Autor Thema: Mutterschutzvertretung zusätzlich zur eigenen Stelle  (Read 1995 times)

SozialeMausi

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Hallo zusammen,

ich arbeite im sozialen Bereich in einer kleinen Kommune (ca. 30 Mitarbeiter). Meine Kollegin aus dem Sozialamt ist schwanger und plant nicht in Elternzeit zu gehen. Sie ist direkt nach dem Mutterschutzende (ca. Ende März) wieder zurück. Für ihre Urlaubsvertretung bin ich zuständig. Nun hat mein AG ihre Stelle für die Mutterschutzfrist nicht ausgeschrieben. Sie hat mir mitgeteilt das sie von zuhause arbeitet und ich nur das nötigste an Vertretung machen muss. Ich habe damals nichts mehr dazu gesagt. Sie ist mir direkt Vorgesetzt und mit EG10 eingruppiert.
Ich selbst bekomme E9a. Nun ist sie schon seit drei Wochen in Mutterschutz, seitdem habe ich meine Arbeit auch nicht mehr gemacht, da ich konstant ihre Aufgaben vertreten muss. Die Kunden kann ich ebenfalls nicht hinhalten weil es sich um Existenzsichernde Maßnahmen handelt, dort muss sofort gehandelt werden.
In den letzten Wochen habe ich immer den Ärger der Bürger sowie meiner Kollegin abbekommen. Von meiner Kollegin unter anderem das ich ihr eine Nachricht zu einer Frage geschrieben habe statt anzurufen. Ich möchte aber auch niemanden 20 mal am Tag anrufen, eine Einarbeitung habe ich vor der Vertretung auch nicht bekommen weil sie ja immer erreichbar ist und keine Zeit dafür hatte.
Ich kann unter diesen Umständen allerdings nicht mehr arbeiten. Ich kann abends nicht schlafen weil ich weiß das die Kunden und vorallem meine Kollegin ihren Ärger an mir rauslassen. Ich habe meinem AG nie gesagt das ich die Vertretung übernehme. Mein AG hat mich allerdings auch nie selber gefragt, aber ich fühle mich komisch jetzt meine Bedenken zu äußern nachdem die Kollegin schon weg ist.
Meine Frage lautet nun, muss ich die Mutterschutzvertretung einer Kollegin übernehmen, weil ich in Urlaubs- oder Krankheitsfällen sonst auch die Vertretung übernehme? Wie kann ich meinen AG am besten auf diese Situation ansprechen?

Ich wäre um Antworten sehr dankbar!

UNameIT

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Antw:Mutterschutzvertretung zusätzlich zur eigenen Stelle
« Antwort #1 am: 30.12.2024 09:20 »
Sie ist mir direkt Vorgesetzt und mit EG10 eingruppiert.
Ich selbst bekomme E9a. Nun ist sie schon seit drei Wochen in Mutterschutz, seitdem habe ich meine Arbeit auch nicht mehr gemacht, da ich konstant ihre Aufgaben vertreten muss. Die Kunden kann ich ebenfalls nicht hinhalten weil es sich um Existenzsichernde Maßnahmen handelt, dort muss sofort gehandelt werden.
In den letzten Wochen habe ich immer den Ärger der Bürger sowie meiner Kollegin abbekommen. Von meiner Kollegin unter anderem das ich ihr eine Nachricht zu einer Frage geschrieben habe statt anzurufen. Ich möchte aber auch niemanden 20 mal am Tag anrufen, eine Einarbeitung habe ich vor der Vertretung auch nicht bekommen weil sie ja immer erreichbar ist und keine Zeit dafür hatte.
Ich kann unter diesen Umständen allerdings nicht mehr arbeiten. Ich kann abends nicht schlafen weil ich weiß das die Kunden und vorallem meine Kollegin ihren Ärger an mir rauslassen. Ich habe meinem AG nie gesagt das ich die Vertretung übernehme. Mein AG hat mich allerdings auch nie selber gefragt, aber ich fühle mich komisch jetzt meine Bedenken zu äußern nachdem die Kollegin schon weg ist.
Meine Frage lautet nun, muss ich die Mutterschutzvertretung einer Kollegin übernehmen, weil ich in Urlaubs- oder Krankheitsfällen sonst auch die Vertretung übernehme? Wie kann ich meinen AG am besten auf diese Situation ansprechen?

Ich wäre um Antworten sehr dankbar!

Nun als erstes im Mutterschutz besteht Beschäftigungsverbot - also Ihre Kollegin darf gar nicht arbeiten.

Wenn Sie offizielle nicht Vertretung machen müssen, warum machen Sie sie dann? Ich würde wahrscheinlich erstmal in der Personalabteilung anfragen, wer für die Mutterschutzvertretung zuständig ist.

Wichtig auch, das du offiziell nachfragst und die Aufgabe offiziell übertragen bekommst, ist das dir nach TVÖD eine Zulage in der Höhe zusteht, wie deine Eingruppierung wäre, wenn dir die Tätigkeit dauerhaft übertragen würde. Nach deiner Aussage für 4 Monate (Dez, Jan, Feb, März) -> Das ist immerhin ein Monatsbrutto von bspws. E9a S3 -> E10 S3 von ca. 700€ Brutto


Zitat
§ 14
Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
Wird der/dem Beschäftigten vorübergehend eine andere Tätigkeit übertragen,
die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren als ihrer/seiner Eingruppierung entspricht, und hat sie/er diese mindestens einen Monat ausgeübt, erhält sie/er für
die Dauer der Ausübung eine persönliche Zulage rückwirkend ab dem ersten
Tag der Übertragung der Tätigkeit.
Durch landesbezirklichen Tarifvertrag - für den Bund durch einen Tarifvertrag
auf Bundesebene - wird im Rahmen eines Kataloges, der die hierfür in Frage
kommenden Tätigkeiten aufführt, bestimmt, dass die Voraussetzung für die
Zahlung einer persönlichen Zulage bereits erfüllt ist, wenn die vorübergehend
übertragene Tätigkeit mindestens drei Arbeitstage angedauert hat und die/der
Beschäftigte ab dem ersten Tag der Vertretung in Anspruch genommen worden
ist.
Die persönliche Zulage bemisst sich nach dem jeweiligen Unterschiedsbetrag
zu dem Tabellenentgelt, das sich bei dauerhafter Übertragung nach § 17 Abs. 4
Satz 1 für Beschäftigte im Bereich der VKA und nach § 17 Abs. 5 Satz 1 für Beschäftigte des Bundes ergeben hätte.

KaiBro

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Antw:Mutterschutzvertretung zusätzlich zur eigenen Stelle
« Antwort #2 am: 31.12.2024 14:17 »
Das ist ein Fall, den es in vielen Kommunen geben wird. Die Frage ist, wie die Vorgesetzten mit der Situation umgehen. Reicht ein offenes Gespräch, vielleicht mit dem Bürgermeister, dem Personalrat oder Bedarf es da mehr? Aus guter Erfahrung weiß ich, das viele Vorgesetzte dies aussitzen würden, denn bis Ende März sind nur noch ca. 60 Arbeitstage.

Die Stelle für wenige Monate neu zu besetzen wäre möglich, aber auch schwierig gewesen. Deshalb hätte man sich vor Beginn des Mutterschutzes mit allen Beteiligten zusammen setzen sollen, um zu klären wie es während des Mutterschutzes laufen soll und ob die Vetretung nicht ggf. auf mehrere Personen aufgeteilt werden kann. Wird leider zu selten gemacht, auch bei uns nicht. Für die Betroffenen Mitarbeiter ist dies eine blöde Situation, denn sie fühlen sich allein gelassen und haben wie in deinem Fall noch Ärger mit Bürgern und Kollegen.

Ich kann sehr gut nachvollziehen wie du dich fühlst und gebe dir einen wichtigen Rat: Denk an deine Gesundheit, bevor es zu spät ist.

Alpenverwaltung

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Antw:Mutterschutzvertretung zusätzlich zur eigenen Stelle
« Antwort #3 am: 01.01.2025 15:48 »

In den letzten Wochen habe ich immer den Ärger der Bürger sowie meiner Kollegin abbekommen. Von meiner Kollegin unter anderem das ich ihr eine Nachricht z Ich kann abends nicht schlafen weil ich weiß das die Kunden und vorallem meine Kollegin ihren Ärger an mir rauslassen. Ich habe meinem AG nie gesagt das ich die Vertretung übernehme. Mein AG hat mich allerdings auch nie selber gefragt, aber ich fühle mich komisch jetzt meine Bedenken zu äußern nachdem die Kollegin schon weg ist.
Meine Frage lautet nun, muss ich die Mutterschutzvertretung einer Kollegin übernehmen, weil ich in Urlaubs- oder Krankheitsfällen sonst auch die Vertretung übernehme? Wie kann ich meinen AG am besten auf diese Situation ansprechen?

Ich wäre um Antworten sehr dankbar!

Ich kann nur empfehlen, den aktuell nächsten Vorgesetzten darauf hinzuweisen, dass aufgrund der doppelten Arbeitsbelastung und der Terminaufgaben der Geschäftsbetrieb gefährdet ist, ebenso die eigene Gesundheit.
Diesem ist das sicherlich bewusst, wie mein Vorschreiben bereits meinte: die Stelle wird man zwischenzeitlich nicht besetzen und dies aussitzen. Sicher ist man froh, dass Sie sich bisher nicht zu Wort gemeldet haben. Sollte allerdings etwas schief gehen, kann es durchaus sein, dass man Sie zur Verantwortung zieht, denn Sie hätten was sagen müssen.
Für die Organisation der Arbeit und dass die Besetzungsstärke  zum Pensum passt, ist der Arbeitgeber zuständig. Dieser ,uss dann abwägen, was wichtig ist und was liegen bleiben kann.
Ich kenne dies aktuell aus eigener Erfahrung, schlafe auch nicht mehr gut. Lasse mich aber regelmäßig auch krankschreiben. Meinem Arbeitgeber ist egal, wie der Laden läuft, Hauptsache er läuft. Und das geht so nicht.

KaiBro

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Antw:Mutterschutzvertretung zusätzlich zur eigenen Stelle
« Antwort #4 am: 01.01.2025 16:32 »

In den letzten Wochen habe ich immer den Ärger der Bürger sowie meiner Kollegin abbekommen. Von meiner Kollegin unter anderem das ich ihr eine Nachricht z Ich kann abends nicht schlafen weil ich weiß das die Kunden und vorallem meine Kollegin ihren Ärger an mir rauslassen. Ich habe meinem AG nie gesagt das ich die Vertretung übernehme. Mein AG hat mich allerdings auch nie selber gefragt, aber ich fühle mich komisch jetzt meine Bedenken zu äußern nachdem die Kollegin schon weg ist.
Meine Frage lautet nun, muss ich die Mutterschutzvertretung einer Kollegin übernehmen, weil ich in Urlaubs- oder Krankheitsfällen sonst auch die Vertretung übernehme? Wie kann ich meinen AG am besten auf diese Situation ansprechen?

Ich wäre um Antworten sehr dankbar!

Sollte allerdings etwas schief gehen, kann es durchaus sein, dass man Sie zur Verantwortung zieht, denn Sie hätten was sagen müssen.


Da dürfte eine Überlastungsanzeige Abhilfe schaffen.