Autor Thema: Steuerjahr 2025  (Read 6326 times)

schnitzelesser

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Antw:Steuerjahr 2025
« Antwort #15 am: 15.01.2025 19:17 »
Ja, aber das ist ja hier nicht das Thema.

Zündehautentbindung

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Antw:Steuerjahr 2025
« Antwort #16 am: 15.01.2025 23:18 »
Wenn ich mein Gehalt (Teilzeit 9a Stufe 6) vergleiche zwischen Steuerjahr 2025 und 2024b (Dez), dann zahle ich laut Rechner zwar für das Gesamtjahr 2025 155 Euro weniger Lohnsteuer als 2024b, aber in den Monatsbeiträgen angeblich 20 Euro mehr. Wie passt das zusammen, bzw. wo ist mein Denkfehler? Dadurch wäre mein Monatsnetto spürbar niedriger, wobei es durch die Erhöhung des Grundfreibetrags ja eigentlich höher sein sollte.


Zündehautentbindung

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Antw:Steuerjahr 2025
« Antwort #18 am: 16.01.2025 08:59 »
Diese Änderungen sind mir durchaus bekannt, und ich gehe davon aus, dass diese im Rechner auch schon eingepflegt sind. Daher macht es ja auch Sinn, dass ich für das Jahr 2025 weniger Lohnsteuer zahle als für das Jahr 2024b. In der Jahresübersicht (unterer Bereich der Gehaltsberechnung) stimmt dies auch, in meinem Fall 155 Euro weniger als im Vorjahr, aber in der Monatsübersicht (oberer Bereich) wird mir für den Monat 20 Euro mehr Lohnsteuer abgezogen. Das passt irgendwie nicht zusammen.

Flickenmichi

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Antw:Steuerjahr 2025
« Antwort #19 am: 16.01.2025 19:07 »
Die Auswahl des Steuerjahres 2024b gilt nur für den Auszahlungsmonat Dezember 2024, berücksichtigt aber das gesamte Steuerjahr 2024. Daher wird Dir bei Auswahl 2024b in den Monatsdaten weniger abgezogen, weil Du quasi eine "Erstattung" für die Monate Januar bis November erhältst (in Form eines geringeren Lohnsteuerabzugs im Dezember 2024). Aufs Jahr gesehen und damit auch in der Jahresübersicht ist der Lohnsteuerabzug bei 2024b etwas höher als bei 2025, da hier ein etwas geringerer Grundfreibetrag vorlag.

Der Rechner ist meiner Meinung nach korrekt und nachvollziehbar, auch wenn ich es leider nicht besser erklären kann. :(

schnitzelesser

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Antw:Steuerjahr 2025
« Antwort #20 am: 16.01.2025 19:58 »
2024b auf Monatsbasis, also ohne Nachverrechnung der Monate Januar bis November (ich nenne es mal 2025a), war bis vor wenigen Tagen hier als Steuerjahr 2025 (mit den Beitragsbemessungsgrenzen für 2025) berechenbar. Im Vergleich zur jetzt eingepflegten 2025er-Version (ich nenne es mal 2025b), die spätestens mit der Abrechnung für den Monat März anzuwenden ist und mit hoher Wahrscheinlichkeit nirgendwo im Januar bereits angewendet wird, wurden noch höhere Steuerabzüge dargestellt. In meinem Fall beträgt die Differenz knapp 15 Euro, die die Gesetzesänderung kurz vor Weihnachten als Steuerermäßigung bringt.

Wenn ich mir etwas wünschen dürfte, wäre das ein Rechner, mit dem man die Auswirkungen einer zusätzlichen Gehaltsumwandlung für die betriebliche Altersversorgung neben der VBL-West berechnen könnte.

Zündehautentbindung

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Antw:Steuerjahr 2025
« Antwort #21 am: 16.01.2025 20:21 »
@Flickenmichi @Schnitzelesser:

Vielen Dank, es ist dann wohl tatsächlich der Besonderheit der Berechnung des Dezembermonats geschuldet, das ergibt dann auch Sinn. Daumen hoch, Karma +1 an euch :)