Kündige einfach zum 31.5. Diese Kündigung ist geltend, auch wenn du die Kündigungsfrist nicht einhälst.
Jaein.
Wenn der AG nichts dagegen unternimmt, dann ist sie geltend.
Somit ist das zwar ein vertragswidriges Verhalten, was aber ohne Konsequenzen ist.
Jaein, wenn der Ag nichts unternimmt, dann ist es eine außertarifliche Einigung und nicht vertragswidrig.
Sonst wären doch auch einvernehmliche Auflösungsverträge vertragswidrig.

Und in diesem Fall wird der AG natürlichen einen Auflösungsvertrag zustimmen, so dumm ist er doch auch nicht.
Insbesondere wenn man zeitig genug ankündigt, dass der Plan frühzeitig in Rente zu gehen ist.
Interessant wäre das nur für dich, wenn du ein Arbeitszeugnis haben wolltest.
Naja das muss dann ja trotzdem wohlwollend sein.
Der AG kann zwar versuchen dich für Kosten heranzusiehen, die durch die Kündigung entstehen, allerdings wird er sie nicht beziffern können.
Google mal, da gibt es genug Stellen im Internet von Rechtsanwalts-Kanzleien, die das so den AN raten.
Korrekt, wegen unerlaubtem fernbleiben vom Arbeitsplatz dürfte es nur selten zu einen Schaden kommen, der nicht im Organisationsversagen des AGs fällt.
Denn
a) es müsste zeitgleich die Vertretung auch ausfallen/nicht zur Verfügung stehen.
b) es müsste ein bezifferbarer Schaden entstehen