Ich, Kommunalbeamter in M-V, habe jetzt mehrere Varianten der Rehabilitation wahrgenommen und möchte die Erfahrung mit euch teilen. Ich bin 50 % beihilfe- und 50 % privat krankenversichert.
a. eine Anschluss-und Heilbehandlung nach § 34 Bundesbeihilfeverordnung wurde bei mir nach schwerer Erkrankung (ich war u.a. lange auf Intensivstation) vom Krankenhaus selbst noch während ich in der Klinik war organisiert und ich kam in eine stationäre Rehaeinrichtung. Zwischen Krankenhausaufenthalt und Reha kann man einige Tage nach Hause, es gibt aber eine Frist, innerhalb derer man die Reha antreten muss. Für die Zeit hat der Arbeitgeber auf Antrag Sonderurlaub genehmigt. Alle Kosten wurden von der Beihilfe und der privaten Krankenkasse gezahlt.
b. eine stationäre Reha nach § 35 I Nr. 1 BBhV habe ich in meinem privaten KV Tarif nicht versichert. Die Beihilfe zahlt hierfür aber anteilig, hier 50 %, die Kosten. Es fällt ein pauschaler Satz/Tag für Behandlungen +Unterkunft +Verpflegung an. Man kann so mit etwa 4000 € für einen 4 wöchigen Aufenthalt rechnen, müsste also hälftig dazu zahlen, es sei denn, man hat in seinem privaten KV-Tarif auch Rehamaßnahmen enthalten.
c. eine ambulante Reha nach § 35 I Nr. 5 wohnortnah habe ich gemacht. Das setzt voraus, dass es in Wohnortnähe eine Rehastelle gibt, die ambulant solche Rehabilitationen vornimmt (Suchstichworte : "Zentrum / ambulante Reha") und die man täglich auch gut erreichen kann. Bei mir hat die Rehastelle nur mit Tagessätzen abgerechnet. Das war für die private KV ein Problem, da sie nur die reinen Behandlungskosten tragen wollte. Die Rehastelle war daraufhin so freundlich, mir einen Kostenvoranschlag zu erstellen mit der Auflistung, was es vergleichsweise kosten würde, wenn man anstelle der Pauschale, die Einzelleistungen abrechnen würde (diese hätte die KV dann zahlen müssen). Da diese Einzelauflistung deutlich kostenintensiver war, hat die KV dann schlussendlich der Abrechnung mit Pauschale zugestimmt. Es wurde die Pauschale je Tag für 4 Wochen von Beihilfe und KV vollständig gezahlt. Unterkunftskosten fielen nicht an, da ja wohnortnah; die Mittagsverpflegung war in der Pauschale inkludiert.
d. eine ambulante Reha nach § 35 I Nr. 4 in einem anerkannten Kurort habe ich auch machen können. Das bedarf einiger Vorbereitungen (zu den Voraussetzungen bitte §§ 35, 36 BBhV lesen)
> Attest Hausarzt (Amtsarzt war nicht nötig)
> Antrag an Beihilfestelle: ambulante Reha in einem anerkannten Kurort
> mit Genehmigung für max. 21 Tage /muss innerhalb von 4 Monaten der Beginn der Maßnahme erfolgen
> anerkannten Reha-Ort laut Kurortverordnung heraussuchen und dort eine Unterkunft suchen
> Kurarzt und Kureinrichtung am Kurort im Vorfeld kontaktieren und am Besten schon Termine ausmachen
> wenn Entscheidung für einen Aufenthalt im herausgesuchten Kurort gefallen ist, Sonderurlaub beim Dienstherrn beantragen und Unterkunft buchen
Erstattet werden von der Beihilfe und der KV idR alle üblichen Behandlungskosten (es können hier aber Eigenanteile anfallen, wenn die Kureinrichtung höhere Sätze zB. x2,3 fachen Satz abrechnet; am Besten vorher erfragen).
Die Beihilfe erstattet 16 €/Tag für die Unterkunft und Fahrkosten (max. 200 €) und die Kurabgabe (Details bei der Beihilfestelle erfragen).
Im Ergebnis hat man mit Unterkunfts- und Verpflegungskosten und ggf. Eigenanteilen zu rechnen.
Diese Variante würde ich immer wieder so machen; Grund: man hat 3 Wochen zusätzlich frei (Sonderurlaub); kann zielgenau die Behandlungswünsche besprechen (in einer stationären Reha kann man dagegen oft gar nicht mitbestimmen, wie oft man zB. manuelle Therapie o.a. Behandlungen bekommt und erhält Maßnahmen, die man machen muss und uU gar nicht möchte: wie Lehrvideos, Ernährungsberatung, gesundes Kochen, Gehübungen uÄ. ..).