Autor Thema: Beamter in BW, Deputat reduzieren möglich?  (Read 1180 times)

UmFolio

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Beamter in BW, Deputat reduzieren möglich?
« am: 03.01.2025 19:10 »
Hallo zusammen,

ich bin Beamter im Schuldienst in Baden-Württemberg, verheiratet und habe ein kleines Kind. Am ersten Tag nach den Weihnachtsferien endet die Abgabefrist für STEWI-Anträge und ich plane, im kommenden Schuljahr mein Deputat auf etwa 50–67 % zu reduzieren, um es meiner Frau zu ermöglichen, wieder zwei Tage pro Woche arbeiten zu gehen.

Daher meine Frage: Wird eine Deputatsreduzierung in solchen Fällen in der Regel von der Schulleitung akzeptiert, oder könnte es hier zu Komplikationen kommen? Habe ich als Elternteil mit kleinem Kind ein „Recht“ auf eine solche Reduzierung?

Vielen Dank und viele Grüße
« Last Edit: 03.01.2025 19:25 von UmFolio »

Landesdiener

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Antw:Beamter in BW, Deputat reduzieren möglich?
« Antwort #1 am: 07.01.2025 16:23 »
Sofern der Antrag fristgerecht gestellt wird, also heute(!), wird er im Normalfall genehmigt. Auf eine mindestens hälftige Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen hat man mehr oder weniger einen Anspruch. § 69 Abs. 1 LBG: "[...] wenn zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen".

Die Frage ist auch nicht, ob das die Schulleitung akzeptiert, sondern die Schulaufsicht.

orcaincredible

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Antw:Beamter in BW, Deputat reduzieren möglich?
« Antwort #2 am: 09.01.2025 02:32 »
Ja, in Baden-Württemberg haben Beamte im Schuldienst grundsätzlich ein Recht auf Deputatsreduzierung bei kleinen Kindern (§ 75 LBG BW), wenn dies mit dienstlichen Belangen vereinbar ist. Stimmen Sie sich frühzeitig mit der Schulleitung ab und begründen Sie Ihren STEWI-Antrag mit der Kinderbetreuung. Komplikationen sind möglich, aber bei familiären Gründen oft lösbar.