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Kinderzuschlag für drittes im Haushalt lebendes Kind ?
gahd84:
Hallo an die Foristen :)
Ich hatte meiner Freundin mal geraten sich an die Gewerkschaft zu wenden um folgende Frage zu beantworten aber kam beim googlen dann auch auf dieses Forum. Für mich kompliziert ist es für manche hier eventuell ein klarer Fall (?) :)
Meine Freundin (verbeamtete Sonderpädagogin) und ich sind seit 11 Jahren zusammen. Nicht verheiratet (das folgt vermutlich demnächst).
Wir haben gemeinsam 2 Kinder. Für die bekommt sie natürlich Kinderzuschlag.
So, jetzt lebt aber auch meine Tochter aus der vorherigen Beziehung in unserem Haushalt. Geteiltes Sorgerecht mit ihrer Mutter aber seit 3 Jahren ist das Wechselmodell passe und sie nur noch alle 14 Tage am Wochenende bei ihrer Mama.
Die Trennung kam damals schnell nach ihrer Geburt und meine jetzige Freundin kennt meine Tochter also schon seit sie 1 Jahr ist. Das war damals ein fliessender Übergang. Inwiefern so etwas von Relevanz ist weiss ich nicht.
Jedenfalls meinte eine Kollegin letzte Woche zu meiner Freundin wieso sie für "meine" Tochter bei der Konstellation nicht auch den Kinderzuschlag bekommt. Sie lebt schließlich auch dauerhaft hier und meine Freundin hat ein Mama-Verhältnis zu ihr.
Ist das ein glasklarer Ja/Nein-Fall und wäre das anders wenn wir verheiratet wären (nein das wäre natürlich nicht der Ausschlag zu heiraten). ;)
Vielen Dank schon mal an jeden der sich die Mühe macht mir da eventuell zu helfen und Licht ins Dunkle bringt.
Julianx1:
Hi,
Sie bekommt den Familienzuschlag für alle Kinder in voller Höhe sobald ihr verheiratet seid und euch für alle Kinder das Kindergeld zusteht.
Wir sind ne Patchwork. Ich habe vier Eigene Kids und meine Frau hat drei mit in die Ehe gebracht. Das jeweilig andere Elternteil ist nicht verbeamtet. Ich bekomme seit der Heirat für alle Kinder den Familienzuschlag. Alle Kinder leben bei uns und wir beziehen für alle Kinder den Familienzuschlag.
ElBarto:
Interessant.
Kommt es da garnicht darauf an wer denn wirklich Elternteil (Adoption?) ist?
Überwiegende Erziehung sei mal unterstellt wenn nur jedes 2. Wochenende bei der Mutter verbracht wird.
Rentenonkel:
Ein Familienzuschlag wird nur gewährt, wenn die Beamtin dem Kind rechtlich oder sittlich zum Unterhalt verpflichtet wäre. Das ist allerdings nur bei Stiefkindern, Pflegekindern oder Adoptivkindern anzunehmen, die in den gemeinsamen Haushalt aufgenommen wurden (Meldeanschrift muss auch bei Wechselmodell übereinstimmen).
Es kommt also nicht auf das Mama Verhältnis an, sondern auf die rechtliche oder zumindest sittliche Unterhaltspflicht, die bei einem leiblichen Kind des Partners ohne Heirat nicht gesehen wird. Es gibt zwischen dem Kind aus der ersten Beziehung und der jetzigen Partnerin kein Verwandtschaftsverhältnis oder Pflegekindschaftsverhältnis.
Je nachdem, in welchem Bundesland die Freundin arbeitet, kommt bei der Heirat nicht nur der Familienzuschlag für das dritte Kind dazu sondern auch noch der Familienzuschlag für den Ehemann. Das kann durchaus eine spürbare Differenz sein, auch wenn das vielleicht nicht der alleinige Grund sein sollte zu heiraten, kann es die Haushaltskasse doch deutlich verbessern.
BAT:
Man ist Pflegekindern als Pflegeelternteil zum Unterhalt verpflichtet?
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