Hallo zusammen,
es wurde bei uns eine Stelle neu bewertet. Die Person, die auf der Stelle sitzt, wurde mit einer E 8 TVöD (VKA) eingestellt. Die Tätigkeit wurde nun erstmalig bewertet und dabei ist eine E 6 TVöD (VKA) herausgekommen. Kann man nun einfach herabgruppieren, wenn man der Person keine gleichwertige Stelle anbieten kann? Wie sieht es mit einer Änderungskündigung aus?