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Dienstreise mit privatem Aufenthalt, Rückreise am Sonntag

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Uni1831:

--- Zitat von: Rowhin am 07.01.2025 11:16 ---Was ist denn die konkrete Argumentation seitens eurer Reisekostenstelle? Interpretieren sie die Reise dann als mit Urlaub über fünf Tagen und unterstellen damit, wie es so schön heißt, der Reise einen "überwiegend in der Privatsphäre liegenden Hintergrund"?

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Die Argumentation ist, dass eine Rückreise am Wochenende zumutbar wäre, der Rückreisetag (Montag, der 5.5.) somit durch den privaten Aufenthalt bedingt würde und damit der 6. Urlaubstag wäre...und unterstellen damit, wie du es geschrieben hast, der Reise einen "überwiegend in der Privatsphäre liegenden Hintergrund".   

Organisator:

--- Zitat von: Uni1831 am 07.01.2025 12:49 ---
--- Zitat von: Rowhin am 07.01.2025 11:16 ---Was ist denn die konkrete Argumentation seitens eurer Reisekostenstelle? Interpretieren sie die Reise dann als mit Urlaub über fünf Tagen und unterstellen damit, wie es so schön heißt, der Reise einen "überwiegend in der Privatsphäre liegenden Hintergrund"?

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Die Argumentation ist, dass eine Rückreise am Wochenende zumutbar wäre, der Rückreisetag (Montag, der 5.5.) somit durch den privaten Aufenthalt bedingt würde und damit der 6. Urlaubstag wäre...und unterstellen damit, wie du es geschrieben hast, der Reise einen "überwiegend in der Privatsphäre liegenden Hintergrund".   

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Rechtlich ist das auch zutreffend. Na dann biete doch einfach an, den Montag auch noch frei zu nehmen und dann an deinem freien Tag zurückzureisen.

Uni1831:

--- Zitat von: Organisator am 07.01.2025 14:38 ---Na dann biete doch einfach an, den Montag auch noch frei zu nehmen und dann an deinem freien Tag zurückzureisen.

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Die wollen den Reisetag aber als "privaten Aufenthalt" zählen, mit Urlaub würde ja noch mehr dafür sprechen,  dann wäre das Tag 6 und ich müsste den Flug selbst bezahlen.

Außerdem arbeite ich üblicherweise auf dem Flug, was soll man da auch sonst machen. Bei 10+ Stunden Flug hat man endlich Zeit in Ruhe Berichte zu lesen.


--- Zitat von: Organisator am 07.01.2025 14:38 ---Rechtlich ist das auch zutreffend.

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Worauf beruht diese Aussage ? Gibt es da einen Gesetzestext oder Urteil zu ?

Landesdiener:
Meiner Meinung nach hast du auf eine private Verlängerung keinen Anspruch. D. h. alles über das Dienstgeschäft und die direkte Heimreise hinaus liegt im Wohlwollen des Dienstherren. Wenn er dir schon so weit entgegen kommt, aber die Heimreise nach privater Verlängerung an einem arbeitsfreien Tag haben will, finde ich das durchaus fair. Ich würde als Reisestelle aber auch prüfen, ob der Rückflug an dem von dir gewählten Tag teurer ist, als am dienstlich bedingten Rückreisetag und dir ggf. die Mehrkosten aufbrummen.

aronzo:

--- Zitat von: Uni1831 am 07.01.2025 11:00 ---...
Das verkürzt meinen Aufenthalt und ich soll ohne Zeitausgleich am Wochenende reisen.
...

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Flieg doch einfach nach der Konferenz am Freitag zurück und gönne dir wann anders mal einen schönen elftägigen Kurzurlaub in Japan! ::)

p.s. Du willst wirklich Ostersonntag fliegen und Ostermontag konferieren, oder doch erst in 2026?

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