Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Nach angeordneter Weiterbildung noch zum Arbeitsplatz?
Eastwestgate:
Frage von meiner Nichte im öD: Muss sie nach einer angeordneten Weiterbildung noch zum Arbeitsplatz fahren? Die Veranstaltung ist woanders, 9-14h oder 10-15h. Wären es Minusstunden, wenn sie danach heimfährt oder nicht? Sie hat Gleitzeit und arbeitet ganztags.
egotrip:
Meine Auffassung:
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist eine angeordnete Dienstreise.
Ich setzte einmal voraus, dass diese Dienstreise ab dem regulären Dienstort per Dienstfahrzeug angetreten wird.
Somit wäre die Veranstaltung sowie die erforderlichen Reisezeiten dann in der Summe die Arbeitszeit.
Wenn das nicht reicht, um das Tagessoll zu erreichen, hat man ja immer noch die Möglichkeit, den Rest des Tages zu arbeiten.
Wenn man das nicht will, baut man halt etwas von seinem Arbeitszeitkonto (sofern vorhanden ab) oder man baut Minusstunden auf.
Mir erschließt sich nicht, warum der Arbeitgeber die Tagesarbeitszeit buchen sollte, wenn man sie eventuell nicht erfüllt.
clarion:
Auch wenn die Dienstreise mit öffentlichen Verkehrsmittel oder Privat PKW vom Wohnort aus angetreten wird, und die tägliche Sollzeit nicht erfüllt wird, entstehen Minusstunden. Könnte in dem Fall nicht vorher oder nachher noch ein, zwei Stunden im Homeoffice gearbeitet werden?
MoinMoin:
Gibt es keinerlei Dienstvereinbarung für Gleitzeit, DR etc.??
--- Zitat von: egotrip am 15.01.2025 06:26 ---Meine Auffassung:
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist eine angeordnete Dienstreise.
Ich setzte einmal voraus, dass diese Dienstreise ab dem regulären Dienstort per Dienstfahrzeug angetreten wird.
--- End quote ---
Was zu prüfen wäre. Aber der Schilderung nach eben nicht.
--- Zitat ---Somit wäre die Veranstaltung sowie die erforderlichen Reisezeiten dann in der Summe die Arbeitszeit.
--- End quote ---
Nein. Nicht wenn nur TV-L gilt.
§6.11
1Bei Dienstreisen gilt nur die Zeit der dienstlichen Inanspruchnahme am auswärtigen Geschäftsort als Arbeitszeit.
--- Zitat ---Wenn das nicht reicht, um das Tagessoll zu erreichen, hat man ja immer noch die Möglichkeit, den Rest des Tages zu arbeiten.
--- End quote ---
Richtig in dem dann zur Arbeitsstelle fährt. Sofern kein HO möglich.
--- Zitat ---Wenn man das nicht will, baut man halt etwas von seinem Arbeitszeitkonto (sofern vorhanden ab) oder man baut Minusstunden auf.
--- End quote ---
So pauschal ebenfalls nicht Richtig:
2Für jeden Tag einschließlich der Reisetage
wird jedoch mindestens die auf ihn entfallende regelmäßige, durchschnittliche
oder dienstplanmäßige Arbeitszeit berücksichtigt, wenn diese bei Nichtberücksichtigung der Reisezeit nicht erreicht würde.
--- Zitat ---
Mir erschließt sich nicht, warum der Arbeitgeber die Tagesarbeitszeit buchen sollte, wenn man sie eventuell nicht erfüllt.
--- End quote ---
s.o.
Evtl. muss man dann zwischen Dienstreise und Dienstgang unterscheiden.
Meine Interpretation:
Wenn man vom regulären Dienstort starten muss, dann kann man auch noch arbeiten.
Und der Weg zur Fortbildung wäre Arbeitszeit, da es dann ein Dienstgang (nach meinen Verständnis) wäre.
Wenn es als Dienstreise beantragt wird und man von Zuhause startet, dann ist Sollarbeitszeit zu buchen.
Auch wenn An und Abreise plus Schulung keine 8h ergibt.
Eastwestgate:
Die Schulung startet von daheim, 1h Fahrzeit für die Schulung ab 9h, der Weg zur Arbeit wäre nach der Schulung über 1h für 1h Arbeit. Also stimmt es nicht, was ich gehört habe, dass man für den Rest des Tages freigestellt wird, wenn die Fortbildung über einen halben Arbeitstag geht, also über 4h. Im Fall meiner Nichte sind es 5h Weiterbildung. Sie hat kein Dienstfahrzeug. Sowas gibt es bei ihr im Bereich nicht.
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