Autor Thema: Übertragung von Weisungsbefugnis  (Read 1779 times)

Agent Romanoff

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Übertragung von Weisungsbefugnis
« am: 04.01.2025 19:28 »
Frohes neues Jahr und hallo alle,

ich brauche bitte eure Hilfe zu folgender Fragestellung:

im IT-Bereich habe ich eine Stellenbeschreibung für einen IT-Systemadmin mit folgenden Arbeitspaketen zur Bewertung bekommen:

1. Planung, Koordination, Überwachung, Betreuung IT-Betrieb 35 %
2. IT-Datensicherheit 25 %
3. System und Netze 10 %
4. 2nd Level Support 10 %
5. Digitalisierung (verantwortlich für die techn. Umsetzung der Digitalisierung) 13 %
6. Ausbilder-Tätigkeiten 7%

Dem Stelleninhaber wurde allen Mitarbeitern der IT-Abteilung gegenüber Weisungsbefugnis erteilt.

Jetzt meine Fragen:
1. Ich finde das Arbeitspaket 5 mit 13% nicht nachvollziehbar...Liege ich falsch?
2. Kann einem Mitarbeiter per Stellenbeschreibung dauerhaft eine Weisungsbefugnis seinen Kollegen gegenüber erteilt werden (ohne ihm die Stellvertretung des Abt. leiters zu übergeben)?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!


SteBe

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Antw:Übertragung von Weisungsbefugnis
« Antwort #1 am: 06.01.2025 10:41 »

2. Kann einem Mitarbeiter per Stellenbeschreibung dauerhaft eine Weisungsbefugnis seinen Kollegen gegenüber erteilt werden (ohne ihm die Stellvertretung des Abt. leiters zu übergeben)?


Ich glaube, dass es hier durchaus eine Einzelfallentscheidung sein kann und man das nicht verallgemeinern kann. Es gibt durchaus Bereiche, da hat man in speziellen Bereichen Weisungsbefugnis seinen Kollegen (trotz gleicher Stellung) gegenüber.



Thomber

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Antw:Übertragung von Weisungsbefugnis
« Antwort #2 am: 06.01.2025 10:48 »
Bei uns gibt es Beschäftigte, die eine fachliche Weisungsbefugnis haben.

Ein Sachbearbeiter für Gebäudemanagement kann z.B. einem Hausmeister anweisen. So eine Befugnis hat aber nichts mit der allg. Vorgesetzenfunktion (Disziplinar; Urlaub; Fortbildung usw.) zu tun.

SteBe

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Antw:Übertragung von Weisungsbefugnis
« Antwort #3 am: 06.01.2025 10:56 »
Besser kann man es nicht ausdrücken. So meinte ich es auch.  ;)


D-x

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Antw:Übertragung von Weisungsbefugnis
« Antwort #4 am: 06.01.2025 13:02 »
Zur Unterscheidung der disziplinarischen und fachlichen Weisungsbefugnis schließe ich mich meinen Vorrednern an. Gerade in der IT ist dies nicht unüblich, etwa auch in kleinen Arbeitsgruppen.

Sofern das Dargestellte die vollständige Stellenbeschreibung sein soll, wäre das völlig unzureichend. Es handelt sich ja nur um Überschriften, die man mit viel Wohlwollen noch als Arbeitsvorgänge betrachten kann, dazu müssen aber noch Einzeltätigkeiten dokumentiert werden.
Was den Arbeitsvorgang 5 angeht finde ich diesen so erstmal nicht besonders fragwürdig, was ist der Grund für Deine diesbezügliche Skepsis? Der Zeitanteil? Erscheint mir auch etwas niedrig, aber da die Betrachtung langfristig ist, kann es ja sein, dass es kurzzeitig mehr Zeit bindet und dann wieder länger nicht.

Agent Romanoff

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Antw:Übertragung von Weisungsbefugnis
« Antwort #5 am: 06.01.2025 14:24 »
Hallo zusammen,

erstmal vielen Dank. Tatsächlich habe ich mich daran gestört, dass in der Beschreibung nicht zwischen fachlicher und disziplinarischer Weisungsbefugnis unterschieden wurde...also wirklich nur "Weisungsbefugnis" eingetragen wurde..

Der zweite Punkt, an dem ich hängen geblieben bin, waren die 13% für "Digitalisierung".

FearOfTheDuck

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Antw:Übertragung von Weisungsbefugnis
« Antwort #6 am: 06.01.2025 21:26 »
Das wäre eine Rückfrage, die du an den Ersteller der Stellenbeschreibung stellen solltest. Ich würde um Konkretisierung dieses Unterpunktes bitten. So wie es überschrieben ist, ist es tatsächlich sehr uneindeutig und könnte vieles sein.