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Mehr Lohnsteuer in 2025 trotz höheren Grundfreibetrag?
RoseBL:
--- Zitat von: websgeisti am 31.01.2025 18:35 ---Oh das ist ja unsere LfF-Abrechnung.
Hole ioIch kann als LfF-Arbeitnehmer-Bezüge-SB folgendes sagen:
Derzeit ist auf der Bezügeabrechnung noch der Grundfreibetrag in Höhe von 11.784€ berücksichtigt. Die Korrektur auf diesen Grundfreibetrag erfolgte mit der Dezember-Abrechnung 2024 bei dem die „Lohnsteuer-Erstattung“ verrechnet wurde mit „Lohnsteuer lfd.“ - Das war damals 2023 noch anders mit der Darstellung.
Daher zahlt man nicht mehr Lohnsteuer im Grunde, da im Dezember die rückwirkenden Erstattungen „mitverrechnet“ worden sind.
Voraussichtlich mit der Februar Abrechnung (Arbeitnehmer) soll dann der aktuelle Grundfreibetrag von 12.096€ berücksichtigt werden. Die „späte Berücksichtigung“ kommt vom „verspätetet“ veröffentlichten Programmlaufplan des Bundesfinanziministerium.
Ich hoffe das hilft weiter.
--- End quote ---
Könnten Sie bitte noch einmal erläutern, warum der aktuelle Grundfreibetrag von 12.096€ erst mit der Februar-Abrechnung berücksichtigt wird und ob es weitere Änderungen in der Lohnsteuerberechnung gibt, die Arbeitnehmer betreffen könnten?
Hefty:
Der neue Programmablaufplan für die Lohnsteuer wurde erst Ende Januar verbindlich beschlossen. Hier ist der neue Grundfreibetrag enthalten. Er muss bis ersten März in der Lohnabrechnung rückwirkend ab 01.01.2025 eingesetzt werden. Neben dem Grundfreibetrag sind dann auch erhöhte Kinderfreibeträge berücksichtigt.
Details unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/Steuerarten/Lohnsteuer/Programmablaufplan/2025-01-22-geaenderte-PAP-2025.html
Geschädigter:
--- Zitat von: websgeisti am 05.02.2025 19:50 ---Der aktuelle Grundfreibetrag ist noch nicht berücksichtigt. Das wird voraussichtlich Februar/März nachgeholt.
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Unabhängig davon sollte ich trotzdem keine Lohnsteuerschwankungen in dieser Höhe haben.
Was hilft es mir, wenn 2025 dann diese Differenz dank neuen Grudnfreibetrag wieder ausgeglichen wird, obwohl ich ja dann eigentlich "mehr" netto haben müsste?
Dummerweise spielt die Tariferhöhung ab 02/25 auch noch mit rein, damit man dies ja nicht mehr transparent nachrechnen kann :-(
Warnstreik:
--- Zitat von: Geschädigter am 06.02.2025 15:05 ---
--- Zitat von: websgeisti am 05.02.2025 19:50 ---Der aktuelle Grundfreibetrag ist noch nicht berücksichtigt. Das wird voraussichtlich Februar/März nachgeholt.
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Unabhängig davon sollte ich trotzdem keine Lohnsteuerschwankungen in dieser Höhe haben.
Was hilft es mir, wenn 2025 dann diese Differenz dank neuen Grudnfreibetrag wieder ausgeglichen wird, obwohl ich ja dann eigentlich "mehr" netto haben müsste?
Dummerweise spielt die Tariferhöhung ab 02/25 auch noch mit rein, damit man dies ja nicht mehr transparent nachrechnen kann :-(
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Willst du auf die Tariferhöhung verzichten um das nachrechnen zu können? Auf Jahresebene wirst du sehen, was am Ende bei wieviel Brutto jeweils Netto rauskommt. Die einzelnen Anpassungen kann amn dann aber auch mit der Februarabrechnung ganz gut nachvollziehen.
websgeisti:
--- Zitat von: Geschädigter am 06.02.2025 15:05 ---Unabhängig davon sollte ich trotzdem keine Lohnsteuerschwankungen in dieser Höhe haben.
Was hilft es mir, wenn 2025 dann diese Differenz dank neuen Grudnfreibetrag wieder ausgeglichen wird, obwohl ich ja dann eigentlich "mehr" netto haben müsste?
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Im Dezember 2024 wurde die Anpassung des Grundfreibetrags nachgeholt und bei Lohnsteuer laufend eingerechnet. Wäre die Nachverrechnung wie die Vorjahre zuvor für jeden Monat einzeln aufgelistet worden, dann wäre das meiner Ansicht dann besser nachvollziehbar. Leider ist es nun so gelaufen, was uns tatsächlich viele Anfragen deshalb eingebracht hat.
--- Zitat von: RoseBL am 06.02.2025 05:57 ---Könnten Sie bitte noch einmal erläutern, warum der aktuelle Grundfreibetrag von 12.096€ erst mit der Februar-Abrechnung berücksichtigt wird und ob es weitere Änderungen in der Lohnsteuerberechnung gibt, die Arbeitnehmer betreffen könnten?
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Der Programmlaufplan des Bundesfinanzministerium hierfür lag erst in der zweiten Januarhälfte vor. Da war die Januar-Abrechnung bereits „gelaufen“. Ich kann aber sagen, dass der erhöhte Grundfreibetrag von 12.096€ erstmalig in der Februar-Abrechnung (Angestellte) bzw. März-Abrechnung (Beamte) berücksichtigt wird. Eine entsprechende Nachverrechnung wird mir derzeit auch ausgewiesen bei bisher simulierten Fällen. Die weiteren Änderungen betreffen u.a. den Kinderfreibetrag. Diese Infos finden Sie aber dann auch auf der kommenden Abrechnung als Mitteilung.
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