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[BW] Kosten Arztuntersuchungen wg. Feststellung Grad der Behinderung
Casa:
Die zuständige Stelle für die Feststellung des GdB nimmt keine eigenen Einschätzungen des GdB vor. Die Einschätzung erfolgt vom Facharzt und ggf. später vom Amtsarzt.
Alte Atteste / Diagnosen sind wenig Aussagekräftig. Spätestens im Rahmen der Amtsermittlung wird die Vorsprache bzw. erneute Untersuchung bei Fachärzten notwendig.
Bei notwendiger Vollwerkost oder weil man keine Tüte Chips von 200g mit einmal essen kann, kommt regelmäßig kein GdB in Betracht. Sollten weitere Beschwerden bestehen, können dies zu einem GdB führen, vgl. Teil B, Nr. 10.3.5 der Anlage zu § 2 VersMedV.
Ich gebe noch den Hinweis, dass der GdB nicht aufsummiert wird. Das heißt, bspw. 3 Erkrankungen mit je GdB 20 ergeben nicht zwingend GdB 60. Wenn die 3 Erkrankungen ein System betreffen, gehen möglicherweise 2 Erkrankungen im GdB der dritten Erkrankung auf, sodass GdB 20 festgestellt wird.
Beispiel:
Leistungsbeeinträchtigung Herz, Nr. 9.1.1: Einzel-GdB 20
Gleichgewichtsstörung / Schwindelanfälle, Nr. 5.3: Einzel-GdB 20
Das Ergebnis wird definitiv nicht 20+20 = GdB 40 sein.
Ein vergleichbares Ergebnis kann ich mir bei fehlender Gallenblase und Reizdarm vorstellen.
Die Kostentragung der ärztlichen Leistung der Feststellung von Erkrankungen ist Bestandteil der Beihilfe und der PKV. Bei ausführlichen Befunden (Befundberichten / Gutachten) ist zu prüfen, ob Beihilfe und PKV die Kosten zu tragen haben.
Ich schließe mich zudem den Vorrednern clarion, Glockner und Hortensie an.
frankundfrei:
Dankeschön Casa!
Keine Aufsummierung klar…
Informativ deine Aussage zur Kostenübernahme.
Im Antragsformular kann man ankreuzen, ob Artberichte anbei sind oder nicht.
Soll man oder muss man also welche beifügen… wie bei mir ggf. eben nur aktuelle oder erstmal lieber gar nichts?
Wobei ohne jegliche Berichte ja sicher keine GdB Festlegung erfolgen kann.
Wäre es nicht sinnvoll, gleich selbst schriftlich darzulegen, worin ich die Beeinträchtigungen sehe, als Anlage zum Antrag!?
Casa:
Meines Wissens entscheidet sowieso der Amtsarzt. Es spiel keine Rolle, ob du Befunde beim Antrag oder später beim Amtsarzt vorlegst. Eigene Einschätzungen spielen keine Rolle, sofern sie nicht ärztlich bestätigt sind.
clarion:
Ich habe gerade in die VersorgMedV reingesehen, ein Reizdarm bringt GdB von 0-10, bei schwerer Symptomatik, d.h. bei Mangelernährung einen GdB bis zu 50, eine entfernte Gallenblase bringt 0, bei Schwerhörigkeit hängt es vom Schweregrad der Hörbehinderung ab. Für einen GdB von 50 muss es aber schon beidseits eine hochgradige Schwerhörigkeit sein, bei der man ohne Hörgeräte schon nicht mehr klar kommt.
Schwerhörigkeit lässt sich durch objektive Messungen feststellen. Verdauungsstörungen hingegen nicht. Etwas beim Essen aufpassen zu müssen, ist definitiv noch keine schwere Symptomatik. Wie willst Du aus deinen Diagnosen eine Behinderung konstruieren, wenn Du die letzten Jahre nicht beim Arzt warst bzw. bei einem Hörgeräte-Akustiker?
Susa:
--- Zitat von: frankundfrei am 12.01.2025 10:27 ---Dankeschön Casa!
Keine Aufsummierung klar…
Informativ deine Aussage zur Kostenübernahme.
Im Antragsformular kann man ankreuzen, ob Artberichte anbei sind oder nicht.
Soll man oder muss man also welche beifügen… wie bei mir ggf. eben nur aktuelle oder erstmal lieber gar nichts?
Wobei ohne jegliche Berichte ja sicher keine GdB Festlegung erfolgen kann.
Wäre es nicht sinnvoll, gleich selbst schriftlich darzulegen, worin ich die Beeinträchtigungen sehe, als Anlage zum Antrag!?
--- End quote ---
Wenn die Berichte vorliegen hast kannst Du sie auch beifügen. Soweit ich weiß zählen nur die der letzten 2 Jahre.
Du kannst auch eine Anlage beifügen inwieweit dich die Erkrankungen beeinflussen in einem täglichen Tun. Denk auch dran die psychischen Faktoren zu erwähnen ;)
Aber es stimmt schon, man bekommt kaum noch Prozente für irgendwas oder höchstens befristet. Ich denke nur mit Reizdarm und Hörvermögen oder so wirst Du kaum Erfolg haben.
Mein Mann hat 2 künstliche Knie bekommen mit 33. Daraufhin 50% GdB. Vor 2 Jahren neue Hüfte. Verschlimmerungsantrag gestellt. wurde auf 60% erhöht. Ein Witz. Begründung die Hüfte und Knie sind auf einer Körperseite und gleichen die Beeinträchtigungen wieder aus.
Hab ich Widerspruch eingelegt mit Androhung von weiteren rechtlichen Schritten. 3 Monate später hatte er 85. Ohne Anwalt geht auch.
Eine Freundin hat Darmkrebs und nur 50% befristet bekommen auf 1 Jahr wegen der Chemo. Danach müsste sie einen neuen Antrag stellen sagte man ihr, da die Behinderung aufgrund der Chemo nicht mehr gegeben ist.
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