Hallo zusammen,
ich wäre Euch dankbar, wenn Ihr mir bei der Berechnung des Kinderzuschlags helfen würdet. Ich bin Kommunalbeamtin in Niedersachsen.
Nach meiner Auffassung müsste ich - 2 Kinder, ledig, kindergeldberechtigt - den Kinderzuschlag gem. §§ 35 II (Stufe 2) und 35 III (Stufe 1 - bei mir Differenzbetrag) NBesG erhalten. Die Höhe ist in Anlage 7 geregelt. Und hier hört es bei mir auf. Ich komme rechnerisch auf andere Zahlen, als in meiner Abrechnung vorliegen.
Ist hier jemand, der mir die Berechnung beider Stufen darlegen kann?
Beste Grüße
Maria