An die Forumsmitglieder, ich benötige euer fundiertes Fachwissen:
Ich bin aktuell in einer gE Jobcenter und dort als kommunaler Angestellter als FA Leistung mit einer E9a TVÖD eingruppiert.
Nummehr mache ich eine interne PE (Personalentwicklungsmaßnahme) für 6 Monate auf einem mit E9b TVÖD bewerteten Dienstposten als Sachbearbeiter Leistung.
Noch vor Beginn der Maßnahme kam ein Schreiben des Personalamtes der Stadtverwaltung, dass gemäß § 14 Abs. 1 TVÖD iVm § 14 Abs. 3 TVÖD KEINE Zulage zur E9b TVÖD gewährt werden kann, da ich nicht über die Qualifikation eines Fachholschulabschlusses Verwaltung verfüge, da ich lediglich VFA bin und aufgrund dessen es durch die -1 Regelung bei der E9a TVÖD weiterhin bleibt.
Meines Erachtens ist gerade unter den Vorbemerkungen zu den grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen unter Punkt 2 der "sonstige Beschäftigte" erfasst. Und dieser "sonstige Beschäftigte" ist unter Teil A - Allgemeiner Teil- Punkt 3 unter E9b TVÖD 1. erfasst. Mithin sollte dann die Regelung gemäß § 14 TVÖD greifen, dass die Zulage gewährt werden sollte.
Weiter lese ich auch bei den grundsätzlchen Eingruppierungsregelungen unter Punkt 7 Absatz 2 Satz 2 auch heraus, dass eine Ausbildungs- und Prüfungspflicht, nur für auf der Fallgruppe 2 der EG 5 bzw. 9b aufbauenden EGs gilt. Folglich zwingend der VFA ab EG 6 und Fachwirt / Studium ab EG 9c?! Zudem regelt Absatz 5 a), dass Beschäftigte von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht befreit sind, "...mit mindestens einer 20-jährigen Berufserfahrung bei einem AG, der vom Geltungsbereich des TVÖD oder eines vergleichbaren Tarifvertrags erfasst wird, oder bei einem anderem öffentlichen Arbeitgeber."
Ich war allein allein 8,5 Jahre bei der Bundeswehr beschäftigt als Zeitsoldat im Stabsdienst, 31 Monate bei Arbeitgebern des Geltungsbereiches TV-L und knapp 10 Jahre Geltungsbereich TVÖD.
Was ist eure Meinung? Vielen Dank im Voraus!