Ich befinde mich in einer ähnlichen Lage und habe mich daher schon etwas mit dieser Regelung befasst. Erst einmal finde ich es befremdlich, dass der Senatsbeschluss von 1997 in den einzelnen Häusern sehr unterschiedlich umgesetzt wird, m.a.W. es gibt senatorische Dienststellen, die diesen schlicht nicht mehr anwenden oder auch einzelfallbezogen nicht anwenden. Dies liegt aber im Ermessen der Dienststelle. Ansonsten ist es tatsächlich so, dass eine Beförderung nur max. alle 2 Jahre stattfinden kann. Es gibt zwar keine Senatskommission mehr, aber die Dienststelle (!) kann im Einzelfall einen Antrag an die Härtefallkommission des Beamtenausschusses bei SF stellen, der diese Funktion übernommen hat. Der betroffene Beamte wiederum muss sich also erstmal an die Dienststelle wenden und wenn diese meint, einen Härtefall begründen zu können, kann sie einen Antrag stellen.
Ich will jetzt nicht pessimistisch klingen, aber zumindest nach meiner Erfahrung dürfte der Fall wohl eher nicht ausreichen, um einen Härtefall begründen zu können weil sich hier die ganz "normalen" Nachteile des Laufbahnprinzips manifestieren und nur die Personalverantwortung per se noch nicht eine besondere Härte darstellen dürfte, bei allem Verständnis.