Autor Thema: Kündigung zum bestimmten Termin  (Read 3900 times)

MoinMoin

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Antw:Kündigung zum bestimmten Termin
« Antwort #15 am: 14.01.2025 19:44 »
Klar, wenn man keine Probleme damit hat zu betrügen und eine solche Moral hat.
Dann kann man aber auch 4 oder 5 Tage pr Woche fehlen, stets mit unterschiedlichen erlogenen Krankheiten.


Bernstein

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Antw:Kündigung zum bestimmten Termin
« Antwort #16 am: 15.01.2025 07:47 »
Kündige einfach zum 31.5. Diese Kündigung ist geltend, auch wenn du die Kündigungsfrist nicht einhälst. Somit ist das zwar ein vertragswidriges Verhalten, was aber ohne Konsequenzen ist.
Interessant wäre das nur für dich, wenn du ein Arbeitszeugnis haben wolltest.

Der AG kann zwar versuchen dich für Kosten heranzusiehen, die durch die Kündigung entstehen, allerdings wird er sie nicht beziffern können.

Google mal, da gibt es genug Stellen im Internet von Rechtsanwalts-Kanzleien, die das so den AN raten.

MoinMoin

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Antw:Kündigung zum bestimmten Termin
« Antwort #17 am: 15.01.2025 08:06 »
Kündige einfach zum 31.5. Diese Kündigung ist geltend, auch wenn du die Kündigungsfrist nicht einhälst.

Jaein.
Wenn der AG nichts dagegen unternimmt, dann ist sie geltend.
Zitat
Somit ist das zwar ein vertragswidriges Verhalten, was aber ohne Konsequenzen ist.
Jaein, wenn der Ag nichts unternimmt, dann ist es eine außertarifliche Einigung und nicht vertragswidrig.
Sonst wären doch auch einvernehmliche Auflösungsverträge vertragswidrig. ::)

Und in diesem Fall wird der AG natürlichen einen Auflösungsvertrag zustimmen, so dumm ist er doch auch nicht.
Insbesondere wenn man zeitig genug ankündigt, dass der Plan frühzeitig in Rente zu gehen ist.

Zitat
Interessant wäre das nur für dich, wenn du ein Arbeitszeugnis haben wolltest.
Naja das muss dann ja trotzdem wohlwollend sein.
Zitat
Der AG kann zwar versuchen dich für Kosten heranzusiehen, die durch die Kündigung entstehen, allerdings wird er sie nicht beziffern können.

Google mal, da gibt es genug Stellen im Internet von Rechtsanwalts-Kanzleien, die das so den AN raten.
Korrekt, wegen unerlaubtem fernbleiben vom Arbeitsplatz dürfte es nur selten zu einen Schaden kommen, der nicht im Organisationsversagen des AGs fällt.
Denn
a) es müsste zeitgleich die Vertretung auch ausfallen/nicht zur Verfügung stehen.
b) es müsste ein bezifferbarer Schaden entstehen

Bernstein

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Antw:Kündigung zum bestimmten Termin
« Antwort #18 am: 15.01.2025 08:39 »
Was soll ein AG gegen eine Kündigung d.M. nach unternehmen? Schließlich handelt es sich dabei um eine einseitige Willenserklärung!

Wenn ich mich nicht an die Kündigungsfrist halte, ist und bleibt es vertragswidrig!

MoinMoin

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Antw:Kündigung zum bestimmten Termin
« Antwort #19 am: 15.01.2025 09:03 »
Was soll ein AG gegen eine Kündigung d.M. nach unternehmen?
Feststellungsklage? und danach Schadensersatzklage (aber das ist eh äußerst selten udn dann auch noch selten von Erfolg gekrönt und noch seltener im öD.
Aber ich kenne Situationen, wo so etwas möglich gewesen wäre, aber der Ag keien Chance gehabt hätte, weil er eben sich nicht vorher schon um Vertratung bemüht hatte.

Zitat
Schließlich handelt es sich dabei um eine einseitige Willenserklärung!

Wenn ich mich nicht an die Kündigungsfrist halte, ist und bleibt es vertragswidrig!
Wenn der AG diese nicht fristgerechte Kündigung akzeptiert bzw. keine Feststellungsklage erhebt, dann auch noch oder ist es dann eine Willenserklärung und eine andere Form des Auflösungsvertrages?

Aber wie gesagt eher ein theoretisches Problem

Schmitti

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Antw:Kündigung zum bestimmten Termin
« Antwort #20 am: 15.01.2025 09:57 »
Aber wie gesagt eher ein theoretisches Problem
Immerhin sagts noch mal einer.
Das ganze Thema beruht auf einer simplen Einstiegsfrage mit einer Fallgestaltung, die so praktisch täglich in D vorkommt, mit der man nun wirklich in keiner Dienststelle in D noch nie was zu tun hatte. Früher war das mal ein Anruf zum Personalamt/-sachbearbeiter. Von Renteneintritten werden die i.d.R. auch nicht überrascht. Heute schreibt man sowas aber eher mal ins Forum, und das Forum liefert dann brav ab, wie Foren das nunmal so machen. Also erstmal zum Arzt, dann zum Anwalt, zwischendurch noch ne Britta...  ::)


MoinMoin

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Antw:Kündigung zum bestimmten Termin
« Antwort #21 am: 15.01.2025 10:01 »
Aber wie gesagt eher ein theoretisches Problem
Immerhin sagts noch mal einer.
Das ganze Thema beruht auf einer simplen Einstiegsfrage mit einer Fallgestaltung, die so praktisch täglich in D vorkommt, mit der man nun wirklich in keiner Dienststelle in D noch nie was zu tun hatte. Früher war das mal ein Anruf zum Personalamt/-sachbearbeiter. Von Renteneintritten werden die i.d.R. auch nicht überrascht.
Also da man 4 Jahre vor Altersrenteneintritt gehen kann, werden da einige doch überrascht, wenn man das nicht kommuniziert.

btw überrascht, unsere PA wurde neulich von meinem (Beamten) Kollegen überrascht, der freiwillig noch 2 Jahre durchmacht, obwohl er schon in Pension gehen könnte.
Die haben aufgeregt nachgefragt, wo denn sein Antrag wäre und ob sie den verpasst hätten  ;D
aber naja sind halt Exoten hier.

clarion

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Antw:Kündigung zum bestimmten Termin
« Antwort #22 am: 16.01.2025 07:20 »
Moin, aus unserem Personalamt höre ich lustige Geschichten,  dass Leute, die 45 Versichertenjahre erreicht haben, dass sie sich wöchentlich umentscheiden  ob sie überhaupt und mit welcher Teilzeitquote sie weiter arbeiten wollen.

Was spricht denn dagegen,  einfach mal mit der Personalstelle zu sprechen?

MoinMoin

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Antw:Kündigung zum bestimmten Termin
« Antwort #23 am: 16.01.2025 07:24 »
Moin, aus unserem Personalamt höre ich lustige Geschichten,  dass Leute, die 45 Versichertenjahre erreicht haben, dass sie sich wöchentlich umentscheiden  ob sie überhaupt und mit welcher Teilzeitquote sie weiter arbeiten wollen.
Naja, dass kann man sich zwar wöchentlich neu überlegen, aber ändern kann man es nicht wöchentlich.

KlammeKassen

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Antw:Kündigung zum bestimmten Termin
« Antwort #24 am: 16.01.2025 12:57 »
Klar, wenn man keine Probleme damit hat zu betrügen und eine solche Moral hat.
Dann kann man aber auch 4 oder 5 Tage pr Woche fehlen, stets mit unterschiedlichen erlogenen Krankheiten.

Dann bräuchtest du ja aber ein Attest.

Vielleicht wurde er/sie in der Vergangenheit von seinem Arbeitgeber ja viel mehr betrogen? Mieses Verhalten, Höhergruppierungen verwehrt, ungerechtfertigte Mahnungen, Mobbing etc.

Also wer weiß, alles Spekulation.

Ich sehe prinzipiell auch nicht so das Problem, einen Monat länger zu arbeiten, ggf. kann man sich bis dahin ja auch etwas Überstunden ansammeln oder spart den Urlaub, wenn man unbedingt so früh wie möglich wegwill.

MoinMoin

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Antw:Kündigung zum bestimmten Termin
« Antwort #25 am: 16.01.2025 12:59 »
Klar, wenn man keine Probleme damit hat zu betrügen und eine solche Moral hat.
Dann kann man aber auch 4 oder 5 Tage pr Woche fehlen, stets mit unterschiedlichen erlogenen Krankheiten.

Dann bräuchtest du ja aber ein Attest.

Warum? 3 Tage ohne AUB, 1 Tag Gesund 2 (1) Tage AUB .... je nach dem ob 5 oder 6 Tage Woche