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Übernahme nach Ausbildung

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cartus:
Hallo miteinander,
folgende Situation: Azubi voraussichtlicher Abschluss zur Verwaltungsfachangestellten im Feb. 2025.
Bis heute noch keine Nachricht, ob übernommen wird, welches Amt, gar nichts. Keine Kommunikation. Azubi selber hat schon 3 x im Juli/August nachgefragt. Keine konkrete Antwort erhalten. Ich frage als Vater. Betrifft Bundesland BW, Stadtverwaltung, Stadt um die 60.000 Einwohner. Wird automatisch übernommen, wenn diese drei Punkte stimmen: sachlich, personenbedingt, verhaltensbedingt? Trotzdem muss doch darüber gesprochen und informiert werden, oder ist das zu viel verlangt? Wie soll man sich verhalten?

Bin gespannt wie ihr darüber denkt

Cartus

Organisator:
Es wird nie automatisch übernommen.
Natürlich sollte der Arbeitgeber mit dem Azubi ins Gespräch kommen, was zum Ende der Ausbildung geplant ist.
Typischerweise sucht man ca. 6 Monate vor Ausbildungsende ein solches Gespräch bzw. beginnt dann mit dem Schreiben von Bewerbungen.

SusiE:
Automatisch läuft da leider nichts.
Bitte dringend, falls noch nicht erfolgt, arbeitslos melden zum XX (3Monatsfrist).
Vielleicht auch darüber einfach mal das PA und PR informieren.

Viel Erfolg.

cartus:
Hallo zusammen,

danke für Eure Antworten.

Aber das ist doch nicht normal, dass man die Azubis so in der Luft hängen lässt?

@Organisator: Plan B hat meine Tochter schon gestartet.
@SusiE: PA wurde ja 3 x angefragt - ohne konkrete Antwort, alles nur schwammig.

Ist im TVAöd nicht geregelt, dass eine Übernahme nach Ausbildung stattfindet?
Oder ist das nur eine Kann-Option?

Frage: angenommen, man besteht nicht: wird dann AUTOMATISCH 6 Monate die Ausbildung verlängert,
oder ist das dann auch wieder eine Extra-Vereinbarung?

Das ganze geht mir echt an die Nerven. :-[

Cartus


Organisator:

--- Zitat von: cartus am 06.01.2025 11:30 ---Hallo zusammen,

danke für Eure Antworten.

Aber das ist doch nicht normal, dass man die Azubis so in der Luft hängen lässt?

@Organisator: Plan B hat meine Tochter schon gestartet.
@SusiE: PA wurde ja 3 x angefragt - ohne konkrete Antwort, alles nur schwammig.

Ist im TVAöd nicht geregelt, dass eine Übernahme nach Ausbildung stattfindet?
Oder ist das nur eine Kann-Option?

Frage: angenommen, man besteht nicht: wird dann AUTOMATISCH 6 Monate die Ausbildung verlängert,
oder ist das dann auch wieder eine Extra-Vereinbarung?

Das ganze geht mir echt an die Nerven. :-[

Cartus

--- End quote ---

Es gibt keinen Anspruch auf Übernahme, auch keine tarifliche Regelung dazu.
Für die Verlängerung nach Nichtbestehen gibt es allerdings eine solche Regelung, diese dürfte sich aus dem Tarifvertrag bzw. Arbeitsvertrag ergeben.

Sicher ist das nervig, aber sieh das postitive. Lieber gleich nach der Ausbildung einen solchen unfähigen AG verlassen, als sich noch ein paar Jahre ärgern.;)

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