Autor Thema: Abrechnung 01/2025 - Trotz höherer Stufe weniger Netto als im Vormonat  (Read 1815 times)

Büro

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1


Guten Abend,

ich bräuchte bitte eure Hilfe.
Ich wurde Anfang 2022 von E6 in E8 höhergruppiert.
Auf der Abrechnung stand bis Ende 12/2024 E8/3.
Ich bekomme allerdings das Entgelt von E6 zzgl. Vorweggewährung § 16 TV-L.

Nun habe ich heute meine Abrechnung erhalten und mich noch über E8/4 gefreut.
Nur wurde die Vorweggewährung gekürzt um fast die Hälfte.

Nun bekomme ich mit E8/4 0,01€ mehr brutto als mit E8/3.
Und netto 50,-€ weniger.
Kann die Vorweggewährung einfach so gekürzt werden?
Ich bin grad sowas von enttäuscht.

Kann mir jemand weiterhelfen?

Vielen lieben Dank!

LG Büro




MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,708

Ich wurde Anfang 2022 von E6 in E8 höhergruppiert.
Auf der Abrechnung stand bis Ende 12/2024 E8/3.
Ich bekomme allerdings das Entgelt von E6 zzgl. Vorweggewährung § 16 TV-L.

Wieso e6?
Zitat
Nun bekomme ich mit E8/4 0,01€ mehr brutto als mit E8/3.
Und netto 50,-€ weniger.
Das dürfte an der PKV Steuer etc. liegen und wäre auch so wenn du nicht in der Stufe hochgekrabbelt wärest.
Zitat
Kann die Vorweggewährung einfach so gekürzt werden?
Ich bin grad sowas von enttäuscht.

Kann mir jemand weiterhelfen?
Ja, die Zulage nach §16.5 ist stets widerruflich.
Und je nachdem wie sie ausgestaltet ist, ist da eine Automatik drin, die Kürzungen oder Steigerungen nach sich ziehen.