BBVAngG Erfahrungsstufen

Begonnen von toomoon, 06.11.2024 12:57

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toomoon

Ich habe eine Frage an die Experten hier :-)

Frische Beamte werden jetzt teilweise direkt in Erfahrungsstufe 5 eingruppiert, wenn das Gesetz so verabschiedet wird. Das Abstandsgebot will ich jetzt mal nicht betrachten. Aber angenommen der Beamte würde nach Jahren in den g.D. aufsteigen, dann würde er seine Erfahrungsstufe mitnehmen und ggf. den regulär im g.D eingestiegenen Beamten mit seiner Erfahrungsstufe "überholen".

Gibt es neben der Möglichkeit der Klage auf eine amtsangemessen Alimentation auch die Möglichkeit, die höhere Erfahrungsstufe einzuklagen, im Rahmen der Gleichbehandlung?

bebolus

Frag doch mal Deine Gewerkschaft..

Casa

ZitatFrische Beamte werden jetzt teilweise direkt in Erfahrungsstufe 5 eingruppiert, wenn das Gesetz so verabschiedet wird.

Bitte konkrete mit Paragraph, Absatz und Satz und aktueller Fundstelle benennen. Wo steht, dass mD´ler in Dienstaltersstufe 5 beginnen werden?




ZitatGibt es neben der Möglichkeit der Klage auf eine amtsangemessen Alimentation auch die Möglichkeit, die höhere Erfahrungsstufe einzuklagen, im Rahmen der Gleichbehandlung?


Klagen kann man immer. Wo siehst du die Ungleichbehandlung?
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

PolareuD

Zitat von: Casa in 06.11.2024 19:22
ZitatFrische Beamte werden jetzt teilweise direkt in Erfahrungsstufe 5 eingruppiert, wenn das Gesetz so verabschiedet wird.

Bitte konkrete mit Paragraph, Absatz und Satz und aktueller Fundstelle benennen. Wo steht, dass mD´ler in Dienstaltersstufe 5 beginnen werden?



https://dserver.bundestag.de/btd/20/144/2014438.pdf

Seite 11 nter Punkt 19 (Änderung des Paragrafen 27)

Eukalyptus

1.) Das Gesetz wird so nicht verabschiedet, der Entwurf liegt auf Eis.
2.) Ein Einstieg in den mD ist mit der Erfahrungsstufe 3 vorgesehen, nicht 5.
3.) Für die theoretische! Möglichkeit dass einige! Angehörige des mD in Turbogeschwindigkeit in den gD aufsteigen und (bevor die höchste Erfahrungsstufe ohnehin erreicht ist) gleichaltrigen Angehörigen des gD eine Vorsprung in der Erfahungsstufe erreichen sehe ich keine Klagemöglichkeit auf "Gleichbehandlung".