Abmahnung ohne vorherige Anhörung

Begonnen von Marymaus2024, 16.01.2025 11:10

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Marymaus2024

Bei mir steht drin das die Abmahnung in die Akte geht. Ich kann mich dazu schriftlich aber aeussern

Faunus

Zitat von: Marymaus2024 am 16.01.2025 15:53
Es geht um Schmähkritik. Gegenüber meiner Vorgesetzten.

Hättest Du diese "Schmähkritik" auch persönlich Deinem Vorgesetzten gesagt? Und wenn nicht, warum!

Von dieser Antwort würde ich persönlich abhängig machen, ob ich bei einer Abmahnung einen Anwalt aufsuche und mich gegen die Abmahnung verwahre oder mir das geld dafür lieber spare.

Marymaus2024

Ich nehme die Abmahnung natürlich an.

Alien1973

Schöne "Freunde" hast du wenn dich aus einer privaten Gruppe jemand verpetzt hat....

Marymaus2024

Tja. Dumm gelaufen. Sehr dumm gelaufen. Aber das war einfach eine Meinungsäußerung.... Unüberlegt. War geschockt das sowas nicht einfach haette mal angesprochen werden konnte. Sondern sofort geahntet wird.

Faunus

Hmmm.

"Beleidigungen" - egal wo geäußert - bleiben Beleidigungen und wenn diese vor Zeugen geäußert werden, am besten noch zum Schwarz-auf-weiß-ausdrucken....

Lass es nie wieder zu einer Beweisbarkeit kommen und versuche für den "größten Dummbatzen" einfach nur Verständnis zu haben mit "der/die muss schon eine grauenvolle Kindheit gehabt haben" oder so ähnlich ..
Hauptsache "ohhmmmm"!  ;)

Marymaus2024

Aehm. War ja keine Beleidigung. 🙈 Hab nur geschrieben das ich sie alle entlassen wuerde. Mir wurde halt dann unterstellt das ich die "Leitung" dadurch Fuer dumm hinstelle.Tja. Naja. Sehs ja ein.

BAT


Marymaus2024

Mir wird aber da schon mit Kuendigung gedroht

FearOfTheDuck

Was denn auch sonst? Auch wenn der Grund hier eher als belanglos anzusehen ist, ist es Sinn der Abmahnung auf das Fehlverhalten hinzuweisen, Unterlassung einzufordern und die Konsequenz aufzuzeigen.

KlammeKassen

Zitat von: BAT am 16.01.2025 14:08
Es ist dennoch wichtig, was für eine Abmahnung das ist? Eine arbeitsrechtliche in Bezug auf deine Aufgaben?

Ich habe mal eine wegen der Nutzung des Fuhrparks bekommen.  ::)

Du sollst dir die Schlüssel ja auch nicht nehmen ohne das bei der für die Verteilung zuständigen Person kundzutun  ;)

2strong

Zitat von: BAT am 16.01.2025 14:08
Ich habe mal eine wegen der Nutzung des Fuhrparks bekommen.  ::)
Seid Ihr ohne Erlaubnis gefahren oder habt Ihr nur die Motorhaube benutzt  ;)

BAT

Zitat von: KlammeKassen am 17.01.2025 08:11

Du sollst dir die Schlüssel ja auch nicht nehmen ohne das bei der für die Verteilung zuständigen Person kundzutun  ;)

Das war ja das Problem, dass die Person bei Schlüsselabholung dabei war. Ist eine lange Geschichte, durfte das Auto nicht mit nach Hause nehmen (musste nächsten Tag gegen 6 Uhr los, Fahrgemeinschaft bilden mit der Aufsicht vom Nachbarkreis). 200 km dem Arbeitgeber gespart und Abmahnung. Läuft.
2strong: nee, die blonde vom Bauamt war diesmal nicht dabei ;)

Marymaus2024


Britta2

#29
Zitat von: Marymaus2024 am 16.01.2025 16:10
Bei mir steht drin das die Abmahnung in die Akte geht. Ich kann mich dazu schriftlich aber aeussern

Für gewöhnlich steht in der Abmahnung auch drin, für wie lange sie bestehen bleibt bzw wann sie frühestens aus der Akte entfernt wird (oder entfernt werden kann).

OT am Rande - eigenes Erleben. Auch Sachsen. Darum.
Ich müsste nur nochmal nachschauen, in welchem Jahr es war (klar hab ich sämtliche alten Abmahnungs-Kopien behalten und aufgehoben!). Übrigens wurde mir damals noch von der Verwaltungsleitung (auf dem Flur) dazu mitgeteilt "wir führen eine zweite Personalakte, in der ausschließlich solche Unterlagen gesammelt werden, falls wir irgendwann eine Kündigung aussprechen wollen, Zugriff zu dieser Akte bekommt aber nicht einmal unsere Personalsachbearbeiterin und nur ich!". Nunja ...
Mir wurde damals um 1 Tag zeitversetzt für identischen Grund eine Abmahnung UND eine Ermahnung ausgesprochen - wegen "unerlaubte Mehrarbeit und zuviel angesammelten Überstunden". Ich beantragte die Löschung - und bekam zur Antwort:  "bei UNS gilt weder sächsisches noch bayerisches noch gesamtdeutsches Arbeitsrecht sondern das niedersächsische Arbeitsrecht und das verneint die Möglichkeit einer Löschung von solchen Einträgen. Und hätten Sie auch nur 1-2 mehr Überstunden gemacht, dann müssten wir Sie sofort kündigen wegen Verstoß gegen den Arbeitsschutz! Also seien Sie froh, so glimpflich davon zu kommen!" Kein Witz sondern noch schlimmerer Kindergarten als bei Euch! ---- Ich schreib damals dennoch eine Stellungnahme und erbat erneut die sofortige Löschung beider Einträge - und konnte mir einfach nicht verkneifen darin zu erwähnen "dass ich es bedauerlich finde, dass mein Arbeitgeber keine engagierten und flexiblen Mitarbeiter haben will". --> Still ruhte der See. Vermutlich liegen heute immer noch sämtliche angesammelte Abmahnungen eifrig abgeheftet im Archiv.
Jedem das, was er halt braucht. Kindergarten!
Die veröffentlichten AG-Bewertungen von Mitarbeitern auf kununu seit 2023 startend sind Hammer-rattenscharf (meine Bewertung wird demnächst folgen!) - und da ist keine einzige Aussage gelogen. Köstlichst.