Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Entgeltgruppenzulagen im TV-L S
troubleshooting:
Das kann aber nur anhand der konkreten Vergleichsberechnung beurteilt werden. Wie du selbst geschrieben hast, argumentiert dein AG damit, dass die Zulagen eingeflossen sind. Ist das denn so?
Liegt dir die Vergleichsberechnung in deinem Fall vor? Falls nein, würde ich mir diese zunächst einmal anfordern und prüfen.
Dennoch, es gibt in der Form keine neue Regelung. Mit der Überleitung ist ja nicht per se die Möglichkeit von Zulagen entfallen und jetzt wieder hinzugekommen.
Modena:
Dann wundere ich mich allerdings weiterhin, dass man hier jahrelang keine Zulagen im TV-L S einrechnen konnte, nun aber schon.
Mein AG bezieht sich - wie ich es verstehe - damit auch nicht auf eine individuelle Lösung, sondern ist wohl der Ansicht, dass damals mit Einführung des TV-L S die Zulagen dort eingeflossen sind. Das müsste also alle betroffen haben, die statt TV-L dann nach TV-L S bezahlt wurden.
Aber ok, wenn es nun nichts Neues zu vermelden gibt, habe ich wohl auch keine Grundlage, auf die ich mich beziehen könnte, warum ich nun nach Jahren nun plötzlich doch wieder Zulagen erhalten sollte.
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