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Brauche ich eine Krankmeldung?
Yunsung84:
Ich hoffe, mir kann hier jemand weiterhelfen.
Ich bin am Dienstag arbeiten gegangen, musste mich dann aber krank melden. Nun war ich bis einschließlich heute daheim. Ich würde am Montag wieder zur Arbeit gehen (Arbeitswoche Mo-Fr).
Man hatte mir gesagt, dass man erst nach 3 Krankheitstagen eine AU bräuchte (also praktisch am 4. Krankheitstag).
Sofern ich das richtig auf dem Schirm habe, gilt der Dienstag trotzdem als gearbeiteter und nicht als Krankheitstag (rechtlich gesehen).
Brauche ich eine AU und wenn ja für welche Tage/ ab wann? Außerdem geht es ja nach Kalendertagen und nicht Arbeitstagen. Heißt also, ich muss das Wochenende mit einkalkulieren?
Danke im Voraus :)
MoinMoin:
Wenn du Samstag nicht mehr AO bist, dann brauchst du keinen AuB.
Du vermeidest Diskussionen, wenn du morgen eine Email oä schreibst, dass du wieder gesund bist und Montag vor Ort.
Amti13:
Nein du brauchst keine
ohjeee:
--- Zitat von: Yunsung84 am 24.01.2025 15:37 ---Ich hoffe, mir kann hier jemand weiterhelfen.
Ich bin am Dienstag arbeiten gegangen, musste mich dann aber krank melden. Nun war ich bis einschließlich heute daheim. Ich würde am Montag wieder zur Arbeit gehen (Arbeitswoche Mo-Fr).
Man hatte mir gesagt, dass man erst nach 3 Krankheitstagen eine AU bräuchte (also praktisch am 4. Krankheitstag).
Sofern ich das richtig auf dem Schirm habe, gilt der Dienstag trotzdem als gearbeiteter und nicht als Krankheitstag (rechtlich gesehen).
Brauche ich eine AU und wenn ja für welche Tage/ ab wann? Außerdem geht es ja nach Kalendertagen und nicht Arbeitstagen. Heißt also, ich muss das Wochenende mit einkalkulieren?
Danke im Voraus :)
--- End quote ---
Wenn du am Dienstag krank den Arbeitstag abgebrochen hast, und dir die restliche Zeit gutschreiben lassen hast, ist das der erste Krankheitstag. Solltest du nur früher heim gegangen sein auf Gleitzeit, dann wäre der Mittwoch der erste.
Deiner Schilderung nach müsstest du am Freitag eine AU vorlegen.
MarieH:
--- Zitat von: ohjeee am 27.01.2025 13:53 ---
--- Zitat von: Yunsung84 am 24.01.2025 15:37 ---Ich hoffe, mir kann hier jemand weiterhelfen.
Ich bin am Dienstag arbeiten gegangen, musste mich dann aber krank melden. Nun war ich bis einschließlich heute daheim. Ich würde am Montag wieder zur Arbeit gehen (Arbeitswoche Mo-Fr).
Man hatte mir gesagt, dass man erst nach 3 Krankheitstagen eine AU bräuchte (also praktisch am 4. Krankheitstag).
Sofern ich das richtig auf dem Schirm habe, gilt der Dienstag trotzdem als gearbeiteter und nicht als Krankheitstag (rechtlich gesehen).
Brauche ich eine AU und wenn ja für welche Tage/ ab wann? Außerdem geht es ja nach Kalendertagen und nicht Arbeitstagen. Heißt also, ich muss das Wochenende mit einkalkulieren?
Danke im Voraus :)
--- End quote ---
Wenn du am Dienstag krank den Arbeitstag abgebrochen hast, und dir die restliche Zeit gutschreiben lassen hast, ist das der erste Krankheitstag. Solltest du nur früher heim gegangen sein auf Gleitzeit, dann wäre der Mittwoch der erste.
Deiner Schilderung nach müsstest du am Freitag eine AU vorlegen.
--- End quote ---
Falsch!
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