Den Kinderzuschlag erhält in Sachsen mittlerweile nur noch derjenige, der auch das Kindergeld bezieht... Man kann bei der Kindergeldstelle beantragen, dass der Kindsvater das Kindergeld erhält....ist aber langwierig und teilweise mühselig. Wenn dass dann erfolgt ist, muss man dies bei der Bezügestelle melden, die natürlich umgehend den Zuschlag bei der Kindesmutter kürzt und mit etwas Pech der Kindsvater den Zuschlag erst 2 Monate später erhält (natürlich Rückwirkend, aber je nach Bearbeitungszeit dauert es). Das alles ist aber gar nicht notwendig, denn wenn beide Eltern zusammen mehr als 100% arbeiten gehen ,
bekommst du trotz Teilzeit den vollen Kinderzuschlag.
Wichtig ist zu beachten, dass die Beihilfe dann auch über den Empfänger des Kinderzuschlags erfolgen muss. Außerdem ist es nicht möglich die erhöhte Beihilfe für beide Elternteile in Anspruch zu nehmen. Das kann immer nur ein Elternteil.