Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Nach angeordneter Weiterbildung noch zum Arbeitsplatz?
Organisator:
--- Zitat von: Eastwestgate am 15.01.2025 08:17 ---Die Schulung startet von daheim, 1h Fahrzeit für die Schulung ab 9h, der Weg zur Arbeit wäre nach der Schulung über 1h für 1h Arbeit. Also stimmt es nicht, was ich gehört habe, dass man für den Rest des Tages freigestellt wird, wenn die Fortbildung über einen halben Arbeitstag geht, also über 4h. Im Fall meiner Nichte sind es 5h Weiterbildung. Sie hat kein Dienstfahrzeug. Sowas gibt es bei ihr im Bereich nicht.
--- End quote ---
Ist nachvollziebar. Die Arbeitszeit startet mit Beginn der Fortbildung. Dann 5 Stunden FoBi, eine Stunde zur Arbeit und dann bleiben noch 2 Stunden für selbige.
MoinMoin:
Und wenn für den Tag eine Dienstreise genehmigt wird?
Organisator:
Dann stellt der Arbeitgeber freundlicherweise die Bahntickets
Thomber:
Auf Bundesebene kenne ich das so:
Dauert eine Fortbildung mind. einen halben Arbeitstag gilt das Soll als erfüllt.
Auf Landesebene war das bei mir auch so.
In der Praxis sind gerade bei kurzen Fortbildungskursen die Fahrtzeiten entscheidend.
Schau nach, wie lange BUS und BAHN brauchen und dann kommst du sicherlich auf einen erfüllten Tag ohne noch arbeiten zu müssen.
Im Übrigen sollte man nach einer Fortbildung auch nachbereiten, also die Notizen, Scripte lesen.... lernen. Und, wer einem Mitarbeiter diese Zeit nicht gibt.... muss sich nicht wundern.
--> 5 Stunden Fortbildung + Fahrzeiten = Feierabend.
MoinMoin:
--- Zitat von: Thomber am 15.01.2025 09:19 ---Auf Bundesebene kenne ich das so:
Dauert eine Fortbildung mind. einen halben Arbeitstag gilt das Soll als erfüllt.
Auf Landesebene war das bei mir auch so.
In der Praxis sind gerade bei kurzen Fortbildungskursen die Fahrtzeiten entscheidend.
Schau nach, wie lange BUS und BAHN brauchen und dann kommst du sicherlich auf einen erfüllten Tag ohne noch arbeiten zu müssen.
Im Übrigen sollte man nach einer Fortbildung auch nachbereiten, also die Notizen, Scripte lesen.... lernen. Und, wer einem Mitarbeiter diese Zeit nicht gibt.... muss sich nicht wundern.
--> 5 Stunden Fortbildung + Fahrzeiten = Feierabend.
--- End quote ---
Alles eien Frage der DV und / oder der genehmigten DR
Aber rein arbeitsrechtlich oder laut Tarifvertrag sieht es eben leider anders aus.
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