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Hilfe bei Reha Beamte
Rentenonkel:
Die Kosten einer ambulanten Reha sind meistens deutlich geringer als bei einer stationären Reha. Sofern die ambulante Reha Einrichtung einen Versorgungsvertrag nach § 111 Absatz 2 Satz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) geschlossen hat und eine ambulante Maßnahme auch medizinisch vertretbar ist, kann auch eine ambulante Reha beantragt und bewilligt werden.
Das Kostenrisiko ist demnach bei einer ambulanten Maßnahme oft geringer als bei einer stationären.
Die Alternative zu einer ambulanten Reha wäre ein tagesklinischer Aufenthalt, der als Krankenhausbehandlung zählt. Die Kosten dafür sind regelmäßig beihilfefähig und werden auch regelmäßig von der privaten KV übernommen.
Casa:
--- Zitat ---Typischerweise ist die Kostenübernahme einer Reha durch die PKV nicht versichert.
--- End quote ---
Danke, mein Fehler, der sich erst durch intensives Nachlesen gezeigt hat.
Was zahlt die PKV bei stationärer Reha? Den Physiotherapeuten und ggf. ärztliche Behandlungen?
was_guckst_du:
...Reha und Beamte ist eine unglückliche Kombination...
...der Beamte fährt finanziell immer mit einer Kur und dabei am Besten mit einer ambulanten Kur besser...
Versuch:
--- Zitat von: was_guckst_du am 21.01.2025 14:23 ---...Reha und Beamte ist eine unglückliche Kombination...
...der Beamte fährt finanziell immer mit einer Kur und dabei am Besten mit einer ambulanten Kur besser...
--- End quote ---
Warum das?
Dachte immer hier wird von den KK far nichts bezahlt.
Und wird das noch verschrieben?
Rentenonkel:
--- Zitat von: Casa am 21.01.2025 10:59 ---
Danke, mein Fehler, der sich erst durch intensives Nachlesen gezeigt hat.
Was zahlt die PKV bei stationärer Reha? Den Physiotherapeuten und ggf. ärztliche Behandlungen?
--- End quote ---
Kein Thema, wir sind ja oft genug einer Meinung ;)
Oft werden bei der Reha Pauschalen abgerechnet. Normalerweise sind bei der PKV nur die ärztlichen Behandlungen, Physio usw. im Rahmen der jeweils gültigen Gebührenordnungen abrechenbar. Durch die Pauschalen werden diese aber nicht extra ausgewiesen, so dass der PKV eine Berechnungsgrundlage fehlt.
Daher hängt es von dem "Good Will" der Versicherung ab. Manchmal bleibt man auf einem Eigenanteil hängen, der in etwa den Kosten für Unterkunft und Verpflegung entspricht. Manchmal bekommt man aber auch alles bezahlt, weil die Pauschalen günstiger sein können als die Abrechnung über die GOÄ mit dem 2,3 fachen Satz. Daher ist es da schwierig, allgemeingültige Antworten zu geben.
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