Hallo,
ich bin Beamtin in Bayern.
Zur Zeit bin ich in Elternzeit (mit Elterngeld) diese läuft noch bis Ende Januar 2026, danach fange ich Teilzeit in Elternzeit wieder zu arbeiten an. Wir denken gerade über ein 2. Kind nach. Dabei hat sich die Frage zum richtigen Zeitpunkt (insofern dies planbar ist) gestellt.
1.) Mutterschutz im Januar 2026 beginnen. Wäre dann die Elternzeit regulär bis Ende Januar und der Mutterschutz (dh Freistellung) beginnt danach? Mit welcher Gehaltshöhe im Mutterschutz? Vollzeit wie vor dem ersten Kind oder Teilzeit wie ursprünglich beantragt?
2.) Mutterschutz Februar 2026 beginnen. Sprich ich müsste ein paar Wochen wie beantragt Teilzeit in Elternzeit arbeiten bevor ich in den Mutterschutz wechsle. Wie ist es in dem Fall mit dem Gehalt in Mutterschutz? Das Teilzeit-Gehalt wird weitergezahlt?
3.) Wie das Szenario 2 aber ich beantrage nach der Elternzeit ein paar Wochen Vollzeit ohne Elternzeit zu arbeiten (wenn das geht?!). Wäre dies geschickter für das Gehalt im Mutterschutz?
Elterngeld außer Acht gelassen.
Hoffentlich sind meine Gedanken verständlich.
Vielen Dank für die Hilfe!

Viele Grüße