Autor Thema: Zulage höherwertige Tätigkeit Jobcenter  (Read 1674 times)

crx1

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Zulage höherwertige Tätigkeit Jobcenter
« am: 27.12.2024 16:49 »
An die Forumsmitglieder, ich benötige euer fundiertes Fachwissen:

Ich bin aktuell in einer gE Jobcenter und dort als kommunaler Angestellter als FA Leistung mit einer E9a TVÖD eingruppiert.

Nummehr mache ich eine interne PE (Personalentwicklungsmaßnahme) für 6 Monate auf einem mit E9b TVÖD bewerteten Dienstposten als Sachbearbeiter Leistung.

Noch vor Beginn der Maßnahme kam ein Schreiben des Personalamtes der Stadtverwaltung, dass gemäß § 14 Abs. 1 TVÖD iVm § 14 Abs. 3 TVÖD KEINE Zulage zur E9b TVÖD gewährt werden kann, da ich nicht über die Qualifikation eines Fachholschulabschlusses Verwaltung verfüge, da ich lediglich VFA bin und aufgrund dessen es durch die -1 Regelung bei der E9a TVÖD weiterhin bleibt.

Meines Erachtens ist gerade unter den Vorbemerkungen zu den grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen unter Punkt 2 der "sonstige Beschäftigte" erfasst. Und dieser "sonstige Beschäftigte" ist unter Teil A - Allgemeiner Teil- Punkt 3 unter E9b TVÖD 1. erfasst. Mithin sollte dann die Regelung gemäß § 14 TVÖD greifen, dass die Zulage gewährt werden sollte.

Weiter lese ich auch bei den grundsätzlchen Eingruppierungsregelungen unter Punkt 7 Absatz 2 Satz 2 auch heraus, dass eine Ausbildungs- und Prüfungspflicht, nur für auf der Fallgruppe 2 der EG 5 bzw. 9b aufbauenden EGs gilt. Folglich zwingend der VFA ab EG 6 und Fachwirt / Studium ab EG 9c?! Zudem regelt Absatz 5 a), dass Beschäftigte von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht befreit sind, "...mit mindestens einer 20-jährigen Berufserfahrung bei einem AG, der vom Geltungsbereich des TVÖD oder eines vergleichbaren Tarifvertrags erfasst wird, oder bei einem anderem öffentlichen Arbeitgeber."

Ich war allein allein 8,5 Jahre bei der Bundeswehr beschäftigt als Zeitsoldat im Stabsdienst, 31 Monate bei Arbeitgebern des Geltungsbereiches TV-L und knapp 10 Jahre Geltungsbereich TVÖD.

Was ist eure Meinung? Vielen Dank im Voraus!

Casa

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Antw:Zulage höherwertige Tätigkeit Jobcenter
« Antwort #1 am: 27.12.2024 21:42 »
Du bist in einer Personalentwicklungsmaßnahme. Ergebnis unbekannt.
Die Stelle ist nach E9b bewertet. Du bist nicht als sonstiger Beschäftigter festgestellt worden. Du ignorierst in deiner Betrachtung die grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) Nr. 2 gänzlich.
Dort steht:

Zitat
2. Tätigkeitsmerkmale mit Anforderungen in der Person
1
Ist in einem Tätigkeitsmerkmal eine Vorbildung oder Ausbildung als Anforderung
bestimmt, sind Beschäftigte, die die geforderte Vorbildung oder Ausbildung nicht
besitzen,

- wenn nicht auch „sonstige Beschäftigte“ von diesem Tätigkeitsmerkmal erfasst werden oder
- wenn auch „sonstige Beschäftigte“ von diesem Tätigkeitsmerkmal erfasst
werden,
diese Beschäftigten jedoch nicht die Voraussetzungen des „sonstigen Beschäftigten“ erfüllen,
bei Erfüllung der sonstigen Anforderungen dieses Tätigkeitsmerkmals in der
nächst niedrigeren Entgeltgruppe eingruppiert.
2Satz 1 gilt entsprechend für Tätigkeitsmerkmale, die bei Erfüllung qualifizierter Anforderungen eine höhere Eingruppierung vorsehen.
3Satz 1 gilt nicht, wenn die Entgeltordnung

Warte deine Personalentwicklungsmaßnahme ab. Diese scheint das Ziel zu haben dich als Sachbearbeiter zu beschäftigen. Anschließend werden die Karten neu gemischt und die Bewertung als sonstiger Beschäftigter und die Eingruppierung in die E9b erscheint möglich.

Auf deine Zugehörigkeit zum öD oder die Prüfungspflicht kommt es hier nicht an.



Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

crx1

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Antw:Zulage höherwertige Tätigkeit Jobcenter
« Antwort #2 am: 28.12.2024 09:30 »
Ok, vielen Dank. Trotzdem schade und ungerecht.

Arbeitnehmer der BA bekommen bei einer PE auch direkt für die Dauer der Maßnahme von 6 Monaten die Zulage der TE V zur TE IV.

Nun ja, ich weiß, 2 paar Schuhe, da verschiedene AG und verschiedene Tarifverträge.

Jedoch übe ich doch für die Dauer der PE sodann schon höherwertige Tätigkeiten aus...