Zur Unterscheidung der disziplinarischen und fachlichen Weisungsbefugnis schließe ich mich meinen Vorrednern an. Gerade in der IT ist dies nicht unüblich, etwa auch in kleinen Arbeitsgruppen.
Sofern das Dargestellte die vollständige Stellenbeschreibung sein soll, wäre das völlig unzureichend. Es handelt sich ja nur um Überschriften, die man mit viel Wohlwollen noch als Arbeitsvorgänge betrachten kann, dazu müssen aber noch Einzeltätigkeiten dokumentiert werden.
Was den Arbeitsvorgang 5 angeht finde ich diesen so erstmal nicht besonders fragwürdig, was ist der Grund für Deine diesbezügliche Skepsis? Der Zeitanteil? Erscheint mir auch etwas niedrig, aber da die Betrachtung langfristig ist, kann es ja sein, dass es kurzzeitig mehr Zeit bindet und dann wieder länger nicht.