Autor Thema: Eingruppierung bei geteilter Stelle  (Read 1975 times)

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Eingruppierung bei geteilter Stelle
« am: 10.01.2025 11:12 »
Hallo,

meine Stelle ist geteilt: 70% zu 30%.
Wie findet in einem solchen FAll die Einstufung gemäß einschlägiger Berufserfahrung statt?
Richtet sich die Einstufung (1-6) gemäß meiner einschlägigen Berufserfahrung (nicht Eingruppierung!) nur nach der 70% Tätigkeit oder muss die geinsame Erfahrungsstufe aus dem Zusammenspiel der 70% und der 30% Tätigkeitsfelder gebildet werden?

Vielen Dank!

Gewerbler

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Antw:Eingruppierung bei geteilter Stelle
« Antwort #1 am: 10.01.2025 11:27 »
Ist deine Stelle geteilt, d.h. du arbeitest 70 % und jemand anderes 30 %?

Oder arbeitest du 70 % deiner Zeit auf einer Position und die anderen 30 % auf einer anderen Position? Ich gehe von der Frage her von diesem zweiten Fall aus?
Sind das vergleichbare Tätigkeiten oder 70 % Laborant und 30 % Hausmeister? Sprich: welcher oder welchen Entgeltgruppen entsprechen die Tätigkeiten denn?

1Klang

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Antw:Eingruppierung bei geteilter Stelle
« Antwort #2 am: 10.01.2025 11:39 »
gleicher Arbeitsplatz, 30% Assistenz und Führung (darin 3 Monate Einarbeitung notwendig), 70% Sachbearbeiter (darin über 20 Jahre einschlägige Berufserfahrung). Meine Entgeldgruppe bezieht sich auf die Tätigkeit des Sachbearbeiters.
« Last Edit: 10.01.2025 11:48 von 1Klang »

McOldie

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Antw:Eingruppierung bei geteilter Stelle
« Antwort #3 am: 10.01.2025 11:48 »
Eine einschlägige Berufserfahrung liegt vor, wenn die frühere Tätigkeit im Wesentlichen unverändert fortgesetzt wird. Ausreichend kann aber auch eine gleiche oder gleichartige Tätigkeit sein, vorausgesetzt sie entspricht in der Wertigkeit der Eingruppierung.

1Klang

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Antw:Eingruppierung bei geteilter Stelle
« Antwort #4 am: 10.01.2025 11:52 »
Das war nicht die Antwort auf meine Frage. Dennoch vielen Dank.

1Klang

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Antw:Einstufung bei geteilter Stelle
« Antwort #5 am: 10.01.2025 11:53 »
"EinSTUFUNG bei geteilter Stelle". Sorry, am Anfang falsch betitelt!

meine Stelle ist geteilt: 70% zu 30%.
Wie findet in einem solchen FAll die Einstufung gemäß einschlägiger Berufserfahrung statt?
Richtet sich die Einstufung (1-6) gemäß meiner einschlägigen Berufserfahrung (nicht Eingruppierung!) nur nach der 70% Tätigkeit oder muss die geinsame Erfahrungsstufe aus dem Zusammenspiel der 70% und der 30% Tätigkeitsfelder gebildet werden?

Vielen Dank!
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Antw:Einstufung bei geteilter Stelle
« Antwort #6 am: 10.01.2025 12:13 »
"EinSTUFUNG bei geteilter Stelle". Sorry, am Anfang falsch betitelt!

meine Stelle ist geteilt: 70% zu 30%.
Wie findet in einem solchen FAll die Einstufung gemäß einschlägiger Berufserfahrung statt?
Richtet sich die Einstufung (1-6) gemäß meiner einschlägigen Berufserfahrung (nicht Eingruppierung!) nur nach der 70% Tätigkeit oder muss die geinsame Erfahrungsstufe aus dem Zusammenspiel der 70% und der 30% Tätigkeitsfelder gebildet werden?

Vielen Dank!
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Antw:Eingruppierung bei geteilter Stelle
« Antwort #7 am: 10.01.2025 12:15 »
gleicher Arbeitsplatz, 30% Assistenz und Führung (darin 3 Monate Einarbeitung notwendig), 70% Sachbearbeiter (darin über 20 Jahre einschlägige Berufserfahrung inklusive abgeschlossenes Hochschulstudium in diesem Bereich). Meine Entgeldgruppe bezieht sich auf die Tätigkeit des Sachbearbeiters.

Es geht um die "Eingruppierung und Einstufung bei geteilter Stelle".

Gewerbler

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Antw:Eingruppierung bei geteilter Stelle
« Antwort #8 am: 10.01.2025 12:51 »
Falls ich jetzt nicht auf dem Holzweg bin (man möge mich korrigieren), kann bzw. muss einschlägige Berufserfahrung bis Stufe 3 anerkannt werden (= 6 Jahre).

Alles darüber hinaus sind "förderliche Zeiten" und können anerkannt werden zur Deckung des Personalbedarfs. Damit ist eine Einstufung bis Stufe 6 möglich. Das muss aber (offiziell) vor Unterzeichnung des Vertrags verhandelt werden. Alles danach ist tarifrechtlich "hinbasteln" und ob bzw. wie die Dienststelle das dann machen kann/will, ist nicht so einfach zu sagen.

FearOfTheDuck

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Antw:Eingruppierung bei geteilter Stelle
« Antwort #9 am: 10.01.2025 13:13 »
Wie kommst du auf 6 Jahre? Lt. TV reichen mindestens 3 Jahre eB aus für Stufe 3.

Maggus

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Antw:Eingruppierung bei geteilter Stelle
« Antwort #10 am: 10.01.2025 14:52 »
gleicher Arbeitsplatz, 30% Assistenz und Führung (darin 3 Monate Einarbeitung notwendig), 70% Sachbearbeiter (darin über 20 Jahre einschlägige Berufserfahrung inklusive abgeschlossenes Hochschulstudium in diesem Bereich). Meine Entgeldgruppe bezieht sich auf die Tätigkeit des Sachbearbeiters.

Es geht um die "Eingruppierung und Einstufung bei geteilter Stelle".

Ziemlich verwirrend. Nach meinem Verständnis handelt es sich nicht um eine geteilte Stelle, sondern um eine Stelle mit mehreren Arbeitsvorgängen, was nicht unüblich ist.

Die Bewertung der Tätigkeit ergibt sich aus allen übertragenen Arbeitsvorgängen. Dabei wird jeder Arbeitsvorgang zunächst für sich genommen bewertet und dann zu einem Gesamtergebnis für die Bewertung der gesamten Tätigkeit zusammengerechnet.
Deshalb kann die Entgeltgruppe sich nicht nur auf die Tätigkeit als Sachbearbeiters beziehen, sondern muss die Ausgaben als "Assistenz und Führung" beinhalten.
Natürlich können im Ergebnis auch sachbearbeitende Aufgaben höherwertiger sein, als Führungsaufgaben (je nachdem wie hochwertig die Aufgaben der unterstellten Mitarbeiter sind).
Für die Bewertung von Führung gelten i.d.R. besondere Eingruppierungsmerkmale.

Wenn der AG einen Leiter sucht, wird er hauptsächlich auf die Leitung bei der einschlägigen Berufserfahrung abstellen. 
Eine Einarbeitung gibt es tarifrechtlich nicht. Entweder überträgt der AG die Aufgaben komplett, dann besteht auch Anspruch auf das Entgelt ab dem 1. Tag, oder er nimmt zunächst eine Teilübertragung vor. Bei einer Teilübertragung ist wieder die Bewertung der damit verbundenen Aufgaben zu bewerten und entsprechend zu vergüten.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung bei geteilter Stelle
« Antwort #11 am: 10.01.2025 15:56 »
gleicher Arbeitsplatz, 30% Assistenz und Führung (darin 3 Monate Einarbeitung notwendig), 70% Sachbearbeiter (darin über 20 Jahre einschlägige Berufserfahrung inklusive abgeschlossenes Hochschulstudium in diesem Bereich). Meine Entgeldgruppe bezieht sich auf die Tätigkeit des Sachbearbeiters.

Es geht um die "Eingruppierung und Einstufung bei geteilter Stelle".
Es ist doch ein Arbeitsvertrag mit unterschiedlichen Tätigkeiten.
Und du bist dort neu eingestellt? (Sonst ist eB ja irrelevant)
Dann dürfte die Bewertung der eB für die EG relevanten Tätigkeiten beurteilt werden.

Gewerbler

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Antw:Eingruppierung bei geteilter Stelle
« Antwort #12 am: 13.01.2025 07:35 »
Wie kommst du auf 6 Jahre? Lt. TV reichen mindestens 3 Jahre eB aus für Stufe 3.

Hast Recht, ja. Hab irgendwie gedanklich die 3 Jahre in Stufe 3 noch mitgerechnet, aber dann sind wir natürlich schon bei Stufe 4.
Danke für die Korrektur! :)