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Programmtechnischer Fehler im Gehaltsabrechnungssystem

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angestellteroed:
Hallo zusammen,

Mir wird im Januar ein um ca. 200 EUR gemindertes Arbeitsentgelt überwiesen, weil die falsche Lohnsteuertabelle in dem Gehaltsabrechnungsprogramm berücksichtigt wurde.
Hab ich hier eine Möglichkeit, den Arbeitgeber zur Zahlung von Verzugszinsen aufzufordern?

Danke für die Rückmeldungen!

Rentenonkel:
Der Verzugsschaden sind pro Jahr 6 %. Sollte die Lohnabrechnung im nächsten Monat korrigiert werden, wäre der Schaden 0,5 % von 200 EUR, also genau 1 EUR (in Worten: Ein Euro).

Unabhängig von der Frage, ob es möglich wäre, wäre der Schaden unter 5 EUR und somit derart geringfügig, dass ein "Schaden", der Verzugszinsen rechtfertigen würde, auch objektiv nicht eingetreten sein dürfte.

angestellteroed:
Danke für die schnelle Rückmeldung!

Für einen Euro lohnt sich der ganze Aufwand auch gar nicht  ;D

Umlauf:
Was heißt hier eigentlich „falsche Lohnsteuertabelle berücksichtigt“?

MaLa:

--- Zitat von: Umlauf am 22.01.2025 12:16 ---Was heißt hier eigentlich „falsche Lohnsteuertabelle berücksichtigt“?

--- End quote ---

Ich vermute das die Entgeldtabelle Januar 2024 genutzt wurde, bevor der Sockelsatz um 200€ angehoben worden ist.

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