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[BY] Anrechnung der Beschäftigungszeit in das Beamtenverhältnis
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gast100:
Liebe Mitglieder,
ich habe eine Frage an die Runde bezüglich der Anrechnung meiner Beschäftigungszeiten in das Beamtenverhältnis:
ich bin zurzeit als Anwärter (Q2) und bin dieses Jahr fertig, zuvor habe ich 5 Jahre lang als Angestellter beim selben Dienstherrn als Angestellter tätig (E8 Stufe 4). welcher Stufe wird mir nach meiner zwei jährigen Beamtenausbildung zugeteilt?
Danke
Kleeblatt:
Art 31 BayBesG wäre die Grundlage, aber hier das zuständige Personalamt fragen,
die müssen das wissen
specht:
Hallo!
Ich habe einen ähnlichen Werdegang wie du, Gast100.
Von 2013 - 2022 war ich angestellter im öD, habe da auch zweimal den Dienstherren (Kommunal) gewechselt und blieb deshalb die längste Zeit in EG 9a / St 3 (Stufe blieb gleich bei Dienstherrenwechsel).
Nachdem ich dann zum jetzigen Dienstherren (Staatlich) gewechselt bin und dort nach der Probezeit B.a.P. wurde, wurden meine vorherigen Beschäftigungszeiten neu berechnet und bewertet.
Mir wurde darüber ein Bescheid zugestellt.
Auch bei vorherigen Fragen diesbezüglich an die zuständige Sachbearbeiterin konnte mir nichts genaues genannt werden, nur "irgendwas mit Besoldungsgruppe A7"...
Ich muss aber dazu sagen, dass ich bei Urkundenübergabe noch nicht amtlich wusste, in welche Besoldungsgruppe und Stufe ich übernommen werde.
Aus der früheren EG 9a / St 3 wurde jetzt eine A7 / St 6.
Rechtsgrundlage lt. Bescheid: Art 31 Abs. 2 BayBesG
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