Autor Thema: JAEG und PKV: Neueinstellung in TV-L Gruppe 13 Stufe 4  (Read 2162 times)

sebbo83

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Antw:JAEG und PKV: Neueinstellung in TV-L Gruppe 13 Stufe 4
« Antwort #15 am: 21.01.2025 11:13 »

Nein, man kann sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung auf Antrag befreien lassen.

Also nochmals NEIN, niemand MUSS zurück in die GKV!
Guckst du hier:
https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/leistung/99134001010000

oder gleich hier mit Antrag:

https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/veraenderung-berufliche-situation/freiwillige-krankenversicherung-tk/haeufige-fragen-fuer-freiwillig-versicherte/antrag-befreiung-krankenversicherungspflicht-2007180?tkcm=aaus


Also wenn du als PKVler wegen JAEG oder Teilzeit wieder GKV pflichtig werden würdest, kannst du auf Antrag dich davon befreien lassen.


Fazit für @ nrwdo1988:

Wenn dein AG meint, dass du die Grenze unterschreitest und du wieder GKV Pflichtig wirst, dann musst du einen entsprechenden Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungs-Pflicht stellen und du bleibst in deiner PKV.
Diesen Antrag kann man jedoch nicht widerrufen, mW heißt dass, dass PKV Pflichtig bleibst, auch wenn du auf Teilzeit gehst oder arbeitslos wirst.

Das steht bzw. fällt aber immer noch an der PKV. Wenn die PKV entscheidet, dass man zu wenig verdient, fällt man in die GKV zurück.
Warum stellt man die verlinkten Anträge bei der GKV zur Befreiung?! Weil man nachweisen muss, dass man anderweitig versichert ist. Das kann er aber nur, wenn er über der JAEG liegt bzw. seine PKV eine Toleranz hat und sein neues, niedrigeres sozialversicherungspflichtige Brutto akzeptiert. Dann kann/bzw. muss er den verlinkten Antrag stellen.

Hier auch nochmal zum Nachlesen und mit einem etwas anderem Fazit als deinem:
https://www.versicherungen-online.de/pkv/ratgeber/was-passiert-wenn-das-einkommen-unter-die-pkv-grenze-sinkt/#/actual-insurance-type

Aber der Beitragsersteller hat auch eine andere Frage gestellt:

Meine Ansprechpartnerin basierte immer auf dem Grundgehalt von 5.713,58 €, und sie konnten die SV-Brutto 5.959,50 € aus der Entgeltstufe nicht zuordnen?! Ich kann mir dann die VL als ein Bestandteil vorstellen, aber was ist den noch zwischen diesen zwei Beträgen; Differenz i. H. v. 245,92 € monatlich enthalten? Ist das SV-Brutto als Maximalwert (inkl. VL etc) zu verstehen?

Steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig sind Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge (bis zu bestimmten Grenzen). Muss also an der unterschiedlichen VBL-Beiträgen zwischen Ost- und West liegen. Das würde ein Teil erklären.

Dann ist die BBG der Rentenversicherung unterschiedlich:
West: 88.200 € jährlich
Ost: 85.200 € jährlich
Folge könnte sein, dass in Westdeutschland ein höherer Teil des Einkommens als sozialversicherungspflichtig betrachtet wird. Wie genau, da müsste man jemand mit Steuern oder Lohnbuchhaltung befragen.
« Last Edit: 21.01.2025 11:19 von sebbo83 »

MoinMoin

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Antw:JAEG und PKV: Neueinstellung in TV-L Gruppe 13 Stufe 4
« Antwort #16 am: 21.01.2025 11:53 »
Ich gebe es auf.

Glaube was du willst. Du irrst.

Deine Links setzen sich nirgends mit dem Thema auseinander, dass man in der PKV bleiben will, wenn die JAEG unterschritten wird, also eine Befreiung von der Versicherungspflicht möchte.

Es gilt:
Voraussetzung für die Befreiung von der Versicherungspflicht ist, dass Sie Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben, also zum Beispiel

privat krankenversichert sind.

Sie können eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen, wenn

die gesetzliche Jahresentgeltgrenze für die Versicherungspflicht erhöht wird. Sie sind versicherungspflichtig geworden, weil Ihr Jahreseinkommen jetzt unterhalb der Jahresentgeltgrenze liegt.



Entnommen:
https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/leistung/99134001010000

Damit ist die zweite Frage vom TE irrelevant, da wenn er vom AG darauf hingewiesen wird, dass er unter der JAEG gefallen ist, er den Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen kann und in der PKV bleibt.

Und schon lustig dass du glaubst, dass die PKV dich rausschmeißen würde, weil du zu wenig verdienst. Oder das die PKV da irgendwas entscheidet.
Und das du glaubst, die PKV wüsste irgendwas von deinem Gehalt.

Also glaube was du willst,
 ich hoffe das @nrwdo1988 sich sachkundige Beratung bei seiner PKV holt, wenn er Gefahr läuft die JAEG zu unterschreiten und bei der PV bleiben möchte.

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Antw:JAEG und PKV: Neueinstellung in TV-L Gruppe 13 Stufe 4
« Antwort #17 am: 21.01.2025 11:56 »
Wenn ich das richtig verstehe, auch bei dem Link zum Bund bzw. was du @MoinMoin in Fettdruck zitiert hast:

Es ist ein Unterschied, ob ich eine neue Arbeit antrete und dort weniger verdiene (evtl. auch durch Teilzeit beim selben Arbeitgeber), oder ob sich die JAEG erhöht (jedes Jahr, durch Gesetz) und ich dadurch wieder darunter falle, weil sich mein Gehalt nicht in gleichem Maße erhöht hat.

In zweitem Fall gibt es auf jeden Fall die Möglichkeit, sich befreien zu lassen. In erstem sehe ich das eher nicht unbedingt.

MoinMoin

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sebbo83

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Antw:JAEG und PKV: Neueinstellung in TV-L Gruppe 13 Stufe 4
« Antwort #19 am: 21.01.2025 12:16 »
Ich gebe es auf.

Glaube was du willst. Du irrst.

Deine Links setzen sich nirgends mit dem Thema auseinander, dass man in der PKV bleiben will, wenn die JAEG unterschritten wird, also eine Befreiung von der Versicherungspflicht möchte.

Es gilt:
Voraussetzung für die Befreiung von der Versicherungspflicht ist, dass Sie Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben, also zum Beispiel


Okay, dann ist das hilfreich:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Verbleib-PKV-bei-Unterschreiten-JAEG--f318737.html

Antrag stellen geht immer, aber (Fazit):


Fazit: Unterschreitet ihr Einkommen nach Annahme der 70% Stelle die JAEG, weil die Grenze erhöht wurde, können sie sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Fallen sie jedoch nach Annahme der 70% -Stelle dauerhaft unter die JAEG weil die Stundenanzahl wieder reduziert wird, tritt mit erstmaligen Unterschreiten der JAEG-Grenze( besonderes JAEG/12 um das für sie geltende durchschnittliche Monatseinkommen zu berechnen) wieder Versicherungspflicht ein, mit der Folge dass sie ihre PKV kündigen und in die GKV wechseln müssen. Ein Antrag auf Befreiung wäre nach derzeitiger Gesetzeslage nicht erfolgreich, dennoch sollte er meines Erachtens auch in dieser Konstellation gestellt werden.

Da nun die JAEG stetig steigt, gerne auch schneller als das Gehalt im öffentlichen Dienst, sehe ich das große Aber in diesem Fazit auch. Ich vermute, und das könnte auch die PKV so auslegen, dass man bei einer E13S4 stets der JAEG "hinterherrennt", wobei man heute in einer E13S5 keine Probleme hätte.

Gewerbler

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Antw:JAEG und PKV: Neueinstellung in TV-L Gruppe 13 Stufe 4
« Antwort #20 am: 21.01.2025 13:20 »
Guckst du beim rentenonkel vorbei:
 https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,124487.msg387345.html#msg387345

Ja, da beschreibt er doch genau die Situation: Wenn die JAEG gesetzlich angehoben wird, und das Gehalt nicht steigt, kann ich den Antrag auf Befreiung stellen.

Wenn ich aber mein Entgelt vermindere (jedenfalls durch Teilzeit, vermutlich auch durch Wechsel zu einer anderen Stelle) und deshalb unter die JAEG komme, tritt wieder Versicherungspflicht ein.


Vorliegend wechselt der Threadersteller ja die Stelle und kommt daher unter die JAEG (bzw. evtl. ist er gerade an der Grenze). Damit würde doch für mein Verständnis Option 2 eintreten und er hätte die Wahl eben doch nicht.

sebbo83

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Antw:JAEG und PKV: Neueinstellung in TV-L Gruppe 13 Stufe 4
« Antwort #21 am: 21.01.2025 13:43 »
Guckst du beim rentenonkel vorbei:
 https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,124487.msg387345.html#msg387345

Ja, da beschreibt er doch genau die Situation: Wenn die JAEG gesetzlich angehoben wird, und das Gehalt nicht steigt, kann ich den Antrag auf Befreiung stellen.

Wenn ich aber mein Entgelt vermindere (jedenfalls durch Teilzeit, vermutlich auch durch Wechsel zu einer anderen Stelle) und deshalb unter die JAEG komme, tritt wieder Versicherungspflicht ein.


Vorliegend wechselt der Threadersteller ja die Stelle und kommt daher unter die JAEG (bzw. evtl. ist er gerade an der Grenze). Damit würde doch für mein Verständnis Option 2 eintreten und er hätte die Wahl eben doch nicht.

Ja, und davon muss er eben ausgehen und mit seiner PKV sprechen. Er kann auch den Antrag beim Bund stellen, muss aber damit rechnen, dass er nicht bewilligt wird. Aber nicht den Spieß umdrehen und versuchen irgendwelche Zulagen aus dem AG zu leiern, nur damit man in der PKV sicher bleiben kann. Es gibt keine Zulagen hierfür!

MoinMoin

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Antw:JAEG und PKV: Neueinstellung in TV-L Gruppe 13 Stufe 4
« Antwort #22 am: 21.01.2025 17:06 »
Guckst du beim rentenonkel vorbei:
 https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,124487.msg387345.html#msg387345

Ja, da beschreibt er doch genau die Situation: Wenn die JAEG gesetzlich angehoben wird, und das Gehalt nicht steigt, kann ich den Antrag auf Befreiung stellen.

Wenn ich aber mein Entgelt vermindere (jedenfalls durch Teilzeit, vermutlich auch durch Wechsel zu einer anderen Stelle) und deshalb unter die JAEG komme, tritt wieder Versicherungspflicht ein.


Vorliegend wechselt der Threadersteller ja die Stelle und kommt daher unter die JAEG (bzw. evtl. ist er gerade an der Grenze). Damit würde doch für mein Verständnis Option 2 eintreten und er hätte die Wahl eben doch nicht.

Ja, und davon muss er eben ausgehen und mit seiner PKV sprechen.
Ich weiß zwar immer noch nicht was inwiefern seine PKV dort irgendetwas zu entscheiden hätte.
Auf welcher gesetzlichen Grundlage?
Und ich denke immer noch, dass man sich im beschrieben Fall befreien lassen kann, habe aber dazu keine Urteile weder in der einen noch in der anderen Richtung gefunden.