des Senatsbeschlusses von 1997 (Bremen)

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Magda:

--- Zitat von: Schmitti am 02.01.2025 17:39 ---
--- Zitat von: Magda am 02.01.2025 08:57 ---Ich sehe es eher kritisch, dass einige Häuser der Meinung sind, dass es keinen Anspruch auf Beförderung gibt und es vorkommt, dass man nicht alle 2 Jahre befördert wird, sondern unter Umständen auch mal 8 Jahre zwischen zwei Beförderungen wartet
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Was ist daran "kritisch" oder "Meinung"?

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Es ist eine Ungleichbehandlung, wenn man in Behörde A mit „Dienst nach Vorschrift“ alle 2 Jahre automatisch befördert wird und in Behörde B teilweise 7 oder 8 Jahre auf eine Beförderung warten muss.

Face90:
Guten Tag,

vielen Dank für eure Meinungen und Tipps.

Ich bin seit zwei Jahren in dieser Position und wurde vor einem Jahr nach A11 befördert.
Meine letzte Beurteilung, die vor etwa zwei Monaten stattfand, wurde nahezu mit "sehr gut" bewertet. Mein Vorgesetzter ist ebenfalls der Meinung, dass meine Leistung gerecht besoldet werden sollte.

Doch wenn man hört, dass es in Bremen der Standardfall ist, schreckt mich das leider ab.

Alphonso:

--- Zitat von: Magda am 02.01.2025 20:28 ---
--- Zitat von: Schmitti am 02.01.2025 17:39 ---
--- Zitat von: Magda am 02.01.2025 08:57 ---Ich sehe es eher kritisch, dass einige Häuser der Meinung sind, dass es keinen Anspruch auf Beförderung gibt und es vorkommt, dass man nicht alle 2 Jahre befördert wird, sondern unter Umständen auch mal 8 Jahre zwischen zwei Beförderungen wartet
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Was ist daran "kritisch" oder "Meinung"?

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Es ist eine Ungleichbehandlung, wenn man in Behörde A mit „Dienst nach Vorschrift“ alle 2 Jahre automatisch befördert wird und in Behörde B teilweise 7 oder 8 Jahre auf eine Beförderung warten muss.

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Ich bin hier voll bei Schmitti und kann die Diskussion nicht so ganz verstehen. Es gibt keinen Anspruch auf Beförderung. Einen Härtefall kann ich erst recht nicht erkennen. Verweise auf andere Behörden machen hier auch keinen Sinn.
Den Wunsch haben sicherlich alle am besten jeden tag eine Beförderung bis zur maximalen Besoldungsgruppe des Dienstpostens zu erhalten, aber dafür ist die Beamtenlaufbahn leider die falsche Wahl.

Schmitti:
Ja. Selbst wenn diese Behörden eben eigentlich das gleiche Dach haben, ist der Hinweis auf "Ungleichbehandlung" an der Stelle schlichtweg Unsinn.

totoughtotame:

--- Zitat von: Magda am 02.01.2025 08:57 ---
--- Zitat von: totoughtotame am 01.01.2025 17:58 ---Ich befinde mich in einer ähnlichen Lage und habe mich daher schon etwas mit dieser Regelung befasst. Erst einmal finde ich es befremdlich, dass der Senatsbeschluss von 1997 in den einzelnen Häusern sehr unterschiedlich umgesetzt wird, m.a.W. es gibt senatorische Dienststellen, die diesen schlicht nicht mehr anwenden oder auch einzelfallbezogen nicht anwenden. Dies liegt aber im Ermessen der Dienststelle. Ansonsten ist es tatsächlich so, dass eine Beförderung nur max. alle 2 Jahre stattfinden kann. Es gibt zwar keine Senatskommission mehr, aber die Dienststelle (!) kann im Einzelfall einen Antrag an die Härtefallkommission des Beamtenausschusses bei SF stellen, der diese Funktion übernommen hat. Der betroffene Beamte wiederum muss sich also erstmal an die Dienststelle wenden und wenn diese meint, einen Härtefall begründen zu können, kann sie einen Antrag stellen.
Ich will jetzt nicht pessimistisch klingen, aber zumindest nach meiner Erfahrung dürfte der Fall wohl eher nicht ausreichen, um einen Härtefall begründen zu können weil sich hier die ganz "normalen" Nachteile des Laufbahnprinzips manifestieren und nur die Personalverantwortung per se noch nicht eine besondere Härte darstellen dürfte, bei allem Verständnis.

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Welche senatorische Dienststelle hält sich denn nicht an den Beschluss? Mir ist keine bekannt und ich hab schon Erfahrung in einigen Häusern gesammelt. Ich sehe es eher kritisch, dass einige Häuser der Meinung sind, dass es keinen Anspruch auf Beförderung gibt und es vorkommt, dass man nicht alle 2 Jahre befördert wird, sondern unter Umständen auch mal 8 Jahre zwischen zwei Beförderungen wartet.

@Face90
Zum Thema Härtefallregelung kenne ich mich leider nicht aus. Wie ist denn die Unterstützung des Vorgesetzten? Vorhanden oder nicht? Hat der Personalrat eine Meinung zu der Sache?

Wie lange übst du die A13 Stelle denn schon aus und wie fiel die letzte Beurteilung vor der Beförderung aus?

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Mir persönlich sind Fälle von SWAH und SUKW bekannt. Das hat natürlich nur anekdotische Evidenz

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