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[NI] Verbeamtung im Ministerium

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Gewerbler:
Um es nochmal anders zu formulieren:
Ich kenne das (zumindest aus BW und hier klingt es auch so) so, dass in der Ausschreibung an sich drei Informationen drin stehen:

1) Die Stelle ist nach XYZ bewertet (hier A13 gD).

2) Derzeit steht eine bis ABC nutzbare Stelle zur Verfügung (hier A12). D.h. dass Bestandsbeamte bis einschließlich Besoldungsgruppe A12 auf diese Stelle übernommen werden können.

3) Für noch nicht verbeamtete Personen erfolgt die Einstellung im Angestelltenverhältnis bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen bis zur Entgeltgruppe DEF (hier E12 TV-L). Da Tarifrecht und Beamtenrecht zwei verschiedene paar Schuhe sind, kommen hier regelmäßig verschiedene Gruppen (der Zahl nach) raus.

In der Regel steht dann da weiterhin sowas wie:
- Die Ausschreibung dient der Besetzung des Dienstpostens. Über mögliche Beförderungen wird zu einem späteren Zeitpunkt separat entschieden. (für Bestandsbeamte)

- Es besteht die Perspektive einer späteren Übernahme in ein Beamtenverhältnis, bei Vorliegen der persönlichen, laufbahnrechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. (für Angestellte)


Heißt für dich:
Du bist offenbar noch nicht verbeamtet. Daher kannst du nur angestellt werden, bis zur EG12 TV-L. Da es offenbar derzeit keine Planstelle für eine Neuverbeamtung gibt, kannst du (derzeit) nicht verbeamtet werden, unabhängig davon, ob du die persönlichen Voraussetzungen (Gesundheit, charakterliche Eignung etc.) erfüllst und die Laufbahnbefähigung hast.
Wenn dann später eine Planstelle frei wird, können die anderen Punkte geprüft werden. Im Fall, dass du dann verbeamtet werden kannst und das dann auch willst, wirst du regelmäßig im Eingangsamt (wie @clarion sagt, A9 bzw. A10) verbeamtet. Im Einzelfall könnte eine Einstellung direkt in ein Beförderungsamt möglich sein.

Sobald du verbeamtet bist, kannst du grundsätzlich (falls keine anderen Anforderungen wie z.B. Bewährung auf mindestens zwei Dienstposten bestehen) auf dieser Stelle bis A13 gD befördert werden.

AVP:
Direkt E12 TV-L (Tarifautonatik) ist wahrscheinlich sogar attraktiver als mit Laufbahnprinzip 4 Jahre A9, 1 Jahr A10, 1 Jahr A11 und dann X Jahre in A12 auf eine freie 13 zu warten - oder?
Gerade da in Niedersachsen die Besoldung sowieso ziemlich schlecht ist

Petey:
Danke für die zahlreichen Antworten. Die Antworten bringen Klarheit.
Nach § 17 NBG gehe ich davon aus, dass ich die Laufbahnbefähigung mitbringe.
Einstiegsämter müssen durchlaufen werden aber laut § 18 SATZ 3 NR. 2 NBG kann auch im Beförderungsamt eingestellt werden.
Der genaue Wortlaut in der Stellenausschreibungen lautete:
„Der Dienstposten / Arbeitsplatz ist unbefristet zu besetzen. Der Dienstort ist Hannover. Der Dienstposten ist nach Besoldungsgruppe A13 NBesG bewertet. Zurzeit steht nur eine Planstelle der Bes.-Gr. A12 NBesG zur Verfügung; ein Anspruch auf Beförderung besteht allerdings nicht. Die Eingruppierung erfolgt abhängig von Ihrer Qualifikation bis in die Entgeltgruppe 12 TV-L.“
Das suggeriert doch, dass eine Planstelle A12 zur Verfügung steht. Aber es wird so sein, wie Gewerbler es geschrieben hat, dass für Neuverbeamtungen keine Planstellen zur Verfügung stehen. Mir kam es nur seltsam vor, weil ich mich bei den zuständigen Ansprechpartnern im Vorfeld informiert habe und deren Aussage war eine andere.

Bruce Springsteen:
Ja, eine Planstelle (und somit eine Besetzung eines Beamten mit höchstens seinem Statusamt A12) steht zur Verfügung. Grundsätzlich ist aber die Planstelle A13 würdig. Dafür muss man sich aber bewähren und häufig dann auch noch Zusatzaufgaben übernehmen, so kenne ich das. Dann wird in einem gesonderten Verfahren nach Jahren über die Beförderung nach A13 entschieden.

Welche Aussage war denn eine Andere? Wenn du eine Verbeamtung in Aussicht gestellt möchtest, würde ich das bei der Stelle hinterfragen. Oft geht das "intern".

Kommt auch m.E drauf an, wieviel Jahre du noch arbeiten willst? Eine Verbeamtung inkl. Durchlauf der Stelle macht m.E nur Sinn, wenn du noch 20 Jahre die Stelle ausfüllen willst. Wenn du aber nur noch 10,15 Jahre hast, fängst du halt bei E 12 an, je nachdem was du aushandelst.

Petey:

--- Zitat von: Bruce Springsteen am 23.01.2025 08:15 ---Welche Aussage war denn eine Andere? Wenn du eine Verbeamtung in Aussicht gestellt möchtest, würde ich das bei der Stelle hinterfragen. Oft geht das "intern".

Kommt auch m.E drauf an, wieviel Jahre du noch arbeiten willst? Eine Verbeamtung inkl. Durchlauf der Stelle macht m.E nur Sinn, wenn du noch 20 Jahre die Stelle ausfüllen willst. Wenn du aber nur noch 10,15 Jahre hast, fängst du halt bei E 12 an, je nachdem was du aushandelst.

--- End quote ---

Das scheint auch tatsächlich so zu sein, wie du es schreibst. Allerdings wurde mir im Vorfeld gesagt, dass eine Verbeamtung auf der Stelle möglich wäre.
In der Theorie habe ich noch knapp 30 Jahre aber es macht aus meiner Sicht keine Sinn im Einstiegsamt einzusteigen.

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