Autor Thema: [SN] Änderung Familienzuschlag bei zwei Beamten Sachsen  (Read 1398 times)

Joja

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Guten Tag,

Wir sind zwei verheiratete Beamte, die demnächst ihr drittes Kind bekommen. Im Moment erhalte ich (weiblich) als Empfängerin des Kindergeldes auch den Familienzuschlag. Da mein hatte und ich annähernd gleich viel verdienen (beide etwas Teilzeit), passt das. NACH meiner Elternzeit werde ich jedoch sehr wahrscheinlich einen deutlich kleineren Stundensatz als mein Gatte arbeiten (fast 50% weniger). Gibt es die Möglichkeit, den Familienzuschlag meinem Gatten zuordnen zu lassen (und ggfs. dann auch das Kindergeld)?
Während der letzten Elternzeit hat mein Gatte automatisch den Familien- und Kinderzuschlag bekommen.

Beste Dank im Voraus für Ihre Hilfe!
« Last Edit: 22.01.2025 19:40 von Admin »

Rentenonkel

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Antw:Änderung Familienzuschlag bei zwei Beamten Sachsen
« Antwort #1 am: 22.01.2025 07:32 »
Grundsätzlich erhält derjenige Beamte den Familienzuschlag, der auch das Kindergeld erhält, es sei denn, der andere Elternteil hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf (bspw. Elternzeit oder kein Beamter).

Ihr könnt bei der Kindergeldkasse das Kindergeld für die Zukunft auf den Vater übertragen. Die Bezügestellen erhalten sodann automatisch eine Nachricht der Kindergeldkasse und stellen das Ganze um.

Frankfurterin

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Antw:Änderung Familienzuschlag bei zwei Beamten Sachsen
« Antwort #2 am: 22.01.2025 10:42 »
Solltet ihr gemeinsam auf 100% Arbeitszeit kommen, wird der Zuschlag nicht gekürzt ( so ist es zumindest beim Bund) und er kann auch einfach über dich weiter laufen. Spart euch ne Menge Papier und hin und herwechseln. Außerdem auch an den Beihilfesatz denken... PV ist meist für Frauen teurer..

AVP

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Antw:Änderung Familienzuschlag bei zwei Beamten Sachsen
« Antwort #3 am: 22.01.2025 12:07 »
Solltet ihr gemeinsam auf 100% Arbeitszeit kommen, wird der Zuschlag nicht gekürzt ( so ist es zumindest beim Bund) und er kann auch einfach über dich weiter laufen. Spart euch ne Menge Papier und hin und herwechseln. Außerdem auch an den Beihilfesatz denken... PV ist meist für Frauen teurer..

Da es in Sachsen auch 20% mehr Beihilfe pro Kind gibt wäre ggf. auch zu prüfen ob man bei 3 Kindern und Aufteilung des Kindergeldes evtl sogar ein Beamter 90 % (2x Zuschlag) und der andere 70% (1 Zuschlag) umsetzen könnte. Da sollte man sich mal beraten lassen, insbesondere da die Beihilferegelungen in Sachsen auch neu sind

Turbienchen

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Den Kinderzuschlag erhält in Sachsen mittlerweile nur noch derjenige, der auch das Kindergeld bezieht... Man kann bei der Kindergeldstelle beantragen, dass der Kindsvater das Kindergeld erhält....ist aber langwierig und teilweise mühselig. Wenn dass dann erfolgt ist, muss man dies bei der Bezügestelle melden, die natürlich umgehend den Zuschlag bei der Kindesmutter kürzt und mit etwas Pech der Kindsvater den Zuschlag erst 2 Monate später erhält (natürlich Rückwirkend, aber je nach Bearbeitungszeit dauert es). Das alles ist aber gar nicht notwendig, denn wenn beide Eltern zusammen mehr als 100% arbeiten gehen ,
bekommst du trotz Teilzeit den vollen Kinderzuschlag.
Wichtig ist zu beachten, dass die Beihilfe dann auch über den Empfänger des Kinderzuschlags erfolgen muss. Außerdem ist es nicht möglich die erhöhte Beihilfe für beide Elternteile in Anspruch zu nehmen. Das kann immer nur ein Elternteil.

yaykap

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Kann meinen Vorgänger nur zustimmen. Die Beihilfe von 90% bekommt nur eine Person, die andere bleibt bei 50%. Die 90% sind dabei bis zum Tod unabhängig ob die Kinder alle über 18 sind.
Da Beamte in Sachsen min. 50% arbeiten müssen, arbeitet ihr beide zusammen min. 100%, d.h. der Familienzuschlag steht euch vollständig zu und ist sinnvoll der Frau zuzuordnen, da sie weniger verdient. Alles so lassen ist bereits die beste Option. Beste Grüße