Umfrage

Kann man herabgruppieren nach einer Stellenbewertung?

ja
3 (100%)
nein
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Stimmen insgesamt: 3

Autor Thema: Herabgruppierung nach Stellenbewertung  (Read 1820 times)

BerlinerX

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Herabgruppierung nach Stellenbewertung
« am: 14.01.2025 17:25 »
Hallo zusammen,
es wurde bei uns eine Stelle neu bewertet. Die Person, die auf der Stelle sitzt, wurde mit einer E 8 TVöD (VKA) eingestellt. Die Tätigkeit wurde nun erstmalig bewertet und dabei ist eine E 6 TVöD (VKA) herausgekommen. Kann man nun einfach herabgruppieren, wenn man der Person keine gleichwertige Stelle anbieten kann? Wie sieht es mit einer Änderungskündigung aus?

MoinMoin

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Antw:Herabgruppierung nach Stellenbewertung
« Antwort #1 am: 14.01.2025 17:36 »
Wenn die Person einen AV hat, der ihr zusichert, dass sie Tätigkeiten der EG8 übertragen bekommt.
Dann hat sie wahrscheinlich ein Anrecht drauf.
Das dürfte aber idR nicht der Fall sein, dass das im AV zugesichert ist.
Ansonsten ist man stets entsprechend der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert.
Und wird nicht herabgruppiert, sondern wurde bisher zu hoch bezahlt.

FearOfTheDuck

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Antw:Herabgruppierung nach Stellenbewertung
« Antwort #2 am: 14.01.2025 17:38 »
Man ist stets korrekt eingruppiert entsprechend seiner nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit. AG wie AN können sich lediglich eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung bilden.

Grundsätzlich sind Änderungen in der EG zustimmungspflichtig. Die Frage ist, ob hier ein Eingruppierungsirrtum korrigiert werden soll (wonach es im SV aus sieht) oder ob sich die Tätigkeit irgendwann nach Einstellung geändert hat.

KlammeKassen

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Antw:Herabgruppierung nach Stellenbewertung
« Antwort #3 am: 14.01.2025 18:29 »
Personalrat muss zustimmen.

Ist keine Herabgruppierung gewollt, sollten entsprechenden Tätigkeiten (zusätzlich/ersatzweise) übertragen werden, die eine EG8 rechtfertigen.

MoinMoin

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Antw:Herabgruppierung nach Stellenbewertung
« Antwort #4 am: 14.01.2025 19:45 »
Falsch.
Laut SV ist es eine Korrektur der fehlerhafte Bezahlung und die Person war von Anfang an in der EG6 eingruppiert.
Da sehe ich keinen Mitbestimmungstatbestand.