Unter der Annahme, dass du mit Ostteil die neuen Bundesländer meinst: das Tarifgebiet, welches im Arbeitsvertrag zur Anwendung kommt, ist maßgeblich. Ist im Arbeitsvertrag das Tarifgebiet Ost als Anwendungsbereich genannt, dann wirst Du sehr wahrscheinlich die Beiträge gemäß VBLklassik im Tarifgebiet Ost (Arbeitnehmeranteil 4,25%) zahlen.