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Angebot AT-Vertrag / Lohnabstandsgebot?

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Miesmuschel:
Da wäre ich vorsichtig mit der festen Summe im AT Vertrag. Gibt auch AG die so langfristig Personalkosten senken. Besser für dich wäre monatlich x-Prozent über E15/6.
8.3 klingt tlw mit Aufgabe von TVÖD Rechten VIEL zu wenig im Vergleich. Sind 3k/p.a. mehr. Ist mit der nächsten Erhöhung der Tabelle bereits aufgeholt und du hast weniger, als du es ohne AT-Vertrag hättest 

2strong:
Eine Alternative könnte beispielsweise die Kopplung an die Bezüge der Besoldungsgruppe B 3 darstellen. Aber ein AT-Gehalt fix zu verhandeln und dann erst in 3 oder 5 Jahren nachzuverhandeln, ist jedenfalls nicht unüblich.

KlammeKassen:

--- Zitat von: sunnyw am 13.01.2025 15:34 ---Hallo,

ich habe heute von meinem Vorgesetzten die Möglichkeit eröffnet bekommen, weitere Verantwortung zu übernehmen (was ich durchaus begrüße!) und dadurch auch von E15 in einen AT-Vertrag zu wechseln. Grundsätzlich bin ich der Sache nicht abgeneigt, möchte aber auch nicht unter Wert verkauft werden.

Derzeit befinde ich mich in E15 Stufe 6 TVÖD-VKA, was folglich ein Brutto-Monatsentgelt von 7.748,20 Euro bedeutet.
Angeboten wird mir jetzt ein AT-Vertrag mit monatlich 8.333,00 Euro brutto (100.000 Euro brutto p.a.) und ich würde bis auf die Altersvorsorge, welche weiter bedient wird, sämtliche "Rechte + Sicherheiten" des TVöD aufgeben (vor allem den Kündigungsschutz).

Meine Recherche im Internet hat ergeben, dass es wohl im Bereich der AT-Verträge eine Art Lohnabstandsgebot gibt, welches vorgibt, dass ein AT-Vertrag 15% über dem höchsten Entgelt im Tarifvertrag liegen müsste.
Ich finde hierzu aber leider keinerlei weiterführende Literatur speziell für den TVöD, an welcher ich mich orientieren kann, sondern fast ausschließlich Verweise in den Tarif der IG Metall.
Für mich würde dies bedeuten, dass der AT-Vertrag statt 8.333,00 Euro eigentlich ca. 8.900 Euro pro Monat betragen müsste (7.748,20 * 1,15).

Kann mir weitergeholfen werden, bzw. gibt es hierzu eine Rechtsgrundlage in welche ich mich einlesen kann?

Vielen Dank!

--- End quote ---

Es gibt tatsächlich Kommunen, die mehr als EG15 zahlen  :o - krass. Bei uns ist nicht mal eine Fachkräftezulage drin  :D

schnitzelesser:
Ist der AT-Vertrag denn überhaupt noch gültig, wenn er durch Tariferhöhungen das höchste tarifliche Entgelt unterschreitet oder fällt man dann direkt zurück in den TVöD?

Bastel:

--- Zitat von: KlammeKassen am 14.01.2025 18:24 ---
--- Zitat von: sunnyw am 13.01.2025 15:34 ---Hallo,

ich habe heute von meinem Vorgesetzten die Möglichkeit eröffnet bekommen, weitere Verantwortung zu übernehmen (was ich durchaus begrüße!) und dadurch auch von E15 in einen AT-Vertrag zu wechseln. Grundsätzlich bin ich der Sache nicht abgeneigt, möchte aber auch nicht unter Wert verkauft werden.

Derzeit befinde ich mich in E15 Stufe 6 TVÖD-VKA, was folglich ein Brutto-Monatsentgelt von 7.748,20 Euro bedeutet.
Angeboten wird mir jetzt ein AT-Vertrag mit monatlich 8.333,00 Euro brutto (100.000 Euro brutto p.a.) und ich würde bis auf die Altersvorsorge, welche weiter bedient wird, sämtliche "Rechte + Sicherheiten" des TVöD aufgeben (vor allem den Kündigungsschutz).

Meine Recherche im Internet hat ergeben, dass es wohl im Bereich der AT-Verträge eine Art Lohnabstandsgebot gibt, welches vorgibt, dass ein AT-Vertrag 15% über dem höchsten Entgelt im Tarifvertrag liegen müsste.
Ich finde hierzu aber leider keinerlei weiterführende Literatur speziell für den TVöD, an welcher ich mich orientieren kann, sondern fast ausschließlich Verweise in den Tarif der IG Metall.
Für mich würde dies bedeuten, dass der AT-Vertrag statt 8.333,00 Euro eigentlich ca. 8.900 Euro pro Monat betragen müsste (7.748,20 * 1,15).

Kann mir weitergeholfen werden, bzw. gibt es hierzu eine Rechtsgrundlage in welche ich mich einlesen kann?

Vielen Dank!

--- End quote ---

Es gibt tatsächlich Kommunen, die mehr als EG15 zahlen  :o - krass. Bei uns ist nicht mal eine Fachkräftezulage drin  :D

--- End quote ---

Ist vielleicht TV-V. Bei denen ist einiges möglich.

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