Autor Thema: Ansprüche aus früheren Dienstverhältnis  (Read 2207 times)

Skywalker

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Ansprüche aus früheren Dienstverhältnis
« am: 17.01.2025 09:40 »
Hall wahrscheinlich schon etliche Male gefragt aber die Masse der Themen finde ich nicht, was ich will!
> Hallo,
> Ich war acht Jahre lang Soldat auf Zeit und bin nun im Wach- und Ordnungsdienst tätig. Mich interessiert, ob ich aufgrund meiner vorherigen militärischen Erfahrung Anspruch auf eine höhere Entgeltgruppe oder Stufe im TV L habe.
> In meinem Dienstzeugnis sind zahlreiche Qualifikationen und Erfahrungen aufgeführt, die auch für meinen aktuellen Job relevant sind, wie z.B. Führung, Koordination, Sicherheit, technische Kenntnisse , handwerkliche Fähigkeiten und Auslandseinsätze.
Fahrtätigkeiten, ausgebildet, Wach& Sicherung Soldat ,eingesetzt Fernmeldezug und Sicherungsgruppe Truppfuhrer, Gesellenbrief mit mehrjähriger Erfahrung im Handwerk
> Kann ich diese Erfahrungen geltend machen, um meine Eingruppierung im TV-L zu verbessern? Gibt es rechtliche Grundlagen oder Tarifverträge, die eine solche Anerkennung ermöglichen?
Insbesondere möchte ich auf die einschlägigkeit und Gleichheit zur jetzigen Tätigkeit gemäß Stellenausschreibung und Anforderung beziehen. Diese Punkte sind im Dienstzeugnis alle im höchsten Maße qualifiziert nachgewiesen und unter maximalen Bedingungen geleistet! Ich sehe hier eine 100 % über Einstimmung.
Zum Dienstende hin ginge ich als OSG A0505EZ danach BFD ! Stufe 5 war ich auch schon 4 Jahre
Sofern das jetzt bedeutend ist !

Dass die Dienstzeit in Bezug auf Jubiläumsgeld und so weiter angerechnet wird das ist mir schon bekannt!
Wie seht ihr das? Wo müsste sollte eingruppiert werden?
Ohne jegliche Erfahrung, gegebenfalls mit Schulabschluss und Ausbildung ohne Vorkenntnisse wirst du genauso eingruppiert! TVL 5 Stufe 3
> Vielen Dank für eure Antworten.
>

Organisator

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Antw:Ansprüche aus früheren Dienstverhältnis
« Antwort #1 am: 17.01.2025 10:07 »
Die Eingruppierung richtet sich nach den übertragenen Tätigkeiten, nicht nach Erfahrungen oder Qualifikationen.

Die Stufe richtet sich nach einschlägiger oder förderlicher Berufserfahrung und ist vor Vertragsunterschrift zu verhandeln.

Nach Sachverhalt klingt E5/3 eher großzügig.

Matze1986

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Antw:Ansprüche aus früheren Dienstverhältnis
« Antwort #2 am: 17.01.2025 13:13 »
Zustimmung @Organisator.

Einstellung mit Stufe drei ist schon enorm.


@Skywalker:
Welcher TV-L ist es denn? Geben Sie mal bitte genauere Informationen an.

Skywalker

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Antw:Ansprüche aus früheren Dienstverhältnis
« Antwort #3 am: 17.01.2025 15:22 »
 
Für das Arbeitsverhältnis gelten
der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
-der Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) sowie die Tarifverträge, die den TV-L und den TVÜ-Länder ergänzen, änder oder ersetzen,
in der Fassung, die für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und für das Saarland jeweils gilt.
Dann gibts ja noch Bundesbesoldungsgestz Soldatengesetz usw!

Ich möchte die komplette Dienstjahre anrechnen lassen !

Vor Vertragsunterzeichnung war das völlig unklar weil die Person nicht dabei war welche diesbezüglich zuständig ist ! Darüber hinaus kann das nicht unbeachtet bleiben, natürlich konnte ich schon einiges herausfinden.
Ich beziehe mich jetzt insbesondere auf die TVL Übergangs Bund § 16 ( hier wird dann wieder gleich dem TVL  Änderung juni 24)
interessant zu lesen!!

Letztlich Dienstzeit Berufsjahre  Einschlägigkeit gegeben Forderlichkeit alles 100% übereinstimmend!
Was Stufe 3 angeht ich hab 24 J Berufserfahrung und verlies mit Stufe 5!
Ich hab’s dennoch zur Prüfung bei der Gewrkschaft gegeben weil viele Reglungen Änderung als Zeitsoldat gibt !
Zusammenfassend ! Berufserfahrung Dienstzeit Einschlagigkeit Förderlichkeit , sollte die höchste Stufe befürworten!

Organisator

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Antw:Ansprüche aus früheren Dienstverhältnis
« Antwort #4 am: 17.01.2025 16:07 »

Für das Arbeitsverhältnis gelten
der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
-der Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) sowie die Tarifverträge, die den TV-L und den TVÜ-Länder ergänzen, änder oder ersetzen,
in der Fassung, die für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und für das Saarland jeweils gilt.
Dann gibts ja noch Bundesbesoldungsgestz Soldatengesetz usw!

Ich möchte die komplette Dienstjahre anrechnen lassen !

Vor Vertragsunterzeichnung war das völlig unklar weil die Person nicht dabei war welche diesbezüglich zuständig ist ! Darüber hinaus kann das nicht unbeachtet bleiben, natürlich konnte ich schon einiges herausfinden.
Ich beziehe mich jetzt insbesondere auf die TVL Übergangs Bund § 16 ( hier wird dann wieder gleich dem TVL  Änderung juni 24)
interessant zu lesen!!

Letztlich Dienstzeit Berufsjahre  Einschlägigkeit gegeben Forderlichkeit alles 100% übereinstimmend!
Was Stufe 3 angeht ich hab 24 J Berufserfahrung und verlies mit Stufe 5!
Ich hab’s dennoch zur Prüfung bei der Gewrkschaft gegeben weil viele Reglungen Änderung als Zeitsoldat gibt !
Zusammenfassend ! Berufserfahrung Dienstzeit Einschlagigkeit Förderlichkeit , sollte die höchste Stufe befürworten!

Bei einschlägiger Berufserfahrung ist maximal Stufe 3 möglich. Diese hast du. Förderliche Zeiten können zur Gewinnung von Personal berücksichtigt werden. Da du bereits "gewonnen" wurdest, ist eine Berücksichtigung nicht mehr möglich. Daher auch mein Hinweis "vor Vertragsunterschrift".

Da hast du den richtigen Zeitpunkt verpasst.

andreb

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Antw:Ansprüche aus früheren Dienstverhältnis
« Antwort #5 am: 17.01.2025 16:19 »
Das ist leider die bittere Erkenntnis, dass wenn ehemalige Soldaten auf Zeit in ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst wechseln.

Die Eingruppierung richtet sich nach den übertragenen Tätigkeiten. Oder umgekehrt:
Man bekommt Tätigkeiten übertragen und man ist entsprechend tarifgerecht eingruppiert = Tarifautomatik.

Die im Soldatenstatus erreichte "Erfahrungsstufe" hat 0,0 mit der tarifrechtlichen Stufe zu tun (das vorweg).

Bei der Vertragsunterzeichnung muss die Entgeltgruppe im Wesentlichen festgestanden haben. Die Stufenzuordnung richtet sich nach den tariflichen Vorschriften. Der Regelfall ist die Stufe 1 bei Einstellung.
Im vorliegenden Fall hat man eine dreijährige einschlägige Berufserfahrung anerkannt.
Die Anrechnung weiterer Zeiten als förderliche Zeiten war wohl ausgeschlossen, da wohl kein Bewerbermangel vorlag. Ferner handelt es sich bei einer Tätigkeit im Wach- und Ordnungsdienst auch regelmäßig nicht um eine besonders gesuchte Berufsgruppe (z.B. Techniker, Meister, Pflegefachkräfte, Ärzte etc.pp.). Somit ist zu 99,9 % alles richtig gelaufen. Die Gewerkschaft wird da nichts machen können.

Bei der Berücksichtigung von Dienstzeiten als Soldat auf Zeit ist auch nichts zu machen. Ich verweise auf § 34 Abs. 3 TV-L

"(3) 1Beschäftigungszeit ist die Zeit, die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegt wurde, auch wenn sie unterbrochen ist. 2Unberücksichtigt bleibt die Zeit eines Sonderurlaubs gemäß § 28, es sei denn, der Arbeitgeber hat vor Antritt des Sonderurlaubs schriftlich ein dienstliches oder betriebliches Interesse anerkannt. 3Wechseln Beschäftigte zwischen Arbeitgebern, die vom Geltungsbereich dieses Tarifvertrages erfasst werden, werden die Zeiten bei dem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt. 4Satz 3 gilt entsprechend bei einem Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber."

Eine Berücksichtigung der Dienstzeit als Soldat auf Zeit als Beschäftigungszeit im tarifrechtlichen Sinne sieht die vorgenannten Regelung nicht vor, weil das Dienstverhältnis (als SaZ) eben kein Arbeitsverhältnis darstellt.


andreb

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Antw:Ansprüche aus früheren Dienstverhältnis
« Antwort #6 am: 17.01.2025 16:29 »
Ergänzend dazu …
Das relativiert meine vorherige Aussage ein bisschen.

§ 11 Abs. 4 SVG bleibt natürlich unberührt. 
Also es ist möglich, dass Zeiten angerechnet werden müssen.

https://www.gesetze-im-internet.de/svg_2025/__11.html

Die Norm ist in der Auslegung ein wahrer Endgegner ;D

Skywalker

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Antw:Ansprüche aus früheren Dienstverhältnis
« Antwort #7 am: 18.01.2025 00:42 »
Oh man Jungs,Mädels  ihr Demotiviert mich gerade übelst!
Ihr habt das aber jetzt nur aus dem TVL ? Die anderen Möglichkeiten TVÜ habt ihr auch berücksichtigt?
Lesen tue ich immer anders ok! Zu , vor Vertrag verhandeln mit wem den 16.12.24 waren alle in Urlaub im Vertrag steht auch nur Entgeldgruppe , anfragen auf Stufen und was angerechnet wird ,sobald die Zuständigen im Dienst sind!Angefragt hatte ich das aber schon rechtzeitig !Die Person ist Krank . Referatsleiter und Direktor kümmern sich da glaub ich weniger darum!  Sprich es war niemand da!
Nur furs Protokoll , sorry ich muss das so auzdrücken damit ich selbst verstehe

Ich mach den anspruchsvolleren Job mit der größeren Verantwortung der dIe Tatigkeit und Anforderung
unter dem maximalsten was man erbringen kann, höchstqualifiziert jeden einzelnen Punkt dieser tatigkeit im Dienstzeugnis absolut positive darin stehen ! Alles erlernte Förderlich mehr als Gleichwertig und ueber Jahre hinweg ausgefgeübt ! Ausgezeichnet vom Bundespràsident und Bundesminister d,Verteidigung uvm , bekomme es gleiche wie Bäckereifachverkauferin mit mittleren Bildungsabschluss ?

Entschuldigung bitte fur die darstellung das soll keinenfalls irgendein Berufsstand die leistung schmälern oder meins hervorheben, bzw ihr koennt ja nix dafûr , aber ich muss mich im Zaum halten das ich beim schreiben nicht das Display eindrücke!
Das ist wohl ein Witz, ich will das net glauben , aber ich kotz gerade im Strahl !
Was will man den noch nachweisen , wie noch mehr Erfahrung einbringen !
Das da nix anrechenbar sein soll !
Mir bleibt die spucke weg!
Dennoch danke für die Mühe vlt kommt noch was befürwortendes!!



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Antw:Ansprüche aus früheren Dienstverhältnis
« Antwort #8 am: 20.01.2025 08:04 »
Oh man Jungs,Mädels  ihr Demotiviert mich gerade übelst!
Ihr habt das aber jetzt nur aus dem TVL ? Die anderen Möglichkeiten TVÜ habt ihr auch berücksichtigt?
Lesen tue ich immer anders ok! Zu , vor Vertrag verhandeln mit wem den 16.12.24 waren alle in Urlaub im Vertrag steht auch nur Entgeldgruppe , anfragen auf Stufen und was angerechnet wird ,sobald die Zuständigen im Dienst sind!Angefragt hatte ich das aber schon rechtzeitig !Die Person ist Krank . Referatsleiter und Direktor kümmern sich da glaub ich weniger darum!  Sprich es war niemand da!
Nur furs Protokoll , sorry ich muss das so auzdrücken damit ich selbst verstehe

Ich mach den anspruchsvolleren Job mit der größeren Verantwortung der dIe Tatigkeit und Anforderung
unter dem maximalsten was man erbringen kann, höchstqualifiziert jeden einzelnen Punkt dieser tatigkeit im Dienstzeugnis absolut positive darin stehen ! Alles erlernte Förderlich mehr als Gleichwertig und ueber Jahre hinweg ausgefgeübt ! Ausgezeichnet vom Bundespràsident und Bundesminister d,Verteidigung uvm , bekomme es gleiche wie Bäckereifachverkauferin mit mittleren Bildungsabschluss ?

Entschuldigung bitte fur die darstellung das soll keinenfalls irgendein Berufsstand die leistung schmälern oder meins hervorheben, bzw ihr koennt ja nix dafûr , aber ich muss mich im Zaum halten das ich beim schreiben nicht das Display eindrücke!
Das ist wohl ein Witz, ich will das net glauben , aber ich kotz gerade im Strahl !
Was will man den noch nachweisen , wie noch mehr Erfahrung einbringen !
Das da nix anrechenbar sein soll !
Mir bleibt die spucke weg!
Dennoch danke für die Mühe vlt kommt noch was befürwortendes!!

Ja nun - ein Tarifvertrag ist nicht als Instrument von Wertschätzung gedacht. Die anzurechnenden Zeiten wurden offensichtlich vollständig berücksichtigt. Zu den förderlichen Zeiten reicht eine Anfrage nicht aus, diese hättest du vor Vertragsabschluss verhandeln müssen.

Ansonsten berücksichtigt der Tarifvertrag auch nicht die Qualität der Leistung bzw. der Leistung im alten Job sondern misst Tätigkeiten nur eine bestimmte Entgeltgruppe zu.

Ich würde dann einfach deinen AG ansprechen, um Berücksichtigung einer anderen Stufe bitten und ansonsten ihn wieder verlassen. Geht ja schnell in der Probezeit.

TorteJones

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Antw:Ansprüche aus früheren Dienstverhältnis
« Antwort #9 am: 20.01.2025 10:30 »
Augen auf bei der Berufswahl

schubidu99

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Antw:Ansprüche aus früheren Dienstverhältnis
« Antwort #10 am: 20.01.2025 19:50 »
Wo im öffentlichen Dienst vor 10 Jahren, egal ob Beamter od. Angestellter, egal welche Laufbahngruppe, noch ein "freundliches Desinteresse" gegenüber ehemaligen Soldaten und Reservisten der Bundeswehr vorhanden war hat sich dieses heute klar in eine mindestens ablehnende und teilweise auch verachtende Haltung gegenüber der Truppe gewandelt... darauf musst du dich einstellen!

Damals gab es pro Amt oder Behörde mindestens immer noch einige wenige Chefs die ehemals selbst Soldat oder Reservist waren und so manche Angelegenheit im Positiven geregelt wurde. Diese Chefs sind nun altersbedingt alle weg und deren Nachfolger*innen kennen kaum den Unterscheid zwischen THW und Bundeswehr.

Ich schließe mich meinen Vorrednern an, mit Stufe 3 bist du bereits bestens bedient!




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Antw:Ansprüche aus früheren Dienstverhältnis
« Antwort #11 am: 21.01.2025 07:58 »
Wo im öffentlichen Dienst vor 10 Jahren, egal ob Beamter od. Angestellter, egal welche Laufbahngruppe, noch ein "freundliches Desinteresse" gegenüber ehemaligen Soldaten und Reservisten der Bundeswehr vorhanden war hat sich dieses heute klar in eine mindestens ablehnende und teilweise auch verachtende Haltung gegenüber der Truppe gewandelt... darauf musst du dich einstellen!

Damals gab es pro Amt oder Behörde mindestens immer noch einige wenige Chefs die ehemals selbst Soldat oder Reservist waren und so manche Angelegenheit im Positiven geregelt wurde. Diese Chefs sind nun altersbedingt alle weg und deren Nachfolger*innen kennen kaum den Unterscheid zwischen THW und Bundeswehr.

Ich schließe mich meinen Vorrednern an, mit Stufe 3 bist du bereits bestens bedient!

Für den gesamten öD kann ich keine negative Grundhaltung feststellen, da zumindest in den mir bekannten Behörden zwar logischerweise immer weniger Gediente sind, aber dadurch ist die Haltung gegenüber Soldaten nicht unbedingt negativer geworden.