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Hilfe bei Reha Beamte
Schollinho:
Moin zusammen. Nach Jahren des stillen Mitlesens und vielen wichtigen Informationen (danke dafür ein alle), benötige ich mal Rat.
Ich bin Kommunalbeamter in Niedersachsen im gD. Seit zwei Jahren bin ich aufgrund einer mittelschweren Depression, einer Angststörung sowie einer Essstörung (sehr selektives Essen, nicht zu wenig) in einer psychotherapeutischen Behandlung. Meine Therapeutin ist nun der Auffassung, dass ich noch eine Reha machen sollte.
Ich habe aber keine Idee und werde auch aus Google nicht richtig klug, wie und was ich machen muss. Ist eine Reha trotz Therapie noch möglich, wo muss ich was beantragen? Versichert bin ich mit unisex bei der Debeka.
Vielen Dank vorab für die Unterstützung.
Casa:
--- Zitat ---Ist eine Reha trotz Therapie noch möglich, wo muss ich was beantragen?
--- End quote ---
Geeignete Rehaeinrichtung suchen und bei der Beihilfestelle die Reha beantragen. Wahrscheinlich wirst du beim Amtsarzt vorstellig werden müssen. Dafür benötigst du einen Befund des Behandlers. Ob und welche Kosten deine PKV trägt, wissen wir nicht. Rehas sind aber üblicherweise versichert.
Oder meinst du eine Kur?
Unterschiede siehe hier:
https://www.klinikgruppe-drv-bund.de/DE/reha_von_a_bis_z/reha_vs_kur/reha_vs_kur_node.html
eatvaluable:
--- Zitat von: Schollinho am 20.01.2025 19:35 ---Moin zusammen. Nach Jahren des stillen Mitlesens und vielen wichtigen Informationen (danke dafür ein alle), benötige ich mal Rat.
Ich bin Kommunalbeamter in Niedersachsen im gD. Seit zwei Jahren bin ich aufgrund einer mittelschweren Depression, einer Angststörung sowie einer Essstörung (sehr selektives Essen, nicht zu wenig) in einer psychotherapeutischen Behandlung. Meine Therapeutin ist nun der Auffassung, dass ich noch eine Reha machen sollte.
Ich habe aber keine Idee und werde auch aus Google nicht richtig klug, wie und was ich machen muss. Ist eine Reha trotz Chill Guy Clicker Therapie noch möglich, wo muss ich was beantragen? Versichert bin ich mit unisex bei der Debeka.
Vielen Dank vorab für die Unterstützung.
--- End quote ---
Ja, eine Reha ist auch während einer laufenden Therapie möglich. Du solltest mit deiner Therapeutin klären, ob sie dir ein ärztliches Gutachten oder eine Empfehlung für die Reha ausstellen kann. Den Antrag stellst du bei deiner Krankenversicherung, in deinem Fall der Debeka. Kontaktiere sie direkt, um die notwendigen Formulare und weitere Schritte zu erhalten.
Rentenonkel:
Dein Arzt bescheinigt Dir die Notwendigkeit und schlägt eine oder mehrere Rehabilitationseinrichtungen vor. Die Rehabilitationseinrichtung muss für die Behandlung der die Rehabilitationsmaßnahme begründende Erkrankung zugelassen sein.
Du sendest den Antrag auf Anerkennung der stationären Rehabilitationsmaßnahme mit der ärztlichen Bescheinigung zur Befürwortung der Maßnahme zunächst an Deine Beihilfestelle.
Mit der Entbindung von der Schweigepflicht ermöglichst Du die am Antragsverfahren beteiligten Ärztinnen und Ärzten (z. B. Hausarzt, Fachärztin, mit der Begutachtung beauftragte Ärztinnen oder Ärzte) notwendige Informationen auszutauschen.
Die Beihilfestelle erteilt bei Bedarf einer Gutachtenstelle einen Auftrag zur Erstellung eines ärztlichen Gutachtens. Die Kosten des Gutachtens trägt die Beihilfestelle in voller Höhe, sofern sie das Gutachten in Auftrag gegeben hat. In dem Gutachten wird auch bestätigt, ob die Rehabilitationseinrichtung für die stationäre Rehabilitationsmaßnahme geeignet ist.
Nachdem der Beihilfestelle alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird der Antrag abschließend geprüft. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Maßnahme als beihilfefähig anerkannt.
Dabei wird auch geklärt, ob die Kosten vollständig (zum Beispiel um Dienstunfähigkeit zu verhindern) oder nur entsprechend der Beihilfefähigkeit (z.B. 50 %) übernommen werden.
Sollten die Kosten nicht vollständig übernommen werden, wäre mit der Krankenkasse die Übernahme der übrigen Kosten zu klären. Typischerweise ist die Kostenübernahme einer Reha durch die PKV nicht versichert. Dennoch übernehmen die meisten privaten Krankenkassen aus Gründen der Kulanz die übrigen Kosten ganz oder zumindest teilweise.
Ob man also auf einen Teil der Kosten hängen bleibt, hängt von den Umständen des Einzelfalles und dem Versicherungsschutz ab, den man bei der Debeka abgeschlossen hat.
Erst nach der Zusage beider tritt man die Reha an und lässt sich die Kosten, wie bei anderen Behandlungen, nach der Rechnungserstellung erstatten.
Versuch:
Gibt es einen Unterschied bei der Bezahlung und/oder Beantragung zwischen ambulanter und stationärer Reha?
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