Autor Thema: [Allg] Wechsel in anderes BL - Übersendung Krankenakte?  (Read 1616 times)

oooeuleooo

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Hi zusammen,

eine Kollegin (Beamtin) will sich bei einem anderen Dienstherrn in einem anderen Bundesland bewerben. Üblicherweise wird hierbei auch das Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte erklärt. Sie hat sich nun an mich gewandt, weil sie Sorge hat, dass eine längere Erkrankung in 2024 nachteilig gewertet werden kann und mich gefragt, ob dem ,,neuen" Dienstherrn auch die Krankenakte übersandt wird. Ehrlicherweise weiß ich das selbst nicht und bin auch noch sehr frisch als Gremiumsmitglied unterwegs. Mein PR-Vorsitzender konnte mir leider auch keine Antwort darauf geben (sieht so aus, als bräuchte nicht nur ich eine Schulung). Könnt ihr mir auf die Schnelle helfen? Die Bewerbungsfrist ist recht kurz und ich kann ihren Gedanken verstehen, in Abhängigkeit von der Antwort vielleicht doch etwas Zeit ins Land gehen zu lassen und sich ggf. später zu bewerben.

Lieben Dank vorab.
« Last Edit: 03.01.2025 01:11 von Admin »


oooeuleooo

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Das Googeln hat mich leider in meiner Frage nicht weitergebracht und auch der Link lässt meine Frage offen. Mir ist klar, dass die PA übersandt wird. Mir ist auch klar, wie eine PA aufgebaut ist. Ich finde allerdings nichts, welche genauen Teile der PA an einen neuen Dienstherrn übersandt werden. Es wird mit Sicherheit nicht jede Teilakte übersandt werden, aber gerade der Teil der Fehlzeiten und sich möglichen anschließenden Vereinbarungen (Hamburger Modell, Übersicht über Fehlzeiten) wäre für den neuen Dienstherrn schon von Interesse? § 106 BBG hilft mir an der Stelle leider nicht weiter. 

Bruce Springsteen

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Was darf nicht rein?

Die Privatsphäre der Person hat in der Personalakte oberste Priorität. Diese muss geschützt bleiben. Aus diesem Grund dürfen keine privaten Informationen in der Personalakte enthalten sein, die nicht im Zusammenhang mit der Beschäftigung stehen. Private Interessen, Social Media Beiträge von privaten Accounts oder sonstige Informationen von Online-Plattformen haben in der Personalakte nichts verloren.

Ebenso dürfen Krankheitsgründe oder vertrauliche ärztliche Unterlagen nicht enthalten sein. Ausnahme ist hier lediglich die Relevanz für das Beschäftigungsverhältnis oder die Ausübung der Tätigkeit.
Gerichtsunterlagen, Prüfungsakten oder Stellenbewertungen dürfen grundsätzlich nicht enthalten sein.

BeamtenBärchen

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Also in meinem Fall habe ich eine Einverständniserklärung unterschrieben die sich auf Personalakte und Krankenakte bezog. Daher gehe ich davon aus, dass grundsätzlich ein Einverständnis gesondert dazu gegeben werden muss. Ein Kollege wechselt nun auch (in eine andere Behörde als ich) und hat keinerlei Personalakten weitergaben zugestimmt und mittlerweile schon ein Wechseldatum. Also ist es da eventuell versäumt worden nach Zustimmung zu fragen?
Was ich damit sagen will: Was darf und was nicht darf ist gesetzlich klar geregelt, aber was in der Praxis und im Chaos dann wirklich läuft sind zwei Paar Schuhe.
Ich persönlich bin immer für entwaffnende Ehrlichkeit. Besonders wenn man erklären kann, dass es sich um eine Einmalige Sache gehandelt hat oder welche Maßnahmen man getroffen hat, dass eine längere Erkrankung voraussichtlich nicht mehr vor kommt.
Eine erneute amtsärztliche Untersuchung, bei der man ja auch dazu befragt wird, ist ja im Rahmen des Wechsels ja auch noch möglich. 

BennoBerghammer

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Du hast eine Einverständniserklärung unterschrieben, die sich auf die Personalakte und eine Krankenakte bezog?

Steht das explizit so drin, "Krankenakte"?  :o

Ich nehme mal an, dass sich das auf Dinge beziehen soll, die ohnehin in der vollständigen Personalakte drin sein sollten - will heißen Krankheitstage, BEM-Gespräche (bzw. nur, dass solche durchgeführt wurden, keine ärztlichen Unterlagen usw.) u.ä.
Inwieweit hier zwischen "Personalakte" und "Krankenakte" differenziert werden soll, erschließt sich mir nicht.
Gewisse gesundheitsbezogene Daten dürfen sowieso nicht in die PA, wie Bruce schon geschrieben hat..


clarion

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Man könnte natürlich Akteneinsicht beantragen oder weiter spekulieren.

Die Zahl der Krankheitstage, das Angebot eines BEM Gespräche und ggf. dessen Ergebnisse gehören in die Personalakte, jedoch keine Diagnosen.

BeamtenBärchen

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Du hast eine Einverständniserklärung unterschrieben, die sich auf die Personalakte und eine Krankenakte bezog?

Steht das explizit so drin, "Krankenakte"?  :o

Ich nehme mal an, dass sich das auf Dinge beziehen soll, die ohnehin in der vollständigen Personalakte drin sein sollten - will heißen Krankheitstage, BEM-Gespräche (bzw. nur, dass solche durchgeführt wurden, keine ärztlichen Unterlagen usw.) u.ä.
Inwieweit hier zwischen "Personalakte" und "Krankenakte" differenziert werden soll, erschließt sich mir nicht.
Gewisse gesundheitsbezogene Daten dürfen sowieso nicht in die PA, wie Bruce schon geschrieben hat..


– Exakt. Ich habe explizit der Personalakte und der wörtlich aufgeführten "Krankenakte" zugestimmt. Ich habe auch beide zur Einsicht genommen und es handelte sich um zwei von einander getrennte Aktenkladden. In der Krankenakte befanden sich etwaig angefallene Krankmeldungen. BEM Gespräche habe ich, mangels längerer Ausfallzeiten, nie gehabt. Kann also nicht beurteilen wo genau diese eingeordnet worden. Aber sowohl die Anfrage als auch die bestehenden Unterlagen sind haptisch von einander getrennt.