Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Ansprüche aus früheren Dienstverhältnis
andreb:
Das ist leider die bittere Erkenntnis, dass wenn ehemalige Soldaten auf Zeit in ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst wechseln.
Die Eingruppierung richtet sich nach den übertragenen Tätigkeiten. Oder umgekehrt:
Man bekommt Tätigkeiten übertragen und man ist entsprechend tarifgerecht eingruppiert = Tarifautomatik.
Die im Soldatenstatus erreichte "Erfahrungsstufe" hat 0,0 mit der tarifrechtlichen Stufe zu tun (das vorweg).
Bei der Vertragsunterzeichnung muss die Entgeltgruppe im Wesentlichen festgestanden haben. Die Stufenzuordnung richtet sich nach den tariflichen Vorschriften. Der Regelfall ist die Stufe 1 bei Einstellung.
Im vorliegenden Fall hat man eine dreijährige einschlägige Berufserfahrung anerkannt.
Die Anrechnung weiterer Zeiten als förderliche Zeiten war wohl ausgeschlossen, da wohl kein Bewerbermangel vorlag. Ferner handelt es sich bei einer Tätigkeit im Wach- und Ordnungsdienst auch regelmäßig nicht um eine besonders gesuchte Berufsgruppe (z.B. Techniker, Meister, Pflegefachkräfte, Ärzte etc.pp.). Somit ist zu 99,9 % alles richtig gelaufen. Die Gewerkschaft wird da nichts machen können.
Bei der Berücksichtigung von Dienstzeiten als Soldat auf Zeit ist auch nichts zu machen. Ich verweise auf § 34 Abs. 3 TV-L
"(3) 1Beschäftigungszeit ist die Zeit, die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegt wurde, auch wenn sie unterbrochen ist. 2Unberücksichtigt bleibt die Zeit eines Sonderurlaubs gemäß § 28, es sei denn, der Arbeitgeber hat vor Antritt des Sonderurlaubs schriftlich ein dienstliches oder betriebliches Interesse anerkannt. 3Wechseln Beschäftigte zwischen Arbeitgebern, die vom Geltungsbereich dieses Tarifvertrages erfasst werden, werden die Zeiten bei dem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt. 4Satz 3 gilt entsprechend bei einem Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber."
Eine Berücksichtigung der Dienstzeit als Soldat auf Zeit als Beschäftigungszeit im tarifrechtlichen Sinne sieht die vorgenannten Regelung nicht vor, weil das Dienstverhältnis (als SaZ) eben kein Arbeitsverhältnis darstellt.
andreb:
Ergänzend dazu …
Das relativiert meine vorherige Aussage ein bisschen.
§ 11 Abs. 4 SVG bleibt natürlich unberührt.
Also es ist möglich, dass Zeiten angerechnet werden müssen.
https://www.gesetze-im-internet.de/svg_2025/__11.html
Die Norm ist in der Auslegung ein wahrer Endgegner ;D
Skywalker:
Oh man Jungs,Mädels ihr Demotiviert mich gerade übelst!
Ihr habt das aber jetzt nur aus dem TVL ? Die anderen Möglichkeiten TVÜ habt ihr auch berücksichtigt?
Lesen tue ich immer anders ok! Zu , vor Vertrag verhandeln mit wem den 16.12.24 waren alle in Urlaub im Vertrag steht auch nur Entgeldgruppe , anfragen auf Stufen und was angerechnet wird ,sobald die Zuständigen im Dienst sind!Angefragt hatte ich das aber schon rechtzeitig !Die Person ist Krank . Referatsleiter und Direktor kümmern sich da glaub ich weniger darum! Sprich es war niemand da!
Nur furs Protokoll , sorry ich muss das so auzdrücken damit ich selbst verstehe
Ich mach den anspruchsvolleren Job mit der größeren Verantwortung der dIe Tatigkeit und Anforderung
unter dem maximalsten was man erbringen kann, höchstqualifiziert jeden einzelnen Punkt dieser tatigkeit im Dienstzeugnis absolut positive darin stehen ! Alles erlernte Förderlich mehr als Gleichwertig und ueber Jahre hinweg ausgefgeübt ! Ausgezeichnet vom Bundespràsident und Bundesminister d,Verteidigung uvm , bekomme es gleiche wie Bäckereifachverkauferin mit mittleren Bildungsabschluss ?
Entschuldigung bitte fur die darstellung das soll keinenfalls irgendein Berufsstand die leistung schmälern oder meins hervorheben, bzw ihr koennt ja nix dafûr , aber ich muss mich im Zaum halten das ich beim schreiben nicht das Display eindrücke!
Das ist wohl ein Witz, ich will das net glauben , aber ich kotz gerade im Strahl !
Was will man den noch nachweisen , wie noch mehr Erfahrung einbringen !
Das da nix anrechenbar sein soll !
Mir bleibt die spucke weg!
Dennoch danke für die Mühe vlt kommt noch was befürwortendes!!
Organisator:
--- Zitat von: Skywalker am 18.01.2025 00:42 ---Oh man Jungs,Mädels ihr Demotiviert mich gerade übelst!
Ihr habt das aber jetzt nur aus dem TVL ? Die anderen Möglichkeiten TVÜ habt ihr auch berücksichtigt?
Lesen tue ich immer anders ok! Zu , vor Vertrag verhandeln mit wem den 16.12.24 waren alle in Urlaub im Vertrag steht auch nur Entgeldgruppe , anfragen auf Stufen und was angerechnet wird ,sobald die Zuständigen im Dienst sind!Angefragt hatte ich das aber schon rechtzeitig !Die Person ist Krank . Referatsleiter und Direktor kümmern sich da glaub ich weniger darum! Sprich es war niemand da!
Nur furs Protokoll , sorry ich muss das so auzdrücken damit ich selbst verstehe
Ich mach den anspruchsvolleren Job mit der größeren Verantwortung der dIe Tatigkeit und Anforderung
unter dem maximalsten was man erbringen kann, höchstqualifiziert jeden einzelnen Punkt dieser tatigkeit im Dienstzeugnis absolut positive darin stehen ! Alles erlernte Förderlich mehr als Gleichwertig und ueber Jahre hinweg ausgefgeübt ! Ausgezeichnet vom Bundespràsident und Bundesminister d,Verteidigung uvm , bekomme es gleiche wie Bäckereifachverkauferin mit mittleren Bildungsabschluss ?
Entschuldigung bitte fur die darstellung das soll keinenfalls irgendein Berufsstand die leistung schmälern oder meins hervorheben, bzw ihr koennt ja nix dafûr , aber ich muss mich im Zaum halten das ich beim schreiben nicht das Display eindrücke!
Das ist wohl ein Witz, ich will das net glauben , aber ich kotz gerade im Strahl !
Was will man den noch nachweisen , wie noch mehr Erfahrung einbringen !
Das da nix anrechenbar sein soll !
Mir bleibt die spucke weg!
Dennoch danke für die Mühe vlt kommt noch was befürwortendes!!
--- End quote ---
Ja nun - ein Tarifvertrag ist nicht als Instrument von Wertschätzung gedacht. Die anzurechnenden Zeiten wurden offensichtlich vollständig berücksichtigt. Zu den förderlichen Zeiten reicht eine Anfrage nicht aus, diese hättest du vor Vertragsabschluss verhandeln müssen.
Ansonsten berücksichtigt der Tarifvertrag auch nicht die Qualität der Leistung bzw. der Leistung im alten Job sondern misst Tätigkeiten nur eine bestimmte Entgeltgruppe zu.
Ich würde dann einfach deinen AG ansprechen, um Berücksichtigung einer anderen Stufe bitten und ansonsten ihn wieder verlassen. Geht ja schnell in der Probezeit.
TorteJones:
Augen auf bei der Berufswahl
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