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Karenztage… zwingendes Erfordernis oder Rückfall in frühere Zeiten?
andreb:
Heikle Diskussion ist es ja geworden ;)
Am Ende kann es nicht schwarz und weiß geben, sondern irgendwas dazwischen …
Man muss aber auch mal folgende Feststellungen in den Raum werfen dürfen.
1. Der Grundsatz von (privatrechtlichen) Arbeitsverhältnissen ist vordergründig erstmal in die Privatautonomie mit etwaigen Hauptpflichten auf beiden Seiten. Die Hauptpflicht des Arbeitnehmers ist die Erbringung von Arbeitsleistungen, die des Arbeitgebers, die Entgeltzahlungspflicht.
2. Krankheiten verhindern die Erbringung von Arbeitsleistungen. Somit stellt das Entgeltfortzahlungsgesetz einen staatlichen Eingriff in o.a. Privatautonomie dar. Gleichwohl ist die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall eine sozialstaatliche Errungenschafft!
3. Das Entgeltfortzahlungsgesetz belastet i.d.R. ausschließlich die Arbeitgeber; entlastet jedoch die gesetzlichen Krankenversicherungen in nicht unerheblichem Umfang. Man muss bedenken, dass der Anspruch auf Krankengeld als Versicherungsleistung bereits ab dem 1. Tag der Erkrankung besteht (sofern das Entgelt eben nicht fortgezahlt wird).
4. Die speziellen Spezialfälle („Blaumacher“) nutzen diese Regelungen massivst zu Ihren Gunsten. Die durchschnittliche Fehlzeiten von 22,4 Arbeitstagen (2023) darf nicht als Gradmesser herangezogen werden, weil es eben nur die halbe Wahrheit ist.
5. sich von diesen „Blaumachern“ zu trennen wird durch die hiesige arbeitsgerichtliche Rechtsprechung massiv erschwert. Der Aufwand sich von solchem Personal zu trennen, stehen i.d.R. geringe Erfolgschancen gegenüber.
Der Fakelzug, den ein Arbeitgeber bis zur Kündigung fahren muss, steht doch in keinem Verhältnis
(bEM, „tarifliche Unkündbarkeit“, Schutzvorschriften SGB IX, massive Beeinträchtigung der Arbeitgeberinteressen, negative Prognose, ggf. Ärztliche Untersuchungen, finale Interessenabwägung etc.pp. )
Faunus:
Mir ist es egal wie die Zahlen wer veröffentlich, weil sowieso nichts miteinander vergleichbar ist. Wer nur ein biserl nachdenkt, kann sich vorstellen, dass eine "Dachorganisationen" auf die Zahlen der Unterorganisationen zugreift und da hat dann auch jede wieder einen andere Vorstellung der Erhebung.
Ich schrieb ja bereits, dass beim Googeln über den Krankenstand in der Schweiz mir als Zahlenwert "Krankentage bei Vollzeitstellen" entgegengekommen ist. Ich fange das jetzt nicht an auseinanderzupuzzeln.
Und ehrlich, was andere machen, ist mir im Normalfall egal!
Mit mir könnte man darüber reden, den Gehalt von Krankheitstage anteilig (ein Kranker benötigt u.U. weniger Geld - müsste man mal prüfen) in einen Topf zu werfen - auch und vor allem die Gehälter nach 6 Wochen (Krankenkasse übernimmt), die frei werden weil die Stelle nicht besetzt wird und die Arbeit umverteilt wird auf die anderen AN 8)
Das Geld könnte dann den Krankenkassen zu Gute kommen um z.B. Präventionsmaßnahmen verstärkt auszubauen, um gesündere AN zu erzeugen oder sonst was sinnvolles.
Darf ich daran erinnern, dass die AG bereits aus dem 50/50-System bei den KK ausgestiegen sind!
Mein Vorschlag ist für Bürokratie-Abbauer natürlich ein neuer Alptraum. Für mich wäre es einer. Allerding bin ich nicht bereit dem Abbau des Solidaritätsprinzips zuzusehen.
2strong:
--- Zitat von: Faunus am 12.01.2025 13:06 ---Möchtest Du bitte wenigstens in diesem Thread nachlesen, bevor du falsche Aussagen von Dir gibst.
--- End quote ---
Ich habe eine Frage gestellt, keine Behauotung aufgestellt. Erkennt man am Satzzeichen.
2strong:
--- Zitat von: Faunus am 12.01.2025 14:17 ---Für mich wäre es einer. Allerding bin ich nicht bereit dem Abbau des Solidaritätsprinzips zuzusehen.
--- End quote ---
Unsolidarisch ist nur der Blaumacher.
Faunus:
--- Zitat von: andreb am 12.01.2025 14:10 ---Heikle Diskussion ist es ja geworden ;)
4. Die speziellen Spezialfälle („Blaumacher“) nutzen diese Regelungen massivst zu Ihren Gunsten. Die durchschnittliche Fehlzeiten von 22,4 Arbeitstagen (2023) darf nicht als Gradmesser herangezogen werden, weil es eben nur die halbe Wahrheit ist.
5. sich von diesen „Blaumachern“ zu trennen wird durch die hiesige arbeitsgerichtliche Rechtsprechung massiv erschwert. Der Aufwand sich von solchem Personal zu trennen, stehen i.d.R. geringe Erfolgschancen gegenüber.
Der Fakelzug, den ein Arbeitgeber bis zur Kündigung fahren muss, steht doch in keinem Verhältnis
(bEM, „tarifliche Unkündbarkeit“, Schutzvorschriften SGB IX, massive Beeinträchtigung der Arbeitgeberinteressen, negative Prognose, ggf. Ärztliche Untersuchungen, finale Interessenabwägung etc.pp. )
--- End quote ---
Mein Vater hat mir schon als "Aufmunterung" vor ca. 35 Jahren zu meiner 1. leitenden Funktion mit auf dem Weg gegeben, dass ich immer bei 10 MA mit einem "faulen Apfel" leben muss und meine Energie alleine in die 9 anderen MA stecken sollte. Hat immer gut funktioniert 8)
Anm. Wenn ich Deinen Beitrag so lese, dann frage ich mich ob Du AG-Vertreter bist?
Wie kannst Du eigentlich als AN mit gutem Gewissen die "Unkündbarkeit" nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit (15 Jahre im ÖD - im BAT gab es alleine diese Unkündbarkeit) so angreifen?
Und wenn VW/der ÖD dieses Jahr Standorte in D schließt, dann schützen 25/15 Jahre Betriebszugehörigkeit nicht vor einer Entlassung! Ist Dir das bewußt?
Weil irgendwo ein MA die AG aufmischt und der Abt.-leiter nicht in der Lage ist den in Griff zu kriegen/los zu werden... da verdient wohl der Leiter zu viel!
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