Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Dienstreise mit privatem Aufenthalt, Rückreise am Sonntag
Uni1831:
Hallo,
ich soll eine Dienstreise nach Japan machen. Wegen der weiten Anreise würde ich das gerne mit einem privaten Aufenthalt verbinden. Dienstgeschäft ist Mo-Donnerstag (Konferenz) und ich würde gerne Freitag (Urlaub), das Wochenende danach, 4 Arbeitstage Urlaub + 1.Mai (Feiertag) und das zweite Wochenende dranhängen und Montag zurückreisen.
Unsere Reisekostenstelle besteht darauf, dass ich Samstagabend oder spätestens Sonntag früh abreise und am Montag wieder arbeite, andernfalls würden Sie die Flugkosten nicht übernehmen.
Das verkürzt meinen Aufenthalt und ich soll ohne Zeitausgleich am Wochenende reisen.
Ist das rechtens ?
Ich hab dazu nur die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesreisekostengesetz (BRKGVwV) 3.2.3 Satz 3 gefunden: „Allgemein arbeitsfreie Tage sollen als Reisetage vermieden werden.“
Falls ich ohne privaten Aufenthalt reisen würde, wäre der Rückreisetag ja auch ein Arbeitstag.
Albeles:
Ich drücke Dir die Daumen das Du gesund bleibst in Japan und dort nicht krank wirst und erst später zurückreisen kannst.
Toi Toi Toi
Rowhin:
Was ist denn die konkrete Argumentation seitens eurer Reisekostenstelle? Interpretieren sie die Reise dann als mit Urlaub über fünf Tagen und unterstellen damit, wie es so schön heißt, der Reise einen "überwiegend in der Privatsphäre liegenden Hintergrund"?
Oder berufen sie sich darauf, dass das Dienstgeschäft zulange zurückliegt? Und/oder dass bei Dienstreisen ja grundsätzlich (TV-L § 6 (11)) nur die Zeit der dienstlichen Inanspruchnahme vor Ort zähle, und die Anwendung des folgenden Satzes ja eh nur Kulanz wäre, damit du also für den Rückflug auch Urlaub nehmen müsstest? Alles schon gehört...
Organisator:
Das verkürzt meinen Aufenthalt und ich soll ohne Zeitausgleich am Wochenende reisen.
Ist das rechtens ?
[/quote]
Dann schau mal ins Arbeitszeitgesetz rein. Bzw. der Verwaltungsvorschrift dazu. Wenn ich mich dunkel erinnere, werden Reisezeiten die über 8 Stunden hinausgehen zu 1/3 angerechnet. oder so...
Uni1831:
--- Zitat von: Albeles am 07.01.2025 11:07 ---Ich drücke Dir die Daumen das Du gesund bleibst in Japan und dort nicht krank wirst und erst später zurückreisen kannst.
--- End quote ---
Danke, das hoffe ich auch, denn Flug umbuchen und das ganze wohlmöglich mit einem Arztbesuch vor Ort zu belegen wäre mir wirklich zu umständlich...
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