Autor Thema: [NW] Wechsel nach RLP - Widerspruch gegen Besoldung  (Read 1064 times)

ProfTii

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Guten Tag liebes Forum,

ich wechsle zum 01.04. von einer Kommunalverwaltung in NRW zu einer Kommunalverwaltung in RLP. Ich habe weiterhin, wie jedes Jahr, vor einen Widerspruch gegen meine Besoldung einzulegen.

Nun war es in der Vergangenheit ja so, dass die Musterwidersprüche gegen Jahresende vorlagen, um möglicher unterjähriger Rechtsprechung Rechnung zu tragen.

Muss ich noch bis zum 31.03. Widerspruch gegen meine Besoldung in 2025 beim NRW-Dienstherren einlegen oder kann ich das wie gewohnt noch nachträglich zum Jahresende dann zeitlich zusammen mit dem Widerspruch in RLP vornehmen. Wie sieht es hier mit der Verjährung der Ansprüche aus?

Vielen Dank!
« Last Edit: 18.01.2025 10:46 von Admin »

ProfTii

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Antw:[NW] Wechsel nach RLP - Widerspruch gegen Besoldung
« Antwort #1 am: 22.01.2025 14:46 »
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Schmitti

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Antw:[NW] Wechsel nach RLP - Widerspruch gegen Besoldung
« Antwort #2 am: 22.01.2025 15:01 »
Was spricht dagegen, den Widerspruch einfach jetzt schon einzulegen?

ProfTii

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Antw:[NW] Wechsel nach RLP - Widerspruch gegen Besoldung
« Antwort #3 am: 23.01.2025 08:55 »
Grundsätzlich spricht nichts dagegen - ich würde halt nur meinen Widerspruch von 2024 mit geändertem Datum nochmal einreichen, das wäre kein Aufwand. Die Muster und Vorlagen die gegen Jahresende auftauchen enthalten aber oft nochmal neue/andere Aspekte zur Konkretisierung der Ansprüche.
Daher die Frage, ob ich hierauf warten kann oder ob ich mir damit selbst ins Knie schießen würde.