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[HB] Frage zu Härtefällen im Rahmen des Senatsbeschlusses von 1997 (Bremen)

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totoughtotame:

--- Zitat von: Schmitti am 03.01.2025 14:07 ---Ja. Selbst wenn diese Behörden eben eigentlich das gleiche Dach haben, ist der Hinweis auf "Ungleichbehandlung" an der Stelle schlichtweg Unsinn.

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Das sehe ich anders. Alle Mitarbeitenden arbeiten für den "Konzern Bremen" und es sollte möglich sein, innerhalb senatorischer Dienststellen Absprachen zu treffen, schon allein aus dem Grund sich nicht gegenseitig das Personal abzujagen. Ansonsten muss mal all diese Angelegenheiten, wie vor noch gar nicht allzu langer Zeit, wieder durch SF regeln lassen

totoughtotame:

--- Zitat von: Alphonso am 03.01.2025 09:55 ---
--- Zitat von: Magda am 02.01.2025 20:28 ---
--- Zitat von: Schmitti am 02.01.2025 17:39 ---
--- Zitat von: Magda am 02.01.2025 08:57 ---Ich sehe es eher kritisch, dass einige Häuser der Meinung sind, dass es keinen Anspruch auf Beförderung gibt und es vorkommt, dass man nicht alle 2 Jahre befördert wird, sondern unter Umständen auch mal 8 Jahre zwischen zwei Beförderungen wartet
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Was ist daran "kritisch" oder "Meinung"?

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Es ist eine Ungleichbehandlung, wenn man in Behörde A mit „Dienst nach Vorschrift“ alle 2 Jahre automatisch befördert wird und in Behörde B teilweise 7 oder 8 Jahre auf eine Beförderung warten muss.

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Ich bin hier voll bei Schmitti und kann die Diskussion nicht so ganz verstehen. Es gibt keinen Anspruch auf Beförderung. Einen Härtefall kann ich erst recht nicht erkennen. Verweise auf andere Behörden machen hier auch keinen Sinn.
Den Wunsch haben sicherlich alle am besten jeden tag eine Beförderung bis zur maximalen Besoldungsgruppe des Dienstpostens zu erhalten, aber dafür ist die Beamtenlaufbahn leider die falsche Wahl.

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Natürlich gibt es keinen einklagbaren Anspruch auf Beförderung, aber wenn eine Stelle mit bspw. A 13 bewertet ist und der Stelleninhaber nachweisbare gute Leistung erbringt, wieso sollte man ihn über viele Jahre auf A 11 belassen ? Mir will hierzu kein Grund einfallen.

Magda:
Handelt es sich um eine A13 Endamt gehobener Dienst oder eine A13 Einstiegsamt im höheren Dienst?

Sollte letzteres der Fall sein und du hast die nötige Qualifikation (also den Masterabschluss) könntest du nach 3 Jahren der hauptberuflichen Tätigkeit auf dieser Position in Kombination mit 24 Monaten Wartezeit seit der letzten Beförderung (also zum 01.01.2026) auch direkt auf A13 befördert werden, da du dann nicht alle Ämter durchlaufen musst.

Aber auch dies muss die Hausspitze/Personalabteilung wollen.

Roland80:
Also in SWHT beruft man sich ebenfalls auf diesen Beschluss von 1997.

Ich bin damals zwei Monate vor einer möglichen Beförderung in einem anderen Ressort gewechselt und musste mich erneut neu bewähren. Obwohl ich mich bereits mehrere Jahre auf einem entsprechend bewerteten Dienstposten befand. Und dann auch unabhängig von der in § 20 Abs. 2 Nr. 3 BremBG festgeschriebenen 6 monatigen Frist. Ich durfte ein Jahr warten, plus die Zeit, bis zum nächsten Beförderungstermin. Also war nicht einmal der 01.07. möglich, sondern erst der 01.01. Dies war auch schon ziemlich lächerlich und diese Verweigerungshaltung bei der Personalgewinnung ist nicht nachvollziehbar.

totoughtotame:

--- Zitat von: Magda am 06.01.2025 08:47 ---Handelt es sich um eine A13 Endamt gehobener Dienst oder eine A13 Einstiegsamt im höheren Dienst?

Sollte letzteres der Fall sein und du hast die nötige Qualifikation (also den Masterabschluss) könntest du nach 3 Jahren der hauptberuflichen Tätigkeit auf dieser Position in Kombination mit 24 Monaten Wartezeit seit der letzten Beförderung (also zum 01.01.2026) auch direkt auf A13 befördert werden, da du dann nicht alle Ämter durchlaufen musst.

Aber auch dies muss die Hausspitze/Personalabteilung wollen.

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Das ganze war eher ein willkürliches Beispiel. Ich hätte schon die Laufbahn des gehobenen Dienstes gemeint.

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