Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Karenztage… zwingendes Erfordernis oder Rückfall in frühere Zeiten?
Faunus:
--- Zitat von: 2strong am 12.01.2025 14:21 ---
--- Zitat von: Faunus am 12.01.2025 13:06 ---Möchtest Du bitte wenigstens in diesem Thread nachlesen, bevor du falsche Aussagen von Dir gibst.
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Ich habe eine Frage gestellt, keine Behauotung aufgestellt. Erkennt man am Satzzeichen.
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Schreib ich doch jetzt klarer: sogar zu Faul hier im Thread nachzulesen, aber immer munter Unfug in die Welt setzten!
Oder: nette Rhetorik - mach weiter und lass mir mei Ruh 8)
So kann keine Diskussion - schon garnicht auf Augenhöhe - sinnvoll/vernünftig ablaufen!
2strong:
Macht mit Dir tatsächlich keinen Sinn. Von Die kommt kein konstruktiver Beitrag. Nur Neid auf Vorstandsgehälter und Anekdoten von Deinem Opa.
Faunus:
--- Zitat von: andreb am 12.01.2025 14:10 ---
3. Das Entgeltfortzahlungsgesetz belastet i.d.R. ausschließlich die Arbeitgeber; entlastet jedoch die gesetzlichen Krankenversicherungen in nicht unerheblichem Umfang. Man muss bedenken, dass der Anspruch auf Krankengeld als Versicherungsleistung bereits ab dem 1. Tag der Erkrankung besteht (sofern das Entgelt eben nicht fortgezahlt wird).
4. Die speziellen Spezialfälle („Blaumacher“) nutzen diese Regelungen massivst zu Ihren Gunsten. Die durchschnittliche Fehlzeiten von 22,4 Arbeitstagen (2023) darf nicht als Gradmesser herangezogen werden, weil es eben nur die halbe Wahrheit ist.
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Am Freitag sagte jdn. im Spass zu mir (ich hatte eine kratzigen Hals und ne trockene Nase) : wenn Du am Montag rotzend und schniefend hier auftauchst, dann verklage ich Dich, weil Du mich grob fahrlässig versuchst anzustecken ::)
Es sollen also ein paar Blaumacher u.U. (ist ja auch noch nicht klar) ausgebremst werden und das Groh (nicht nur die Karrieregeilen) der ehrlichen AN schleppt sich dann halt rotzend und schniefend an den AP.
Darf dann der Gesunde im Gegenzug seinen AG wegen grober Fahrlässigkeit verklagen, da er die Gesunden zwingt den AP mit einem kranken AN zu teilen und der AG keine Vorsichtsmaßnahmen ergriffen hat, um den Gesunden am AP vor Ansteckung zu schützen?
Ehrlich: wenn ich bezahlen soll, weil mein AG mich nicht vor Präsentismus schützt, geht der besser in Deckung! Das könnte man als Körperverletzung auslegen.
Ich finde es einen Schmarren, aber wegen ein paar Blaumacher, die von Ihren überbezahlten VO nicht in die Schranken gewiesen werden können und deshalb die komplette Arbeitnehmerschaft in Regress zu nehmen, ist für mich auch ein Schmarren.
Nochmal: diese Zahlen, die jetzt herumgeistern, sind begründet in der aktuellen Totalerfassung des Scheins für die KK, der hohen älteren AN-Schaft (Boomer) und der Verweigerung der Nichtkranken mit der Geiz-ist-Geil-Mentalität nachzudenken.
PS: Ich dachte es wären 15,1 Tage/Jahr in 2023. Woher kommen den jetzt wieder die 22,4 *nervtöt*
MoinMoin:
--- Zitat von: andreb am 12.01.2025 14:10 ---Der Fakelzug, den ein Arbeitgeber bis zur Kündigung fahren muss, steht doch in keinem Verhältnis
(bEM, „tarifliche Unkündbarkeit“, Schutzvorschriften SGB IX, massive Beeinträchtigung der Arbeitgeberinteressen, negative Prognose, ggf. Ärztliche Untersuchungen, finale Interessenabwägung etc.pp. )
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Bei nachweislichen Blaumachern ist das aber kein Fakelzug, sondern eine ganz normale fristlose Kündigung.
Hier ist halt nur der Nachweis ein Problem.
Wer wegen Rücken blau macht und dann beim Zementsackschleppen erwischt wird, ist halt schnell raus.
Wer wegen "Migräne" blau macht, dem wird man kaum was nachweisen können.
Das wo ein Fakelzug notwendig ist, ist bei einer ordentlichen Kündigung wegen häufiger Krankheit.
MoinMoin:
--- Zitat von: 2strong am 11.01.2025 11:49 ---Habe mir die Zahlen der mal angeschaut:
=dsDisseminateFinalDMZ&df[id]=DSD_HEALTH_STAT%40DF_AWDI&df[ag]=OECD.ELS.HD&df[vs]=1.0&dq=.A...........&pd=2010%2C&to[TIME_PERIOD]=false&ly[cl]=TIME_PERIOD&ly[rs]=MEASURE&ly[rw]=REF_AREA&vw=tb]https://data-explorer.oecd.org/vis?df[ds]=dsDisseminateFinalDMZ&df[id]=DSD_HEALTH_STAT%40DF_AWDI&df[ag]=OECD.ELS.HD&df[vs]=1.0&dq=.A...........&pd=2010%2C&to[TIME_PERIOD]=false&ly[cl]=TIME_PERIOD&ly[rs]=MEASURE&ly[rw]=REF_AREA&vw=tb
Bei den vergüteten Abwesenheiten aufgrund Erkrankung finde ich bei Deutschland den höchsten Krankenstand europaweit. Leider sind die Zahlenreihen nur bis 2022 halbwegs vollständig angegeben, so dass die Corona-Situation noch hineinwirkt, wo Abwesenheiten ja mitunter auch politisch gewollt waren. Aber das Bild ändert sich auch nicht, wenn ich mit z. B. 2019 den Zeitraum vor Corona betrachte. Im Ergebnis ist der Wert in Deutschland danach auffällig hoch - und zwar nicht geringfügig, sondern eher im Umfang von mindestens einer Woche pro Jahr mehr als in den anderen Ländern.
Man mus jetzt Bäte nicht das Wort reden. Aber unrühmlich wäre der Status tatsächlich.
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Ja, die Daten sind erstaunlich.
Was ich mich frage ist, sind da die Karenztage immer schon mit erfasst. Sind da Sonntage miterfasst.
Es sind jedoch mW nur die bezahlten Tage dort erfasst. Wo es also keine Entgeltfortzahlung gibt, da würden 0 Krankheitstage dort stehen, wenn ich mich nicht täusche.
Und ist hier ein Schwerstkranker, der ein Jahr ausfällt (Krebs o.ä.) in allen Ländern mit ~250 Tagen erfasst?
Zumindest sagt die OECD selbst, dass diese Daten so einfach nicht vergleichbar sind, wenn ich die Berichte im Netz richtig lese.
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