Ich gebe es auf.
Glaube was du willst. Du irrst.
Deine Links setzen sich nirgends mit dem Thema auseinander, dass man in der PKV bleiben will, wenn die JAEG unterschritten wird, also eine Befreiung von der Versicherungspflicht möchte.
Es gilt:
Voraussetzung für die
Befreiung von der Versicherungspflicht ist, dass Sie Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben, also zum Beispiel
privat krankenversichert sind.
Sie können eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen, wenn
die gesetzliche Jahresentgeltgrenze für die Versicherungspflicht erhöht wird. Sie sind versicherungspflichtig geworden, weil Ihr Jahreseinkommen jetzt unterhalb der Jahresentgeltgrenze liegt.
Entnommen:
https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/leistung/99134001010000Damit ist die zweite Frage vom TE irrelevant, da wenn er vom AG darauf hingewiesen wird, dass er unter der JAEG gefallen ist, er den Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen kann und in der PKV bleibt.
Und schon lustig dass du glaubst, dass die PKV dich rausschmeißen würde, weil du zu wenig verdienst. Oder das die PKV da irgendwas entscheidet.
Und das du glaubst, die PKV wüsste irgendwas von deinem Gehalt.
Also glaube was du willst,
ich hoffe das @nrwdo1988 sich sachkundige Beratung bei seiner PKV holt, wenn er Gefahr läuft die JAEG zu unterschreiten und bei der PV bleiben möchte.