VBL Ost/West - welcher Tarif?

Begonnen von Miri38, 16.01.2025 14:37

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Miri38

Hallo, ich bekomme eine Stelle bei einer Anstalt für öffentliches Recht.
Also nach Tarifvertrag.
Die Zentrale dieser Anstalt liegt im Westteil. Mein Arbeitsort liegt im Ostteil.
Werde ich jetzt nach VBL-Tarif West oder Ost eingegliedert?
Weiß da jemand was? Danke..

Schokokeks

Westteil/Ostteil von Was? Gelsenkirchen?
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

Kyuss

Unter der Annahme, dass du mit Ostteil die neuen Bundesländer meinst: das Tarifgebiet, welches im Arbeitsvertrag zur Anwendung kommt, ist maßgeblich. Ist im Arbeitsvertrag das Tarifgebiet Ost als Anwendungsbereich genannt, dann wirst Du sehr wahrscheinlich die Beiträge gemäß VBLklassik im Tarifgebiet Ost (Arbeitnehmeranteil 4,25%) zahlen.

Miri38


Miri38

Zitat von: Miri38 in 16.01.2025 15:48
Zitat von: Schokokeks in 16.01.2025 15:24
Westteil/Ostteil von Was? Gelsenkirchen?
Berlin, Also der Hauptsitz ist in "Westberlin" und der Arbeitsort in "Ostberlin"..leider wird ja bei der VBL immer noch in Ost und West unterschieden..

Kyuss

Auf Grund der (historisch gewachsenen) unterschiedlichen finanziellen Grundlagen der VBL Tarifgebiete, wird auch weiterhin in VBL West/Ost unterteilt.