Guten Tag liebes Forum,
ich wechsle zum 01.04. von einer Kommunalverwaltung in NRW zu einer Kommunalverwaltung in RLP. Ich habe weiterhin, wie jedes Jahr, vor einen Widerspruch gegen meine Besoldung einzulegen.
Nun war es in der Vergangenheit ja so, dass die Musterwidersprüche gegen Jahresende vorlagen, um möglicher unterjähriger Rechtsprechung Rechnung zu tragen.
Muss ich noch bis zum 31.03. Widerspruch gegen meine Besoldung in 2025 beim NRW-Dienstherren einlegen oder kann ich das wie gewohnt noch nachträglich zum Jahresende dann zeitlich zusammen mit dem Widerspruch in RLP vornehmen. Wie sieht es hier mit der Verjährung der Ansprüche aus?
Vielen Dank!