Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Erfahrungsstufe bei neuer, höherwertiger Stelle verhandeln?
Albeles:
Wann kommst Du denn in die 11/5? Dann kannst Du Dir ausrechnen was für Dich besser ist. Warten und direkt in 13/5 einsteigen oder halt jetzt die HG und in 13/3 starten. Du brauchst halt 7 Jahre um in die 13/5 zu kommen bei der normalen HG aus der jetzigen Stufe heraus. Ich würde mir die Aufgaben erst vorübergehend übertragen lassen und erst mit dem Stufenaufstieg die HG durchführen lassen.
Also hast Du ja doch noch was zu verhandeln ;)
MoinMoin:
--- Zitat von: E15TVL am 12.01.2025 17:34 ---
--- Zitat von: Formblatt12 am 11.01.2025 21:29 ---Wie ich bereits eingangs schrieb, bleibe ich beim gleichen Arbeitgeber (gleiches BL, gleiches Ressort).
--- End quote ---
Das beantwortet leider nicht die Frage von cyrix42. 1) Neueinstellung (inkl. Abwicklung des alten Arbeitsverhältnisses) oder 2) fortdauerndes, gleiches Arbeitsverhältnis mit Übertragung höherwertigerer Tätigkeiten?
Bei 1) kannst du verhandeln (förderliche Zeiten z. B.) bei 2) ist die Stufenfestsetzung tarifrechtlich klar geregelt.
--- End quote ---
und es kann nur der §16.5 verhandelt werden
Formblatt12:
--- Zitat von: E15TVL am 12.01.2025 17:34 ---
--- Zitat von: Formblatt12 am 11.01.2025 21:29 ---Wie ich bereits eingangs schrieb, bleibe ich beim gleichen Arbeitgeber (gleiches BL, gleiches Ressort).
--- End quote ---
Das beantwortet leider nicht die Frage von cyrix42. 1) Neueinstellung (inkl. Abwicklung des alten Arbeitsverhältnisses) oder 2) fortdauerndes, gleiches Arbeitsverhältnis mit Übertragung höherwertigerer Tätigkeiten?
Bei 1) kannst du verhandeln (förderliche Zeiten z. B.) bei 2) ist die Stufenfestsetzung tarifrechtlich klar geregelt.
--- End quote ---
Sorry, den Punkt hatte ich wohl missverstanden... Möglicherweise ist es doch eine Neueinstellung - es geht um einen für mich komplett neuen Aufgabenbereich, die Planstelle ist sogar extra dafür neu geschaffen worden. Zudem wechsele ich das Referat. Mein alter Aufgabenbereich setzte lediglich einen Bachelor als notwendigen Bildungsgrad voraus, die neue Stelle benötigt zwingend einen Master, bzw. (in meinem Fall) ein Hochschuldiplom.
Formblatt12:
--- Zitat von: Albeles am 13.01.2025 08:58 ---Wann kommst Du denn in die 11/5? Dann kannst Du Dir ausrechnen was für Dich besser ist. Warten und direkt in 13/5 einsteigen oder halt jetzt die HG und in 13/3 starten. Du brauchst halt 7 Jahre um in die 13/5 zu kommen bei der normalen HG aus der jetzigen Stufe heraus. Ich würde mir die Aufgaben erst vorübergehend übertragen lassen und erst mit dem Stufenaufstieg die HG durchführen lassen.
Also hast Du ja doch noch was zu verhandeln ;)
--- End quote ---
Ich bin erst Mitte 2024 in die 11/4 gelangt... Das ist aber auch gerade der Punkt, weswegen mir die Idee mit der Verhandlung gekommen ist: Ich bin seit 2009 im ÖD und wäre (ein Jahr Arbeitslosigkeit und zwei Elternzeiten sind freilich zu berücksichtigen) mit meinen Erfahrungszeiten schon deutlich weiter, wenn ich wegen Befristung nicht immer wieder die Arbeitsstellen hätte wechseln müssen. Dabei habe ich bereits zu Beginn meiner Karriere (2010-2014) vier Jahre E13 bekommen, in einem Job, der sogar noch anspruchsvoller war, als mein nun neuer Aufgabenbereich. Ich konnte eine unbefristete Stelle aber nur dadurch ergattern, dass ich mich auf eine Stelle mit E9 bewarb - danach musste ich mich mühsam nach oben arbeiten (wozu aber auch eine zweite, befristete, Tätigkeit mit E13 gehörte).
Ich gehe zudem davon aus, dass gerade mein Stellenhopping innerhalb meines BL eine wichtige Rolle bei der Besetzung der neuen Stelle spielte, da es dort stark von Vorteil ist, die Behörden- und Ressortstrukturen gut zu kennen. Und wenn dem so wäre, wäre es doch paradox: dann würde man mir diese spezielle Erfahrung einerseits bei der Auswahl positiv konnotieren, mir aber andererseits tarifrechtlich negieren.
Von daher würde ich doch gerne zumindest die Beibehaltung meiner aktuellen Erfahrungsstufe erhandeln, zumal der Sprung von EG 3 auf 4 etwas größer als die anderen ist. Für den Arbeitgeber ist es trotzdem nicht so teuer, da es sich nicht um eine Vollzeitstelle handelt.
MoinMoin:
--- Zitat von: Formblatt12 am 13.01.2025 23:06 ---
--- Zitat von: E15TVL am 12.01.2025 17:34 ---
--- Zitat von: Formblatt12 am 11.01.2025 21:29 ---Wie ich bereits eingangs schrieb, bleibe ich beim gleichen Arbeitgeber (gleiches BL, gleiches Ressort).
--- End quote ---
Das beantwortet leider nicht die Frage von cyrix42. 1) Neueinstellung (inkl. Abwicklung des alten Arbeitsverhältnisses) oder 2) fortdauerndes, gleiches Arbeitsverhältnis mit Übertragung höherwertigerer Tätigkeiten?
Bei 1) kannst du verhandeln (förderliche Zeiten z. B.) bei 2) ist die Stufenfestsetzung tarifrechtlich klar geregelt.
--- End quote ---
Sorry, den Punkt hatte ich wohl missverstanden... Möglicherweise ist es doch eine Neueinstellung - es geht um einen für mich komplett neuen Aufgabenbereich, die Planstelle ist sogar extra dafür neu geschaffen worden. Zudem wechsele ich das Referat. Mein alter Aufgabenbereich setzte lediglich einen Bachelor als notwendigen Bildungsgrad voraus, die neue Stelle benötigt zwingend einen Master, bzw. (in meinem Fall) ein Hochschuldiplom.
--- End quote ---
Ein neuer Arbeitsvertrag heißt nicht automatisch Neueinstellung. es ist in solchen fällen in der Regel nur eine Vertragsänderung.
ist der alte AV gekündigt?
Sind zum Ende des alten Vertrages alle Leistungen abgegolten worden (also Gleitzeitkonto auf Null, Urlaub auf Null, ...)
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version