Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Erfahrungsstufe bei neuer, höherwertiger Stelle verhandeln?

<< < (3/3)

Formblatt12:

--- Zitat von: MoinMoin am 14.01.2025 07:41 ---
--- Zitat von: Formblatt12 am 13.01.2025 23:06 ---
--- Zitat von: E15TVL am 12.01.2025 17:34 ---
--- Zitat von: Formblatt12 am 11.01.2025 21:29 ---Wie ich bereits eingangs schrieb, bleibe ich beim gleichen Arbeitgeber (gleiches BL, gleiches Ressort).

--- End quote ---
Das beantwortet leider nicht die Frage von cyrix42. 1) Neueinstellung (inkl. Abwicklung des alten Arbeitsverhältnisses) oder 2) fortdauerndes, gleiches Arbeitsverhältnis mit Übertragung höherwertigerer Tätigkeiten?

Bei 1) kannst du verhandeln (förderliche Zeiten z. B.) bei 2) ist die Stufenfestsetzung tarifrechtlich klar geregelt.

--- End quote ---

Sorry, den Punkt hatte ich wohl missverstanden... Möglicherweise ist es doch eine Neueinstellung - es geht um einen für mich komplett neuen Aufgabenbereich, die Planstelle ist sogar extra dafür neu geschaffen worden. Zudem wechsele ich das Referat. Mein alter Aufgabenbereich setzte lediglich einen Bachelor als notwendigen Bildungsgrad voraus, die neue Stelle benötigt zwingend einen Master, bzw. (in meinem Fall) ein Hochschuldiplom.

--- End quote ---
Ein neuer Arbeitsvertrag heißt nicht automatisch Neueinstellung. es ist in solchen fällen in der Regel nur eine Vertragsänderung.
ist der alte AV gekündigt?
Sind zum Ende des alten Vertrages alle Leistungen abgegolten worden (also Gleitzeitkonto auf Null, Urlaub auf Null, ...)

--- End quote ---

Nun, alle Fragen kann ich mit nein beantworten. Wobei meine Einstellung auch noch nicht offiziell durch ist, die Fristen laufen noch. Ich kann es also nicht mit hundertprozentiger Sicherheit sagen.

MoinMoin:

--- Zitat von: Formblatt12 am 14.01.2025 22:51 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 14.01.2025 07:41 ---
--- Zitat von: Formblatt12 am 13.01.2025 23:06 ---
--- Zitat von: E15TVL am 12.01.2025 17:34 ---
--- Zitat von: Formblatt12 am 11.01.2025 21:29 ---Wie ich bereits eingangs schrieb, bleibe ich beim gleichen Arbeitgeber (gleiches BL, gleiches Ressort).

--- End quote ---
Das beantwortet leider nicht die Frage von cyrix42. 1) Neueinstellung (inkl. Abwicklung des alten Arbeitsverhältnisses) oder 2) fortdauerndes, gleiches Arbeitsverhältnis mit Übertragung höherwertigerer Tätigkeiten?

Bei 1) kannst du verhandeln (förderliche Zeiten z. B.) bei 2) ist die Stufenfestsetzung tarifrechtlich klar geregelt.

--- End quote ---

Sorry, den Punkt hatte ich wohl missverstanden... Möglicherweise ist es doch eine Neueinstellung - es geht um einen für mich komplett neuen Aufgabenbereich, die Planstelle ist sogar extra dafür neu geschaffen worden. Zudem wechsele ich das Referat. Mein alter Aufgabenbereich setzte lediglich einen Bachelor als notwendigen Bildungsgrad voraus, die neue Stelle benötigt zwingend einen Master, bzw. (in meinem Fall) ein Hochschuldiplom.

--- End quote ---
Ein neuer Arbeitsvertrag heißt nicht automatisch Neueinstellung. es ist in solchen fällen in der Regel nur eine Vertragsänderung.
ist der alte AV gekündigt?
Sind zum Ende des alten Vertrages alle Leistungen abgegolten worden (also Gleitzeitkonto auf Null, Urlaub auf Null, ...)

--- End quote ---

Nun, alle Fragen kann ich mit nein beantworten. Wobei meine Einstellung auch noch nicht offiziell durch ist, die Fristen laufen noch. Ich kann es also nicht mit hundertprozentiger Sicherheit sagen.

--- End quote ---
^
Dann ist es keine Neueinstellung und nur eine stinknormale Höhergruppierung, bei der du nichts verhandeln kannst außer eine Zulage nach §16.5

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version